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Grundrechte, die zerstört wurden

Published On: 13. Oktober 2023 8:55

Hans-Jürgen Papier begann seine Rede damit, dass die Corona-Pandemie eine außergewöhnliche Herausforderung für den Rechtsstaat darstellt. Er betonte, dass Gesetzgebung, Verwaltung und auch die Judikatur, insbesondere das Bundesverfassungsgericht, die Anforderungen des Rechtsstaates im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung nicht immer ausreichend beachtet und durchgesetzt haben. Papier forderte eine rechtswissenschaftliche Aufarbeitung dieser Fragen, um den Rechtsstaat für zukünftige Krisenzeiten besser vorzubereiten. Er warnte davor, dem Staat in der Pandemiebekämpfung ein unbegrenztes Placet für Freiheitsbeschränkungen und Grundrechtssuspendierungen zu geben, da dies nicht mit unserer freiheitlichen Ordnung vereinbar sei.

Papier kritisierte auch autoritäre Tendenzen in Politik und intellektuellem Bereich während der Pandemie. Er betonte, dass der liberale freiheitliche Rechtsstaat nicht einem Staat geopfert werden dürfe, der die Bürgerinnen und Bürger mit einer Flut von Geboten und Verboten überzieht. Dies schwäche das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des demokratischen Rechtsstaates und seine Rechtsordnung. Papier warnte vor hektisch betriebenen und nicht hinreichend durchdachten Maßnahmen und betonte, dass es nicht Aufgabe des Staates sei, den Menschen im Einzelnen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben und was sie zu denken haben.

Die Missachtung des Grundgesetzes durch die Regierung wurde ebenfalls kritisiert. Das Grundgesetz verbietet Kriegsvorbereitungen, dennoch beteiligt sich Deutschland an der Einkreisung Russlands und an Kriegen. Die Strafverfolgung ist jedoch nicht möglich, da die Bundesanwaltschaft dies verhindert. Während der Coronakrise wurden wesentliche Grundrechte praktisch außer Kraft gesetzt, obwohl das Grundgesetz dies verbietet. Auch die anhaltende Immigration stellt ein verfassungsrechtliches Problem dar

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Ausgerupfte Grundrechte

Hans-Jürgen Papier begann seine Rede mit der Feststellung, dass die Corona-Pandemie eine außergewöhnliche Herausforderung des Rechtsstaates dargestellt habe. Dazu führte er aus: „Gesetzgebung und Verwaltung, aber mit Einschränkung auch die Judikatur — und ich möchte sagen, insbesondere die des Bundesverfassungsgerichts — haben im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung die Anforderungen des Rechtstaates nicht immer hinreichend beachtet und vor allen Dingen nicht durchgesetzt. Von der verfassungsrechtlichen Judikatur hätte man angesichts der weitgehenden und der länger währenden Einschränkungen der Freiheitsrechte, wie ich meine, eine frühzeitige und abgewogene Entwicklung verfassungsrechtlicher Maßstäbe erwarten können, welche die höchst unterschiedlichen Schweregrade der diversen Grundrechtseinschränkungen oder -beschränkungen angemessen berücksichtigten.“ Alle diese Fragen bedürften, so Papier, „unbedingt auch der rechtswissenschaftlichen Aufarbeitung“, damit der Rechtsstaat in künftigen ähnlichen Krisenzeiten auch

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