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Neue Regelung: Geheimdienst darf Bürger im privaten Umfeld denunzieren

Published On: 30. Oktober 2023 10:04

Die Befugnisse des Verfassungsschutzes sollen erweitert werden

Medienberichten zufolge sollen die Agenten des Verfassungsschutzes in Zukunft die Befugnis erhalten, Privatpersonen heimlich darüber zu informieren, dass jemand in ihrem Umfeld politisch „radikal“ sei. Dies betrifft nicht nur Vermieter, sondern auch Familienmitglieder, Bekannte, Lehrer, Sporttrainer oder Arbeitskollegen. Dieses Vorhaben ist skandalös und wird von Tobias Riegel kommentiert. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums für eine Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der bereits vom Kabinett gebilligt wurde, sieht vor, dass der Verfassungsschutz sich stärker in die Gesellschaft einmischen kann. Fachleute sind besorgt, dass der Geheimdienst bei Gesprächen mit Familienangehörigen auch Halbgares verbreiten könnte. Die Betroffenen können sich nicht verteidigen, da sie nicht erfahren, was hinter ihrem Rücken gesprochen wird.

Die Ausweitung der Befugnisse des Verfassungsschutzes

Die bisherige Regelung besagt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Polizei informieren darf, wenn es auf konkrete Kriminalität oder Gefahren stößt. Bei politischen Meinungen, die gegen kein Gesetz verstoßen, muss der Geheimdienst jedoch schweigen und darf Individuen nicht öffentlich an den Pranger stellen. Bisher durften die Agenten ihre Einschätzungen anderen Bürgern nur dann mitteilen, wenn sie eine Genehmigung aus dem Innenministerium erhalten haben. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Lehrer oder Sporttrainer die Agenten ansprechen und diskret auf einen Verdacht hinweisen dürfen, solange es der „Deradikalisierung“ dient oder das Gefährdungspotenzial reduziert. Kritiker befürchten, dass das Gesetz missbraucht werden könnte, um Bürger, die der Bundesregierung kritisch gegenüberstehen, zu treffen.

Kritik an den geplanten Befugniserweiterungen

Das geplante Gesetz wird von vielen Medien nicht angemessen aufgegriffen und ist meiner Meinung nach skandalös und gefährlich. Es ist fragwürdig, Bürger als radikal zu verleumden, ohne dass diese Einschätzung angemessen geprüft wurde. Es stellt sich die Frage, wer und unter welchen Kriterien als „radikal“ gebrandmarkt werden kann und wer anschließend seiner informationellen Selbstbestimmung beraubt und im privaten Umfeld verleumdet werden darf, ohne davon zu erfahren. Es wird bereits versucht, Kritiker der Bundesregierung als „Feinde der Demokratie“ abzustempeln. Die NachDenkSeiten sind für eine kritische Meinungsbildung wichtig, kosten jedoch Geld, weshalb um Unterstützung gebeten wird.

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Neues Gesetz: Geheimdienst soll Bürger im privaten Umfeld anschwärzen dürfen

Die Agenten des Verfassungsschutzes sollen künftig die Befugnis bekommen, Privatpersonen heimlich zuzuflüstern, dass jemand in ihrem Umfeld politisch „radikal“ sei, wie Medien berichten. Also auch Vermietern, Familienmitgliedern, Bekannten, Lehrern, Sporttrainern oder Arbeitskollegen. Dieses Vorhaben ist skandalös. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in new window | Download Über das Gesetzesvorhaben hat aktuell die Süddeutsche Zeitung (SZ) unter dem Titel „Lizenz zum Anschwärzen“ berichtet: Wenn beispielsweise ein Muslim, den das Bundesamt für islamismusverdächtig hält, sich um eine Wohnung bemüht – dann sollen die Agenten sich an den potenziellen Vermieter und sogar an Familienmitglieder, Arbeitskollegen oder Bekannte wenden dürfen, um ihren Verdacht dort zu streuen, so der Bericht. Das Vorhaben würde aber mutmaßlich nicht

Details zu Neues Gesetz: Geheimdienst soll Bürger im privaten Umfeld anschwärzen dürfen

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