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Neues Gesetz erlaubt Geheimdienst, Bürger im privaten Umfeld zu denunzieren

Published On: 30. Oktober 2023 10:04

Die Befugnisse des Verfassungsschutzes sollen erweitert werden

Medienberichten zufolge sollen die Agenten des Verfassungsschutzes in Zukunft die Befugnis erhalten, Privatpersonen heimlich darüber zu informieren, dass jemand in ihrem Umfeld politisch „radikal“ ist. Dies betrifft nicht nur Vermieter, sondern auch Familienmitglieder, Bekannte, Lehrer, Sporttrainer oder Arbeitskollegen. Dieses Vorhaben ist skandalös und wird von Tobias Riegel kommentiert. Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums für eine Reform des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der bereits vom Kabinett gebilligt wurde, sieht vor, dass die Agenten sich an potenzielle Vermieter und sogar an Familienmitglieder, Arbeitskollegen oder Bekannte wenden dürfen, um ihren Verdacht zu verbreiten.

Die bisherige Regelung besagt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Polizei informieren darf, wenn es auf konkrete Kriminalität oder Gefahren stößt. Wenn der Geheimdienst jedoch nur auf politische Meinungen stößt, die nicht gegen das Gesetz verstoßen, muss er grundsätzlich schweigen und darf Einzelpersonen nicht öffentlich an den Pranger stellen. Die Agenten dürfen ihre Einschätzungen laut Paragraf 19 bisher nur dann anderen Bürgern mitteilen, wenn sie eine Genehmigung des Innenministeriums erhalten. Die geplanten Gesetzesänderungen würden es dem Verfassungsschutz ermöglichen, sich stärker in die Gesellschaft einzumischen und auch Lehrer oder Sporttrainer anzusprechen, um auf einen Verdacht gegen eine Person hinzuweisen.

Hintergrund der Gesetzespläne ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Freistaat Bayern dazu ermahnte, präzisere Regeln und höhere Hürden für die Weitergabe von Informationen durch den Verfassungsschutz festzulegen. Anstatt jedoch die informationelle Selbstbestimmung der Bürger zu stärken, sollen die geplanten Gesetzesänderungen die Befugnisse des Verfassungsschutzes erweitern. Es gibt auch Kritik aus der Ampelkoalition, die den Plan moniert, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz auch Privatpersonen mit seinen Einschätzungen versorgen soll. Kritiker des Vorhabens werden als „Feinde der Demokratie“ abgestempelt.

Kritik an den geplanten Gesetzesänderungen

Die geplanten Gesetzesänderungen sind skandalös und gefährlich. Es ist fragwürdig, Bürger als radikal zu verleumden, ohne dass diese Einschätzung angemessen geprüft wurde. Es stellt sich die Frage, wer und unter welchen Kriterien jemand als „radikal“ gebrandmarkt werden kann und wer dann seiner informationellen Selbstbestimmung beraubt und im privaten Umfeld verleumdet werden darf, ohne davon zu erfahren. Das geplante Gesetz wird wahrscheinlich auch Bürger treffen, die lediglich der Bundesregierung kritisch gegenüberstehen. Es ist bereits ein Versuch im Gange, Kritiker der Bundesregierung als „Feinde der Demokratie“ abzustempeln.

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Neues Gesetz: Geheimdienst soll Bürger im privaten Umfeld anschwärzen dürfen

Die Agenten des Verfassungsschutzes sollen künftig die Befugnis bekommen, Privatpersonen heimlich zuzuflüstern, dass jemand in ihrem Umfeld politisch „radikal“ sei, wie Medien berichten. Also auch Vermietern, Familienmitgliedern, Bekannten, Lehrern, Sporttrainern oder Arbeitskollegen. Dieses Vorhaben ist skandalös. Ein Kommentar von Tobias Riegel. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar. Podcast: Play in new window | Download Über das Gesetzesvorhaben hat aktuell die Süddeutsche Zeitung (SZ) unter dem Titel „Lizenz zum Anschwärzen“ berichtet: Wenn beispielsweise ein Muslim, den das Bundesamt für islamismusverdächtig hält, sich um eine Wohnung bemüht – dann sollen die Agenten sich an den potenziellen Vermieter und sogar an Familienmitglieder, Arbeitskollegen oder Bekannte wenden dürfen, um ihren Verdacht dort zu streuen, so der Bericht. Das Vorhaben würde aber mutmaßlich nicht

Details zu Neues Gesetz: Geheimdienst soll Bürger im privaten Umfeld anschwärzen dürfen

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