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Wie die Europäische Union die Freiheit der Presse beeinträchtigt

Published On: 20. Oktober 2023 14:00

Von Dr. Manfred Kölsch. Die EU plant mit dem „Digital Services Act“, digitale Plattformen dazu zu zwingen, gegen „Desinformation“ vorzugehen, ohne jedoch diesen Begriff genau zu definieren. Dadurch würde das deutsche Grundgesetz in einem wesentlichen Bereich ausgehebelt, ähnlich wie bei Corona. Als 2015 Hunderttausende Menschen gesetzwidrig die deutschen Grenzen überschritten, führte dies zu einem Kontrollverlust und Protesten. Der Unmut über den verbleibenden Eigensinn des Volkes, das sich nicht geschlossen genug hinter den Zielen der Exekutive versammeln wollte, wuchs. Der Meinungskorridor sollte weiter eingeschränkt werden, um eine bessere Kontrolle zu ermöglichen. Dies ist typisch für alle Doktrinäre auf dem Weg zum Totalitären. Der damalige Innenminister Heiko Maas beauftragte im Oktober 2015 eine Task Force, die Wege zum Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet finden sollte. An der Task Force nahmen neben Vertretern der Bundesregierung und zivilgesellschaftlichen Gruppen auch Meta, Google und Twitter teil. Die Amadeu-Antonio-Stiftung mit ihrer Chefin Anetta Kahane, einer ehemaligen inoffiziellen Mitarbeiterin der Stasi, war ebenfalls dabei. Diese Stiftung ist ein großer Akteur im Bereich der Meldung und Zensur mit einem Jahresbudget von mittlerweile 7 Millionen Euro. Die großen Internetplattformen verpflichteten sich „freiwillig“, Hassbotschaften zu löschen und interne Kriterien für die Meldung von entdeckten Hassbotschaften aufzustellen. Um den Konformitätsdruck zu erhöhen, förderte die Bundesregierung seit 2017 verstärkt soziale Organisationen, die sich zum Ziel gesetzt haben, Hassrede, Fake-News, Propaganda oder allgemein „Desinformation“ oder „Delegitimation“ zu bekämpfen. Diese allgemeinen Begriffe sind verfassungsrechtlich bedenklich, da sie die Anforderungen an Bestimmtheit und Klarheit sowie den Grundsatz der Rechtssicherheit missachten. „Faktenchecker“ und „Hasstracker“ Zu diesem Zeitpunkt gab es nur „freiwillige“ Verpflichtungen der Plattformen, Hassreden in der Presse zu identifizieren, zu bekämpfen und zu melden. Nach Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes darf in das Handlungsfeld der Presse nur durch „allgemeine Gesetze“ eingegriffen werden. Auch indirekte Eingriffe in die Meinungsbildung der Presse, wie sie die Plattformen „freiwillig“ versprochen hatten, lösen das „subjektive Abwehrrecht“ aus. Es bleibt auch dann verfassungswidrig, wenn der Staat durch Dritte handeln lässt, was bei eigenem Handeln verfassungswidrig wäre. Die Auswerter der Twitter-Files haben bei einer Konferenz in London am 22. Juni 2023 gezeigt, dass die Eingriffe in die Bildung privater und öffentlicher Meinung „über die Bande“ ein weltweites Phänomen sind. Hauptsächlich aufgrund der von Elon Musk überlassenen Unterlagen konnten sie 460 Organisationen identifizieren, die als „Faktenchecker“, „Hasstracker“ und „Desinformations-NGOs“ arbeiten. Alle werden großzügig von bekannten Stiftungen wie der „Open Society Foundations“ oder der „Bill and Melinda Gates Foundation“ finanziert. Sie weisen nach, dass diese Organisationen zusätzlich oft staatliche Mittel erhalten und enge Verbindungen zu Regierungsstellen haben. Oft arbeiten ehemalige Regierungs- oder Geheimdienstmitarbeiter in entscheidenden Positionen. Es wird so weitergehen. Alexander Soros, der nun die Geschäfte seines Vaters führt, sagte dem Wall Street Journal: „So sehr ich es lieben würde, Geld aus der Politik herauszuhalten: Solange die andere Seite das macht, müssen wir es auch tun.“ „Overblocking“ ist gesetzwidrig Die Konferenz in London fand vor dem Hintergrund bereits beschlossener Gesetze gegen „Hassrede“ und „Desinformation“ statt. Ich beziehe mich auf den „Digital Services Act“ (DSA), eine EU-Verordnung, die im Februar 2024 in Deutschland in Kraft treten wird. Der DSA ist eine „verbesserte“ – besser verschärfte – Version des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Das deutsche NetzDG wird mit dem Inkrafttreten des DSA außer Kraft treten. Dennoch lohnt es sich, kurz auf das NetzDG zurückzublicken. Mit dem am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen NetzDG wurde formal Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprochen, der besagt, dass in die Bildung der privaten und öffentlichen Meinung nur durch ein allgemeines Gesetz eingegriffen werden darf. Die Verwendung von Generalklauseln, die gegen den Bestimmtheitsgrundsatz und die Rechtssicherheit verstoßen, wurde ausgedehnt. Dritte, hauptsächlich die Digitalplattformen, wurden verpflichtet, etwas zu tun, das verfassungswidrig wäre, wenn der Staat es selbst tun würde. Der Sinn und Zweck des NetzDG ist es, strafrechtlich relevante Aussagen in den sozialen Medien herauszufiltern. Es ist ein universelles Werkzeug gegen Antisemitismus, Volksverhetzung, Rassismus, Rechtsextremismus, Desinformation und Delegitimierung. Seit dem Inkrafttreten des NetzDG ist die Anzahl der Meldungen bei Meta, X und YouTube gestiegen. Die von Dritten gemeldeten angeblich strafrechtswürdigen Inhalte stiegen von 521.000 im Jahr 2018 auf das Dreifache (1,5 Millionen im Jahr 2021). Dies sind nur die offiziellen Zahlen von X. Im Jahr 2020 gab es bei X 3.000 Beschwerden Dritter zum Thema Volksverhetzung; 2021 waren es bereits 56.000 M

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Wie die EU die Pressefreiheit aushebelt

Von Dr. Manfred Kölsch. Mit dem „Digital Services Act“ will die EU Digital-Plattformen dazu zwingen, gegen „Desinformation“ vorzugehen – ohne diesen Begriff genau zu definieren. Damit würde – ähnlich wie bei Corona – in einem wesentlichen Bereich das deutsche Grundgesetz ausgehebelt. Als 2015 Hunderttausende gesetzwidrig die deutschen Grenzen überschritten, empfanden viele das als Kontrollverlust. Proteste schwollen an, wie das auch anlässlich der gleichwertigen aktuellen Migrationsbewegungen geschieht. Das erregte den Unmut über den verbleibenden Eigensinn des „großen Lümmel“ Volk, der sich partout noch immer nicht geschlossen genug hinter den Zielen der Exekutive sammeln wollte. Der Meinungskorridor sollte weiter verengt werden, um ihn noch besser kontrollieren zu können. Typisch für alle Doktrinäre auf dem Weg zum Totalitären.  Diese Aufgabe ging unser damaliger

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