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Blamage? Willkuerjustiz im Fall Ballweg: Klimakleber wuerden zuvorkommender behandelt

Published On: 11. Oktober 2023 9:42

Was hat die Staatsanwaltschaft in den letzten 9 Monaten getan? In dieser Zeit wurde eine Person ohne ausreichenden Tatverdacht und ohne Beweismittel in Untersuchungshaft genommen (Geldwäsche und versuchter Betrug). So läuft es in einem Land, in dem die Grünen 2023 die Demokratie zurückerobern wollen – Aiwanger wird für diese Aussage kritisiert – und die Menschen lieber bequem von zu Hause aus Widerstand leisten wollen. Natürlich wollte die Staatsanwaltschaft genauer hinsehen, denn es gab und gibt im Fall Ballweg wirklich viele seltsame Umstände, die genauestens untersucht werden müssen. Wenn man sich genauer mit Aiwangers Verhalten gegenüber Pauli in Bayern befasst, kann man zu einem anderen Urteil über Aiwanger kommen. Aber das ist Vergangenheit, das öffentliche Gedächtnis leidet oft massiv. Laut Südkurier sind dies die Fakten: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im März Anklage beim Landgericht wegen versuchten Betrugs und des Verdachts auf Geldwäsche erhoben. Laut Anklage soll Ballweg seit 2020 durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Spendern finanzielle Zuwendungen für „Querdenken711“ von über einer Million Euro eingeworben und die Spender über die Verwendung getäuscht haben. Er soll laut Anklage 500.000 Euro für eigene Zwecke verwendet und die Herkunft der Gelder verschleiert haben. Für die Eröffnung eines Hauptverfahrens muss eine Verurteilung aus rechtlicher Sicht wahrscheinlicher sein als ein Freispruch. Das Landgericht sieht keinen hinreichenden Tatverdacht bezüglich der Anklage. Aber nicht bei allen seltsamen und verdächtigen Umständen reagiert die deutsche Staatsanwaltschaft so rigoros, bei einigen drückt die Staatsanwaltschaft gerne beide Augen zu.

Die Titel von all den eloquenten „Journalisten“, die am Ende ja doch nur voneinander abschreiben, sind wirklich beeindruckend. Zum Beispiel: „Gericht verweigert Verfahren gegen Michael Ballweg – Schallende Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft“ und „Anklage-Kartenhaus gegen Ballweg zusammengebrochen – GAU für die Staatsanwaltschaft, Triumph für Querdenken-Gründer“. Da muss man sagen, der Südkurier hält sich eher an die Fakten mit der Überschrift „Vorerst kein Prozess gegen Querdenken-Gründer Michael Ballweg“ – wir haben bei diesem Thema auch nichts anderes erwartet. Vielleicht möchte man es nicht sehen, aber in der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Stuttgart steht ganz klar, dass eine sofortige Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht wird. Was heutzutage als Erfolg verbucht wird, ist wirklich beachtlich. Immerhin – das muss man ihm zugute halten – war Reitschuster 2020 noch mit uns auf der Straße und bekam schon mal eine Flasche gegen den Kopf – er weiß im Gegensatz zu vielen anderen, wovon er schreibt. Inzwischen gibt es genügend „Artikel“ in den alternativen und Mainstream-Medien, also beschränken wir uns ab hier auf die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wird sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart zur Nichteröffnung des Hauptverfahrens gegen den Gründer von „Querdenken 711“ wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche einlegen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft besteht gegen den 48-jährigen Angeschuldigten nicht nur ein hinreichender Tatverdacht wegen mitangeklagter Steuerstraftaten. Vielmehr wird ihm weiterhin vorgeworfen, spätestens seit Mai 2020 durch öffentliche Aufrufe von einer hohen vierstelligen Zahl an Personen finanzielle Zuwendungen für „Querdenken 711“ im Umfang von mehr als einer Million Euro eingeworben, hierbei die Zuwendenden getäuscht und mehr als 500.000 Euro für eigene Zwecke verwendet sowie die mutmaßlich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert zu haben. Nachdem gegen den Angeschuldigten wegen dieser Tatvorwürfe am 20.03.2023 Anklage erhoben worden war, hat das Oberlandesgericht Stuttgart im Rahmen der 9-Monats-Haftprüfung mit Beschluss vom 04.04.2023 den gegen den Angeschuldigten erlassenen Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, zugleich aber, wie schon in seinem Beschluss vom 02.01.2023, das Fortbestehen eines dringenden Tatverdachts des versuchten Betrugs und der Geldwäsche bejaht. Im Gegensatz zum vom Landgericht abgelehnten hinreichenden Tatverdacht, wonach die Verurteilung des Angeschuldigten lediglich wahrscheinlicher sein muss als dessen Freispruch, setzt der dringende Tatverdacht darüber hinaus die sich nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ergebende hohe Wahrscheinlichkeit voraus, dass der Angeschuldigte eine Straftat schuldhaft begangen hat. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun im Rahmen der Entscheidung über die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft über die Eröffnung des Hauptverfahrens und Zulassung der Anklage in Bezug auf die Vorwürfe des versuchten Betruges und der Geldwäsche in vier Fällen sowie über die Wiederherstellung hierauf bezogener Vermögensarreste und Pfändungen zu entscheiden. Gibt es der Beschwerde statt, kann es zugleich bestimmen, dass die Hauptverhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts Stuttgart stattfindet. Hintergrund: Gegen den Beschluss, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt worden ist, steht der Staatsanwaltschaft gemäß § 210 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) sofortige Beschwerde zu. Diese ist nach § 311 Abs. 2 StPO binnen einer Woche ab Bekanntmachung des Nichteröffnungsbeschlusses einzulegen. Das Oberlandes

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Blamage? Willkürjustiz im Fall Ballweg: Klimakleber würden zuvorkommender behandelt

Was hat die Staatsanwaltschaft nun 9 Monate getan? 9 Monate U-Haft ohne hinreichenden Tatverdacht und keine Beweismittel in der Hand (Geldwäsche und versuchter Betrug)? So läuft das in einem Land, bei denen sich die Grünen 2023 die Demokratie zurück holen – Aiwanger für die Aussage aber kritisieren – und die Menschen lieber bequem von zu Hause aus Widerstand zeigen wollen. Aber natürlich wollte die Staatsanwaltschaft einmal ganz genau hinsehen, schließlich gab und gibt es im Fall Ballweg wirklich sehr viele komische Umstände, die man sehr genau unter die Lupe nehmen muss. Hört man sich dann wieder genauer in Bayern zu Aiwangers Verhalten gegen Pauli um, dann kann man auch zu einem anderen Urteil über Aiwanger kommen. Aber Schnee von gestern

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