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Ist das Grundgesetz noch gültig in Neukölln

Published On: 21. Oktober 2023 14:46

Darf man in islamisch geprägten Vierteln deutscher Großstädte noch für Israel demonstrieren? Ja, laut Grundgesetz ist dies erlaubt. Allerdings kann der deutsche Staat die Sicherheit der Demonstranten nicht garantieren, weshalb dieses Recht de facto außer Kraft gesetzt ist. Vielleicht sollte man in deutschen Ballungsräumen die neuen geographischen Grenzen des realen Geltungsbereichs des Grundgesetzes auch deutlich markieren.

Die Nachrichten von antisemitischen Pro-Hamas-Demonstrationen in der deutschen Hauptstadt sind in kürzester Zeit beinahe alltäglich geworden. Sie finden auch dann statt, wenn sie verboten wurden. Das Demonstrieren für die in Gaza herrschenden islamistischen Massenmörder lässt sich in Berlin offenbar nicht unterbinden, dafür aber Demonstrationen für Israel in den mittlerweile mehrheitlich muslimisch bewohnten Gebieten Berlins.

Am Freitag wollten einige Berliner mit dem Freie-Wähler-Politiker und früheren FDP-Abgeordneten Marcel Luthe in Neukölln gegen Antisemitismus und Hamas-Terror demonstrieren. Luthe hatte die Demonstration zuvor angemeldet und dann unter dem Druck massiver Sicherheitsbedenken der Berliner Polizei wieder abgesagt. Es wäre eine kleine Demo geworden. Luthe habe mit rund zehn Teilnehmern vom Rathaus Neukölln über die Sonnenallee bis vor die Al-Nur-Moschee ziehen wollen. Die Moschee ist einschlägig als islamistisch bekannt. Dort wurde laut Wikipedia schon früher von der „Vernichtung der Juden“ gepredigt und sie wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Für eine Demonstration gegen Antisemitismus und Hamas-Terror wäre sie demnach der geeignete Ort. Luthe habe dort 200 Helium-Ballons mit der Aufschrift „Free Gaza from Hamas“ aufsteigen lassen wollen. Das sollte im Geltungsbereich des Grundgesetzes normal sein. Und wenn es brenzlig werden sollte, dann wäre es die Aufgabe der Polizei, die Demonstranten vor allen Versuchen, sie in der Ausübung ihres Demonstrationsrechts zu behindern, zu schützen.

Die Berliner Polizei äußerte jedoch vor allem Sicherheitsbedenken. Der Staatsschutz beim Landeskriminalamt habe Luthe mitgeteilt, dass der Eintritt eines schädigenden Ereignisses zum Nachteil der Versammlung wahrscheinlich sei. Besonders dann, wenn Teilnehmer von etwaigen Gegenprotesten nicht hinreichend von der Demo getrennt werden könnten. Auch Anfeindungen oder Angriffe von Einzelpersonen oder Kleingruppen wären „in allen Phasen“ der Versammlung wahrscheinlich. Luthe zufolge hätte die Versammlungsbehörde nach einer Gefährdungsbewertung ihm gegenüber erklärt, dass zum Schutz der Demonstration bis zu fünf Hundertschaften nötig gewesen wären. Offenbar wurde ihm eindringlich nahegelegt, seine gefährliche Demonstration abzusagen. Was Luthe auch tat, aber dennoch beklagt, dies sei eine „Situation, in der der Rechtsstaat massiv zurückgewichen ist“.

Weiter wird er zitiert: „Entgegen der leeren Worthülsen aller Sonntagsreden ist es also mit dem Bekenntnis zu jüdischem Leben und zur Freundschaft zu Israel nicht so weit her, als dass es ohne gewaltige Kraftanstrengungen und persönliche Risiken möglich wäre, diese Meinung jederzeit auf Berlins Straßen zu tragen.“ Soll das jetzt akzeptierte Realität sein? Aus Angst vor einem gewalttätigen, islamistisch radikalisierten Mob müssen in Teilen Berlins Demonstrationen abgesagt werden? Reicht der Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht mehr nach Berlin-Neukölln oder vor die Tore der Al-Nur-Moschee? Welches Signal sendet dies sowohl an die Islamisten als auch an die deutsche Gesellschaft? Wir beugen uns der Realität islamistischer Landnahme in unseren Städten? In manchen Vierteln wird deutsches Recht nicht mehr durchgesetzt?

