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Protestaktionen für Palästina: Potenzielle Straftaten bei Demonstrationen

Published On: 14. Oktober 2023 11:03

In Berlin-Neukölln haben sich am vergangenen Wochenende etwa 50 Menschen zu einer pro-palästinensischen Demonstration versammelt. Laut Polizei gab es jedoch rechtliche Grenzen für solche Demonstrationen. Der Fachanwalt Udo Vetter klärt darüber auf. Bei pro-palästinensischen Protesten in Deutschland werden immer wieder antisemitische Parolen gerufen und israelische Flaggen verunglimpft. Die Versammlungsfreiheit ist zwar ein wichtiges Gut in einer Demokratie, aber es gibt strafrechtliche Grenzen. Einzelne Solidaritätsbekundungen während der Demonstrationen für die als Terrororganisation eingestufte Hamas können strafbar sein. Denn das Jubeln über Morde an Jüdinnen und Juden durch die Hamas fällt unter den Straftatbestand der „Belohnung und Billigung von Straftaten“ und kann unter bestimmten Umständen bestraft werden, erklärt der Fachanwalt für Strafrecht, Udo Vetter, der Deutschen Presse-Agentur. Dies ist immer dann der Fall, wenn durch die „Belohnung und Billigung von Straftaten“ der öffentliche Frieden gestört wird, wie es im Strafgesetzbuch (Paragraf 140) steht. Geld- und Freiheitsstrafen sind möglich. Antisemitische Parolen, die während einer Versammlung lautstark geäußert werden und Mord befürworten, können laut Vetter mit Geldbußen oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Laut dem Anwalt ist auch die Verunglimpfung ausländischer Flaggen strafbar, wie es im Paragraf 104 des Strafgesetzbuchs geregelt ist. Darüber hinaus werden Menschen, die bei Demonstrationen Waffen oder andere Gegenstände tragen, die andere Menschen verletzen oder Dinge beschädigen können, bestraft. Vetter betont auch, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit, das im Artikel 8 des Grundgesetzes verankert ist, explizit für deutsche Bürgerinnen und Bürger gilt. Fehlverhalten ausländischer Menschen bei Protesten kann zu einer Abschiebung führen. „Im Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes steht zum Beispiel, dass die Unterstützung terroristischer Vereinigungen ein Grund für die Ausweisung ist. Natürlich nur, wenn es verhältnismäßig ist“, sagt Vetter. Generell gilt bei allen Demonstrationen das Versammlungsgesetz. Eine Kundgebung kann verboten oder aufgelöst werden, wenn sie Ziele von verfassungsfeindlichen und verbotenen Parteien oder Organisationen verfolgt, wenn die Veranstaltung gewalttätig verläuft oder wenn Gefahr für Leben und Gesundheit der Teilnehmer besteht. (dpa)

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Pro-Palästina-Demos: Was an Protesten strafbar sein könnte

In Berlin-Neukölln versammelten sich am vergangenen Wochenende etwa 50 Menschen zu einer laut Polizei pro-palästinensischen Demo.Foto: Paul Zinken/dpa Die Versammlungsfreiheit gilt in Demokratien als hohes Gut. Doch auch für pro-palästinensische Demonstrationen gibt es rechtliche Grenzen. Fachanwalt Udo Vetter klärt auf. Bei pro-palästinensischen Protesten in Deutschland fallen immer wieder antisemitische Parolen, israelische Flaggen werden verunglimpft. Die Versammlungsfreiheit ist in der Demokratie ein hohes Gut, aber es gibt strafrechtliche Grenzen. Einzelne Solidaritätsbekundungen während der Demonstrationen für die von der EU als Terrororganisation eingestuften Hamas können strafbar sein. Denn Jubel für Morde der Hamas an Jüdinnen und Juden fällt unter den Straftatbestand „Belohnung und Billigung von Straftaten“ und kann unter gewissen Umständen bestraft werden, wie der Fachanwalt für Strafrecht, Udo Vetter, der Deutschen

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