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Streumunition: Warum Präsident Uncle Sam entschieden darauf besteht, Bundespräsident Steinmeier nicht „in den Arm zu fallen“. Aktueller Stand der Strafanzeige

Published On: 12. Oktober 2023 14:30

Am 13. Juli berichteten die NachDenkSeiten über die Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten, die von Wolf Göhring bei der Staatsanwaltschaft Bonn eingereicht wurde. Die Anzeige wurde später an die Staatsanwaltschaft Koblenz weitergeleitet, die sie als „abwegig und rechtsmissbräuchlich“ bezeichnete und sich dagegen verwahrte, als „Superrevisionsinstanz für nicht genehme politische Entscheidungen benutzt zu werden“. Daraufhin legte Göhring eine elfseitige Beschwerde gegen diese Entscheidung ein. In einem Beitrag und Interview mit Göhring von Rainer Werning werden die Hintergründe der Strafanzeige erläutert.

Im Sommerinterview des ZDF äußerte sich Bundespräsident Steinmeier zur Entscheidung der USA, Streumunition an die Ukraine zu liefern. Er erklärte, dass man in der aktuellen Situation den USA nicht in den Arm fallen könne. Der Einsatz von Streumunition, der von vielen Ländern geächtet ist, führt zu einer langfristigen Gefahr für die Zivilbevölkerung und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Anzeige von Göhring basiert auf dem Vorwurf eines Verstoß

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Streumunition: Warum Mister President Uncle Sam partout „nicht in den Arm fallen“ mag. Zum Stand einer Strafanzeige gegen Bundespräsident Steinmeier.

Am 13. Juli berichteten die NachDenkSeiten unter dem Titel Streumunition über außenpolitischem Minenfeld – zur Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten als Erste über die drei Tage zuvor bei der Bonner Staatsanwaltschaft eingereichte Strafanzeige des Diplom-Mathematikers Wolf Göhring. Am 8. August teilte die Staatsanwaltschaft Koblenz, an die die Anzeige mittlerweile weitergereicht worden war, Herrn Göhring mit, dass sie seinem Begehren nicht nachkommt. Sie hielt die Anzeige für „abwegig und rechtsmissbräuchlich“ und verwahrte sich dagegen, als „Superrevisionsinstanz für nicht genehme politische Entscheidungen benutzt (zu werden)“. Das wiederum veranlasste Herrn Göhring, bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz am 23. September eine elfseitige Beschwerde gegen den Entscheid vom 8. August einzulegen, die den NDS vorliegt und die Sie hier in vollem Wortlaut nachlesen können. Ein Beitrag und

Details zu Streumunition: Warum Mister President Uncle Sam partout „nicht in den Arm fallen“ mag. Zum Stand einer Strafanzeige gegen Bundespräsident Steinmeier.

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