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Erfolg für das Urinieren in der Wildnis – zumindest am Meer

Published On: 22. Oktober 2023 23:36

Bislang habe ich meinen guten Vorsatz, in Zukunft mehr gute Nachrichten zu bringen, nicht wirklich umgesetzt. Die Auswahl ist einfach zu begrenzt. Umso erfreulicher ist es, wenn ich Ihnen heute endlich etwas Positives berichten kann. Es geht um ein bahnbrechendes und wegweisendes Urteil eines Amtsgerichts im Norden Deutschlands. Leider ist dieses Urteil in den großen Medien, die sich stark auf den „Kampf gegen Rechts“ und Kriege konzentrieren, völlig untergegangen. Dabei betrifft es eine so grundlegende menschliche Handlung wie das Wasserlassen. Aber alles der Reihe nach.

Ein Mann hat nachts in die Ostsee uriniert, wurde dabei von Ordnungsbeamten erwischt und sollte eine Geldbuße von 60 Euro zahlen. Das Amtsgericht Lübeck hat jedoch entschieden, dass er dies nicht tun muss. Das Gericht beschreibt den Vorfall poetisch und stellt fest, dass der Mann nur schemenhaft für Dritte sichtbar war. Der Fall kam nicht vor Gericht, weil sich jemand beschwert hätte, sondern weil die Ordnungsbeamten den Mann mit ihren Taschenlampen entdeckt haben. Sie haben jedoch gewartet, bis er vollständig bekleidet war, bevor sie ihn ansprachen. Bei der Bestrafung zeigten sich die Beamten jedoch weniger verständnisvoll und forderten 60 Euro von dem Mann. Dieser war jedoch anderer Meinung und zog vor das Amtsgericht. Das Gericht entschied, dass das Wasserlassen in der Gesellschaft nicht als grob ungehörige Handlung angesehen werden kann. Es verglich den Vorgang mit dem Urinieren auf öffentlichen Toiletten und stellte fest, dass dies gesellschaftlich akzeptiert sei. Das Gericht führte weiter aus, dass es am Strand der Ostsee keine anderen Möglichkeiten zum Wasserlassen gab und dass keine Verunreinigung oder Geruchsbelästigung vorlag. Das Verhalten des Mannes wurde als menschliche Willensbetätigung geschützt.

Dieses Urteil ist bahnbrechend und wegweisend, da es das Recht auf Handlungsfreiheit betont und den Menschen die gleichen Rechte wie Tieren zuspricht. Es wäre wünschenswert, wenn andere Gerichte ähnlich viel Augenmaß und gesunden Menschenverstand zeigen würden. In der heutigen Zeit, in der Behörden Menschen wegen Kleinigkeiten verfolgen, ist es umso wichtiger, solche positiven Urteile zu unterstützen.

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H2: Das Urteil des Amtsgerichts Lübeck

Das Amtsgericht Lübeck hat in einem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass ein Mann, der nachts in die Ostsee uriniert hat, keine Geldbuße zahlen muss. Das Gericht betonte, dass das Wasserlassen in der Gesellschaft nicht als grob ungehörige Handlung angesehen werden kann und verglich den Vorgang mit dem Urinieren auf öffentlichen Toiletten. Es stellte fest, dass es am Strand der Ostsee keine anderen Möglichkeiten zum Wasserlassen gab und dass keine Verunreinigung oder Geruchsbelästigung vorlag. Das Gericht betonte zudem, dass der Mensch unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte

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Durchbruch fürs Wildpinkeln – zumindest am Meer

Bislang ist nichts Richtiges geworden aus meinem guten Vorsatz, künftig mehr gute Nachrichten zu bringen. Die Auswahl ist einfach viel zu begrenzt. Umso erfreulicher ist es, wenn ich Ihnen, wie heute, endlich einmal etwas Positives zu berichten vermag. Es geht um ein ebenso bahnbrechendes wie wegweisendes und poetisches Urteil eines Amtsgerichtes im hohen Norden der Bundesrepublik. Das leider in unseren so sehr auf den „Kampf gegen Rechts“ und Kriege jeder Art konzentrierten großen Medien völlig untergegangen ist. Obwohl es eine so grundlegende menschliche Verrichtung betrifft wie das Wasserlassen. Aber alles der Reihe nach. Was ist passiert? „Ein Mann urinierte nachts in die Ostsee, wurde dabei von Ordnungsbeamten erwischt und sollte 60 Euro Geldbuße zahlen. Muss er aber nicht, so das

Details zu Durchbruch fürs Wildpinkeln – zumindest am Meer

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