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Teilweise rechtswidrige Corona-Hilfen: Höchstgericht kritisiert COFAG-Konstrukt

Published On: 17. Oktober 2023 11:34

Wie wichtig ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur COVID-19-Finanzierungsagentur COFAG ist, zeigt ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Der VfGH hat die Regelung zu den Corona-Hilfen gekippt, da die Auslagerung von Verwaltungsaufgaben an die COFAG unsachlich war und Unternehmen zu Unrecht keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfe hatten. Die bereits genehmigten Hilfsgelder in Höhe von 450 Millionen Euro sollen dennoch ausgezahlt werden. Die Aufhebung der Regelung tritt Ende Oktober 2024 in Kraft und bis dahin muss der Gesetzgeber weitere Regelungen zur Tätigkeit und Abwicklung der COFAG erlassen.

Die COFAG wurde während der Amtszeit des umstrittenen Finanzministers Gernot Blümel (ÖVP) eilig ins Leben gerufen und war von Anfang an umstritten. Das Unternehmen stand unter dem Verdacht, im Interesse der ÖVP-nahen Betriebe zu handeln. Der Rechnungshof (RH) hatte bereits zuvor massive Mängel bei der COFAG festgestellt, darunter Überförderungen, hohe Ausgaben für externe Berater und fehlerhafte Bestellungen von Geschäftsführern. Der RH empfahl sogar die Auflösung der COFAG aufgrund schwerwiegender Beanstandungen. Die ÖVP und die Grünen entzogen der COFAG die parlamentarische Kontrolle.

Die Wiener Lokalbahnen Verkehrsdienste GmbH beantragte eine Prüfung durch den VfGH, nachdem die COFAG einen beantragten Fixkostenzuschuss nicht ausgezahlt hatte

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Corona-Hilfen zum Teil rechtswidrig: Höchstgericht zerreißt COFAG-Konstrukt

Wie dringend notwendig ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur COVID-19-Finanzierungsagentur COFAG ist, zeigt jetzt ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Der VfGH hat heute, Dienstag, nämlich die Regelung zu Corona-Hilfen gekippt, weil die Art und Weise, wie Verwaltungsaufgaben an eine GmbH – die COFAG – ausgelagert wurden, unsachlich gewesen wäre. Zudem hätten Unternehmen zu Unrecht keinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfe gehabt. Hilfsgelder in der Höhe von 450 Millionen Euro, die noch nicht ausgezahlt wurden, sollen trotzdem fließen. Die Aufhebung der Regelung zu den Corona-Hilfen tritt mit Ende Oktober 2024 in Kraft. Bis dahin hat der Gesetzgeber Zeit, nähere Regelungen zur weiteren Tätigkeit und der Abwicklung der COFAG zu erlassen. Blümel rief COFAG eilig ins Leben Die COFAG wurde in der Zeit des umstrittenen Finanzministers

Details zu Corona-Hilfen zum Teil rechtswidrig: Höchstgericht zerreißt COFAG-Konstrukt

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