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Ein Gesetz gegen die AfD, das gegen die Verfassung verstößt

Published On: 17. Oktober 2023 16:58

Die AfD hat erfolgreich erreicht, dass die Finanzierung politischer Stiftungen gesetzlich geregelt werden muss. Um die AfD weiterhin auszuschließen, wird derzeit über ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz beraten. Dies wurde von Ulrich Vosgerau, der die AfD im Verfahren über die Stiftungsfinanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten hat, bekannt gegeben.

In der momentan krisenhaften politischen Situation in Deutschland wird auch die Frage nach der staatlichen Finanzierung politischer Stiftungen, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen, immer dringlicher. Der Bundestag hat in erster Lesung den Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen beraten, der von allen Fraktionen außer der AfD eingebracht wurde. Die Linke hat ebenfalls daran mitgearbeitet, wird aber aufgrund einer Intervention der CDU/CSU nicht mehr als Miturheberin genannt. Eine Expertenanhörung im Innenausschuss ist für Montagnachmittag geplant. Die AfD ist jedoch nicht untätig. Am Freitagmorgen hat die AfD-Bundespartei beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Vollstreckungsanordnung zum Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2023 zur staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen beantragt. Die Partei begründet diesen ungewöhnlichen Schritt damit, dass die Bundesregierung und das Bundesverwaltungsamt die Umsetzung des Urteils verweigern, das vorsieht, dass der Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V. Haushaltsmittel für die Jahre 2019, 2020 und 2021 nachgezahlt werden.

Das Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt, das Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG), wurde vom Bundestag nie erlassen. Stattdessen wurde die seit Jahrzehnten praktizierte Klüngelpraxis fortgesetzt. Vertreter der politischen Stiftungen, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen, trafen sich jährlich mit Vertretern des Bundesinnenministeriums und Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Bundestages zu informellen und geheimen „Stiftungsgesprächen“. Dabei wurde der Finanzbedarf der Stiftungen beim Bundestag angemeldet und nach Absprache untereinander in den Haushaltsplan aufgenommen. Es gab kein Gesetz, das die staatliche Förderung politischer Stiftungen genauer geregelt hätte. Dadurch wurden zuletzt rund 700 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt an parteinahe Stiftungen verteilt, die die staatliche Parteienfinanzierung von 200 Millionen Euro entscheidend verstärken. Die Stiftungen betreiben mit diesem Geld politische Milieupflege und Nachwuchsförderung, bilden Partei- und Fraktionsmitarbeiter weiter und dienen auch als Sicherheitsnetz für ausgeschiedene oder abgewählte Fraktions- oder Parteimitarbeiter, die sich für künftige Aufgaben vorbereiten können.

Die AfD-Bundestagsabgeordneten im Haushaltsausschuss und die Desiderius-Erasmus-Stiftung e.V., die seit 2018 offiziell als AfD-nahe politische Stiftung anerkannt ist, wurden nie zu den „Stiftungsgesprächen“ eingeladen. Die Bundesregierung leugnete sogar gegenüber Vertretern der DES e.V., dass solche Treffen überhaupt stattfinden würden. Die DES e.V. hat daher nie Gelder aus dem Bundeshaushalt erhalten. Dies wurde lange Zeit mit der „Zwei-Legislaturen-Theorie“ begründet, nach der eine Partei zweimal in Folge dem Bundestag angehören müsse, um staatliche Förderung für ihre nahestehende Stiftung zu erhalten. Diese Praxis entsprach jedoch nie dem geltenden Recht oder dem Verfassungsrecht und basierte auf einer „Gemeinsamen Erklärung“ der geförderten Stiftungen aus dem Jahr 1998. Obwohl die DES e.V. gegen Versagungsbescheide des Bundesverwaltungsamtes geklagt hatte, wurde diese Verhaltensweise 2022 vom Verwaltungsgericht Köln als Verfassungsgewohnheitsrecht angesehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor eine Verfassungsbeschwerde der DES e.V. nicht zur Entscheidung angenommen, da der Rechtsweg nicht ausgeschöpft worden war. Dies war eine bewusste Entscheidung des Gerichts, da die Verfassungsbeschwerde aufgrund ihrer Bedeutung hätte angenommen werden können.

Bereits im Frühjahr 2019 reichte die AfD-Bundespartei parallel dazu eine Organstreitklage beim Bundesverfassungsgericht ein, um staatliche Förderung für die Desiderius-Erasmus-Stiftung zu erhalten. Damit wollte die Partei ihre Benachteiligung im politischen Wettbewerb aufgrund der staatlichen Zuschüsse für die Stiftungen der konkurrierenden Parteien geltend machen. Das Verfahren zog sich fast vier Jahre hin, und zwei Anträge auf vorläufige Finanzierung wurden während dieser Zeit aus formalen Gründen abgelehnt, was in der Kommentarliteratur deutlich kritisiert wurde. Die mündliche Verhandlung über die Stiftungsfinanzierung in Karlsruhe im Oktober 2022 wurde von den Vertretern der etablierten Parteien und Stiftungen als bedeutsam wahrgenommen und führte teilweise zu Spott seitens Verfassungsrichter Peter Müller, der als Berichterstatter des Gerichts in solchen Prozessen fungiert

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Ein verfassungswidriges Gesetz gegen die AfD

Die AfD erzwang, dass die Finanzierung politischer Stiftungen per Gesetz geregelt werden muss. Um sie weiter auszuschließen, wird ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz beraten. Von Ulrich Vosgerau, der die AfD im Verfahren über die Stiftungsfinanzierung vor dem BVerfG vertreten hat. IMAGO / Political-Moments In der allgemein krisenhaften politischen Situation in Deutschland spitzt sich nun auch die Frage nach der staatlichen Finanzierung politischer, den im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien nahestehenden Stiftungen zu. Am vergangenen Freitag hat der Bundestag in erster Lesung den nun durch alle Bundestagsfraktionen außer der der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen beraten. Auch DIE LINKE arbeitete daran mit, wird aber aufgrund einer Intervention der CDU/CSU nicht mehr als Miturheberin genannt. Montagnachmittags wird dazu

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