Makaber: AfD-Mitglieder dürfen nicht sterben unterstützt werden
Das ist ein Artikel über den Verein für Sterbehilfe, der beschlossen hat, keine Mitglieder der AfD aufzunehmen. Dies ist überraschend, da die Antifa und die Propaganda-Medien jahrelang behauptet haben, dass nur ein toter AfDler ein guter AfDler ist. Der Verein Sterbehilfe plant eine Satzungsänderung, nach der Mitglieder der AfD nicht mehr dem Verein beitreten können. Laut dem Entwurf sollen nur Personen akzeptiert werden, die keiner Partei angehören, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Falsche Angaben im Antrag führen zum Ausschluss. Altmitglieder und Personen, die erst nachträglich AfD-Mitglied werden, sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Die Begründung für die Ablehnung der Sterbehilfe für AfD-Mitglieder ist absurd. Der Vereinsgründer und ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) gibt an, dass der Verein sich gegen eine feindliche Übernahme durch AfD-Seilschaften wappnen möchte. Es scheint, als ob der Verein befürchtet, dass todkranke AfD-Patienten oppositionelle Parolen flüstern könnten. Es gibt zwei mögliche Gründe für diese Entscheidung: Entweder sollen AfD-Mitglieder unter Qualen sterben als Strafe für ihre Sünden gegen den Verfassungsschutz oder sie sollen niemals sterben, damit das woken Establishment einen Sündenbock hat.
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Makaber: Keine Sterbehilfe für AfD-Mitglieder
Das begreife, wer will. Jahrelang deklarierten Antifa und Propaganda-Medien: Nur ein toter AfDler ist ein guter AfDler. Jetzt will ausgerechnet der Verein für Sterbehilfe deren Mitglieder nicht aufnehmen. COMPACT-Spezial „Politische Verfolgung“ dokumentiert Ausgrenzung, Willkürjustiz und Gesinnungsterror des Regimes. Hier mehr erfahren Richtig gelesen. Wer von Haldenwangs Schlapphut-Truppe als „Verfassungsfeind“ eingestuft wird, dem soll nicht einmal beim Harakiri geholfen werden. Und das, obwohl sein Abgang als feuchtester Traum aller ausgetrockneten Linksgrünen gilt. Vorige Tage verriet das ehemalige Nachrichtenmagazin Spiegel: „Der Verein Sterbehilfe plant eine Satzungsänderung, nach der insbesondere Mitglieder der AfD künftig nicht mehr dem Verein beitreten können.“ Laut dem Entwurf wolle man lediglich Personen akzeptieren, die „nicht Mitglied einer Partei sind, die vom deutschen Verfassungsschutz auf Bundes- oder Landesebene beobachtet