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Makaber: AfD-Mitglieder erhalten keine Unterstützung beim Sterben

Published On: 17. Oktober 2023 12:10

Das ist wirklich erstaunlich. Antifa und Propaganda-Medien haben jahrelang behauptet: Nur ein toter AfDler ist ein guter AfDler. Jetzt will ausgerechnet der Verein für Sterbehilfe keine Mitglieder der AfD aufnehmen. Das COMPACT-Spezial „Politische Verfolgung“ dokumentiert die Ausgrenzung, die Willkürjustiz und den Gesinnungsterror des Regimes. Hier können Sie mehr erfahren.

Ja, Sie haben richtig gelesen. Selbst wenn jemand von Haldenwangs Schlapphut-Truppe als „Verfassungsfeind“ eingestuft wird, soll ihm nicht einmal bei einem Harakiri geholfen werden. Und das, obwohl sein Abgang der feuchte Traum aller ausgetrockneten Linksgrünen ist. Vor einigen Tagen enthüllte das ehemalige Nachrichtenmagazin Spiegel: „Der Verein Sterbehilfe plant eine Satzungsänderung, nach der insbesondere Mitglieder der AfD künftig nicht mehr dem Verein beitreten können.“ Laut dem Entwurf sollen nur Personen akzeptiert werden, die „nicht Mitglied einer Partei sind, die vom deutschen Verfassungsschutz auf Bundes- oder Landesebene beobachtet wird“. Ein „Verfassungsfeind“ könnte jetzt sagen: Wenn es um das Sterben geht, muss man es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen. Ich verschweige einfach meine AfD-Mitgliedschaft im Antrag… Aber das geht nicht! Auch für solche Fälle möchte der Suizid-Club vorsorgen: Falsche Angaben führen zum Ausschluss. Eine kleine Trost: Altmitglieder wären „ebenso wenig betroffen wie Personen, die erst nachträglich AfD-Mitglied werden.“ Das nennt man Gnade vor Recht walten lassen. Zusammenfassend: Nur woke Zeitgenossen haben ein Recht auf Sterbehilfe. Die anderen müssen irgendwie selbst den Stecker ziehen. Und wer woke ist, entscheidet Thomas Haldenwang…

Eine schreiend komische Begründung für die verweigerte Abtrittshilfe lieferte der Vereinsgründer und ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU): Der Verein Sterbehilfe möchte sich „gegen eine feindliche Übernahme durch AfD-Seilschaften wappnen. Mit einigen AfD-Mitgliedern können wir – wie bisher – leben. Aber wir wollen verhindern, dass es zu viele werden.“ Eine „feindliche Übernahme“ verhindern? Hat man Angst, dass todkranke AfD-Patienten dem „Sterbe-Assistenten“ noch oppositionelle Parolen ins Ohr flüstern könnten? Quatsch! Es gibt eigentlich nur zwei Gründe: 1) AfD-Mitglieder sollen unter Qualen sterben als Strafe für ihre Sünden gegen den Verfassungsschutz. Oder 2) AfD-Mitglieder sollen niemals sterben, sondern ewig leben. Denn ohne sie fehlt dem woke Establishment der Sündenbock… Egal, in jedem Fall hat sich Vereinsgründer Roger Kusch mit dieser Satzungsänderung für das Bundesverdienstkreuz qualifiziert… Das COMPACT-Spezial „Politische Verfolgung“ dokumentiert die Willkürjustiz und den Gesinnungsterror des Regimes. Bestellen Sie hier

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Makaber: Keine Sterbehilfe für AfD-Mitglieder

Das begreife, wer will. Jahrelang deklarierten Antifa und Propaganda-Medien: Nur ein toter AfDler ist ein guter AfDler. Jetzt will ausgerechnet der Verein für Sterbehilfe deren Mitglieder nicht aufnehmen. COMPACT-Spezial „Politische Verfolgung“ dokumentiert Ausgrenzung, Willkürjustiz und Gesinnungsterror des Regimes. Hier mehr erfahren Richtig gelesen. Wer von Haldenwangs Schlapphut-Truppe als „Verfassungsfeind“ eingestuft wird, dem soll nicht einmal beim Harakiri geholfen werden. Und das, obwohl sein Abgang als feuchtester Traum  aller ausgetrockneten Linksgrünen gilt. Vorige Tage verriet das ehemalige Nachrichtenmagazin Spiegel: „Der Verein Sterbehilfe plant eine Satzungsänderung, nach der insbesondere Mitglieder der AfD künftig nicht mehr dem Verein beitreten können.“ Laut dem Entwurf wolle man lediglich Personen akzeptieren, die „nicht Mitglied einer Partei sind, die vom deutschen Verfassungsschutz auf Bundes- oder Landesebene beobachtet

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