Vor ein paar Jahren noch haben Politiker und Medien solche Annahmen gern als fremdenfeindliche Phantasien von islamophoben Rechtspopulisten, Rechtsradikalen und Rechtsextremisten diffamiert. Von „angeblicher Islamisierung“ war in solchen Debatten die Rede. Und jetzt soll das akzeptierte Realität sein? Müssten die damaligen Islamisierungs-Leugner jetzt nicht zutiefst empört sein und die Durchsetzung der Demonstrationsfreiheit auch vor der Al-Nur-Moschee fordern? Es müsste doch in Berlin nun einen Aufschrei der Demokraten geben, oder? Die lokale Presse berichtet anderes.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Burkard Dregger sagte dem Tagesspiegel, es sei „eine bedauerliche Situation“, dass eine Demonstration unter diesem Motto so viel Polizeischutz benötige, aber man müsse auch ein gewisses Verantwortungsbewusstsein aller in dieser Situation erwarten. Der Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco habe Luthe eine „auf Provokation ausgelegte Ego-Show“ vorgeworfen. „Das ist verwerflich und trägt vor allem nicht zur Deeskalation bei“, wird Franco zitiert. Es ist aber nicht die vordringliche Aufgabe von Demonstrationen, zu einer Deeskalation beizutragen. Sie richten sich gegen Missstände, und gegen die demonstriert man am besten dort, wo diese Missstände anzuprangern sind. Danach ist es einfach angemessener (und couragierter), vor einer islamistischen Moschee gegen Antisemitismus zu demonstrieren als in einem Umfeld, in dem sich alle gegenseitig ihrer guten Gesinnung versichern. Und ein demokratischer Staat muss willens und in der Lage sein, die Ausübung dieser Grundrechte eben auch dort, wo es weh tut, durchzusetzen. Die „wehrhafte Demokratie“ findet sich in jedem Textbausteinkasten führender deutscher Politiker. Hier wäre jetzt ein Punkt, diese auch zu praktizieren. Leider zeigt der Staat wieder einmal, dass er dazu offenbar nicht überall im Lande willens und/oder in der Lage ist. Vielleicht sollte er für die Bürger die Grenzen seiner Durchsetzungsfähigkeit klar markieren. Es wäre ja im praktischen Leben für Menschen ohne genaue Lokalkenntnis hilfreich, zu wissen, wo genau die Grenzen des praktischen Geltungsbereichs des Grundgesetzes liegen. Wo fängt denn der Sektor an, in

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Gilt das Grundgesetz noch in Neukölln?

Darf man in islamisch geprägten Vierteln deutscher Großstädte noch für Israel demonstrieren? Laut Grundgesetz ja, aber der deutsche Staat kann die Sicherheit der Demonstranten nicht gewährleisten, deshalb ist dieses Recht de facto außer Kraft gesetzt. Vielleicht sollte man in deutschen Ballungsräumen die neuen geographischen Grenzen des realen Geltungsbereichs des Grundgesetzes auch deutlich markieren. Die Nachrichten von antisemitischen Pro-Hamas-Demonstrationen in der deutschen Hauptstadt sind in kürzester Zeit beinahe alltäglich geworden. Sie finden auch dann statt, wenn sie verboten wurden. Das Demonstrieren für die in Gaza herrschenden islamistischen Massenmörder lässt sich in Berlin offenbar nicht unterbinden, dafür aber Demonstrationen für Israel in den mittlerweile mehrheitlich muslimisch bewohnten Gebieten Berlins. Am Freitag wollten einige Berliner mit dem Freie-Wähler-Politiker und früheren FDP-Abgeordneten Marcel Luthe

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