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Bundesrat genehmigt Anhebung des Bürgergeldes ab 2024

Published On: 20. Oktober 2023 17:12

20. Oktober 2023, 17:12 Uhr – Der Bundesrat hat grünes Licht für eine Erhöhung des Bürgergeldes ab dem nächsten Jahr gegeben. Somit wird die geplante Anhebung des Bürgergeldes um 12 Prozent zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Auch die Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz werden entsprechend erhöht.

Der Bundesrat hat einer deutlichen Erhöhung des Bürgergeldes ab dem kommenden Jahr zugestimmt. Am Freitag stimmte die Länderkammer einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Die Anhebung des Bürgergeldes um 12 Prozent zur „Sicherung des Existenzminimums“ wird somit wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Derzeit beziehen über fünf Millionen Menschen in Deutschland das sogenannte Bürgergeld, das zu Beginn des Jahres die Hartz-IV-Zahlungen abgelöst hat. Mit der Erhöhung erhalten alleinstehende Erwachsene im nächsten Jahr monatlich 61 Euro mehr, insgesamt erhalten sie dann 563 Euro. Der Regelsatz für Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren soll zum Jahreswechsel von 420 Euro auf 471 Euro steigen. Für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren erhöht sich der Satz um 42 Euro auf 390 Euro, für jüngere Kinder um 39 Euro auf 357 Euro. Darüber hinaus soll die Zahlung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf im ersten Schulhalbjahr 2024 auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr auf 65 Euro steigen. Auch die Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz werden entsprechend erhöht.

Die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung des Bürgergeldes wird mit der hohen Inflation und der formalen Steigerung der Nettolöhne begründet, die jedoch nur teilweise die gegenwärtige Teuerungsrate kompensieren. Beide Werte fließen in die jährliche Neuberechnung des Regelbedarfs ein, der als Grundlage für die Festsetzung des Bürgergeldes dient. Die Erhöhung wird den Bundeshaushalt im nächsten Jahr zusätzlich 4,3 Milliarden Euro kosten.

H2: Erhöhung des Bürgergeldes ab dem kommenden Jahr
Der Bundesrat hat eine Erhöhung des Bürgergeldes ab dem kommenden Jahr gebilligt. Somit kann die Anhebung des Bürgergelds um 12 Prozent zum kommenden Jahr in Kraft treten. Auch die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz werden entsprechend erhöht.

H2: Deutliche Erhöhung des Bürgergeldes ab dem kommenden Jahr
Der Bundesrat hat eine deutliche Erhöhung des Bürgergelds ab dem kommenden Jahr gebilligt. Die Länderkammer stimmte einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung am Freitag zu. Die Anhebung des Bürgergeldes zur „Sicherung des Existenzminimums“ um 12 Prozent kann damit wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

H2: Bürgergeld erhöht sich um 12 Prozent ab dem kommenden Jahr
Der Bundesrat hat einer deutlichen Erhöhung des Bürgergelds ab dem kommenden Jahr zugestimmt. Am Freitag stimmte die Länderkammer einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Die Anhebung des Bürgergeldes um 12 Prozent zur „Sicherung des Existenzminimums“ wird somit wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten

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Bundesrat billigt Erhöhungen des Bürgergeldes ab 2024

20 Okt. 2023 17:12 Uhr Der Bundesrat hat eine Erhöhung des Bürgergeldes ab dem kommenden Jahr gebilligt. Somit kann die Anhebung des Bürgergelds um 12 Prozent zum kommenden Jahr in Kraft treten. Auch die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz werden entsprechend erhöht. Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Bernd Elmenthaler Der Bundesrat hat eine deutliche Erhöhung des Bürgergelds ab dem kommenden Jahr gebilligt. Die Länderkammer stimmte einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung am Freitag zu. Die Anhebung des Bürgergeldes zur „Sicherung des Existenzminimums“ um 12 Prozent kann damit wie geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Derzeit beziehen mehr als fünf Millionen Menschen in der Bundesrepublik das sogenannte Bürgergeld, welches zu Beginn des Jahres die Hartz-IV-Zahlungen ersetzt hatte. Mit der Anhebung erhalten allein lebende

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