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Eine Sonderbehandlung für Olaf. Der deutsche Rechtsstaat ist nicht an Cum-Ex-Helfern interessiert

Published On: 9. Oktober 2023 10:00

Die deutsche Justiz scheint sich nicht wirklich mit der Rolle des Bundeskanzlers beim Cum-Ex-Steuerraubzug der Hamburger Warburg-Bank auseinandersetzen zu wollen. Ein kürzlich aufgetauchter Vermerk der Kölner Staatsanwaltschaft könnte dies erklären: Die Ermittler haben bei ihren Untersuchungen möglicherweise nicht so gründlich gearbeitet, wie es üblich gewesen wäre, „mit Rücksicht auf die Stellung“ des Regierungschefs. Diese Aussage stammt ausgerechnet von der Oberstaatsanwältin, die von langer Hand in ihrem Eifer ausgebremst werden sollte.

Der sogenannte Rechtsstaat kann manchmal sehr ungerecht sein. Während er einfache und unliebsame Bürger normalerweise mit voller Härte bestraft, lässt er bei Verfehlungen der Mächtigen und Reichen oft Milde walten. Der Cum-Ex-Skandal und insbesondere die Rolle, die Olaf Scholz (SPD) als mutmaßlicher Helfer beim millionenschweren Steuerdiebstahl durch die Warburg-Bank gespielt hat, sind ein gutes Beispiel dafür. Es ist fast zum Lachen, wenn es nicht so ernst wäre: Der Kaiser ist nackt, ein gewaltiger Skandal entstellt sein Gesicht, das ganze Volk beschuldigt ihn der Lüge – aber er trotzt: „Ich kann mich nicht erinnern.“ Das ist die Verteidigung eines Kleinkindes und keine Mutter der Welt würde so etwas durchgehen lassen. Aber die deutsche Justiz schon.

Im Jahr 2016 verzichtete die Hamburger Finanzbehörde auf eine Steuernachforderung in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Warburg-Bank und es gibt viele Anzeichen dafür, dass Scholz dabei als Vermittler zwischen dem Warburg-Chef Christian Olearius und dem Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD), der heute Hamburger Bürgermeister ist, fungiert hat. Als die Sache bekannt wurde, leugnete Scholz zunächst vehement, sich damals mit dem Bankier getroffen zu haben. Dann tauchten Olearius‘ Tagebücher auf, in denen er nach und nach drei Treffen zugab, wobei er angab, sich nicht mehr an den Inhalt der Gespräche erinnern zu können. Die Hamburger Justiz war davon überzeugt. Im Dezember 2022 lehnte die Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen gegen den Kanzler ab, und drei Monate später bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft diese Entscheidung.

Die Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat einen Vermerk verfasst, der dem Stern zugespielt wurde und vor zwei Monaten an Scholz‘ Anwalt geschickt wurde. Offenbar war dies eine Reaktion auf ein Versäumnis ihrer Behörde: Obwohl man beschlossen hatte, die Angelegenheit ruhen zu lassen, hatte man vergessen, die Gründe dafür schriftlich festzuhalten. Brorhilker hat dies auf ihre eigene Art nachgeholt: Anstatt zu erklären, warum sie nicht gegen Scholz vorgehen will, lieferte sie stattdessen reichlich Argumente, warum die Ermittlungen hätten vorangetrieben werden müssen. Sie formuliert auch klar, warum dies nicht geschah: „Mit Rücksicht auf die Stellung“ von Scholz „erschien daher ein weiteres Zuwarten (…) nicht länger vertretbar“. Es hätte wohl vor allem Zeit gebraucht, um die vorhandenen Beweismittel gründlich zu prüfen. Dies betraf zum Beispiel das E-Mail-Postfach von Scholz‘ Vertrauter Jeanette Schwamberger. Eine gründliche Durchsuchung hätte Zeit erfordert, Zeit, die Brorhilker aufgrund der engen Fristsetzung durch den Kölner Generalstaatsanwalt nicht hatte. Der Stern deutet den Inhalt des Vermerks jedenfalls so: „In Köln meinte man, genügend Anhaltspunkte zu haben, um sich die Rolle von Scholz in der Warburg-Affäre noch genauer anzuschauen. Aber das schien trocken zu sein.

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Eine Extrawurst für Olaf. Auf Cum-Ex-Amtshelfer ist der deutsche Rechtsstaat nicht scharf

Irgendwie will die deutsche Justiz sich nicht mit der Rolle des Bundeskanzlers beim Cum-Ex-Steuerraubzug der Hamburger Warburg-Bank beschäftigen. Ein frisch aufgetauchter Vermerk der Kölner Staatsanwaltschaft könnte die Erklärung liefern: Demnach agierten die Ermittler bei ihrem Prüfverfahren „mit Rücksicht auf die Stellung“ des Regierungschefs wohl nicht ganz so akribisch wie üblich. Diese Darstellung stammt ausgerechnet von jener Oberstaatsanwältin, die von langer Hand in ihrem Fahndungseifer ausgebremst werden sollte. Zufälle gibt’s. Von Ralf Wurzbacher. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in new window | Download Der sogenannte Rechtsstaat kann so schön ungerecht sein. Einfachen und unliebsamen Bürgern begegnet er für gewöhnlich mit voller Härte und unter Aufbietung seines ganzen Straf- und Disziplinierungsarsenals. Aber bei Verfehlungen der Mächtigen und Reichen

Details zu Eine Extrawurst für Olaf. Auf Cum-Ex-Amtshelfer ist der deutsche Rechtsstaat nicht scharf

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