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Ist die Wahrheit nicht im Interesse der Allgemeinheit? Wie ein Finanzamt gegen eine Hilfsorganisation vorgeht

Published On: 21. Oktober 2023 16:15

Der Kampf des Finanzamts Eberswalde gegen den Hilfsverein „Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe e.V.“ geht weiter. Der Verein leistet seit Jahren humanitäre Hilfe in Kriegsgebieten wie dem Donbass. Der Einspruch gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit wurde nun abgelehnt. Das Finanzamt hat sich nicht ausreichend mit den rechtlichen Fragen befasst und die Reden der Vorsitzenden Liane Kilinc als politische Tätigkeit gewertet, da sie auf der Webseite des Vereins dokumentiert wurden. Es ist jedoch wichtig zu unterscheiden, ob die Reden im Auftrag des Vereins oder als persönliche Meinungsäußerung gehalten wurden. Zudem muss geprüft werden, ob die politische Tätigkeit im Konflikt mit den gemeinnützigen Zielen des Vereins steht.

Das Finanzamt Eberswalde missversteht einen Erlass des Finanzministeriums, der besagt, dass steuerbegünstigte Körperschaften Einfluss auf die politische Meinungsbildung nehmen dürfen, solange sie parteipolitisch neutral bleiben. Das Finanzamt interpretiert das Wort „parteipolitisch“ jedoch falsch und macht daraus „politisch“. Der Vorwurf gegen Liane Kilinc lautet, dass sie in ihren Reden harsche Kritik an der Solidarität mit der Ukraine geübt und Russland verteidigt habe. Diese Aussagen werden als Verstoß gegen die Gemeinnützigkeit gewertet. Es ist jedoch fraglich, ob diese Aussagen tatsächlich parteipolitisch sind, da nicht bekannt ist, welche Partei diese Positionen vertritt.

Es ist wichtig zu betonen, dass politische Äußerungen von gemeinnützigen Vereinen erlaubt sind, solange sie im Einklang mit den gemeinnützigen Zielen stehen und parteipolitisch neutral bleiben. Das Finanzamt Eberswalde muss daher genauer prüfen, ob die Reden von Liane Kilinc tatsächlich gegen diese Vorgaben verstoßen. Es ist nicht ausreichend, politische Äußerungen pauschal als Verstoß gegen die Gemeinnützigkeit zu werten, ohne den konkreten Kontext zu berücksichtigen. Der Verein „Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe e.V.“ sollte die Entscheidung des Finanzamts weiterhin anfechten, um seine Gemeinnützigkeit zu erhalten und seine humanitäre Arbeit fortsetzen zu können

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Ist die Wahrheit nicht gemeinnützig? Wie ein Finanzamt gegen einen Hilfsverein vorgeht

21 Okt. 2023 16:15 Uhr Von Dagmar Henn Der Kampf des Finanzamts Eberswalde gegen den Hilfsverein „Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe e.V.“ geht weiter. Der Verein leistet seit Jahren humanitäre Hilfe, in den Donbass, aber auch in andere Kriegsgebiete. Nun wurde der Einspruch gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit zurückgewiesen; der Bescheid liegt uns vor. Wer die Erwartung hatte, dass sich das Finanzamt auch nur ansatzweise mit den rechtlichen Fragen, die sich in diesem Thema verbergen, befasst, wurde durch diese Entscheidung schwer enttäuscht. RT hatte über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit damals berichtet. Begründet wurde das mit einigen Reden der Vorsitzenden Liane Kilinc; insgesamt fünf Reden und einem Veranstaltungsaufruf im Verlauf von drei Jahren. Die Reden werden dem Verein als politische Tätigkeit zugerechnet, weil diese Reden

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