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Frankreich plant die Abschiebung von Gefährdern, scheitert jedoch am EU-Recht

Published On: 3. November 2023 15:31

Durch den Hamas-Terror sind „innere Gefährder“ zu einem Thema in Frankreich geworden. Innenminister Darmanin plant die Abschiebung von 4000 Gefährdern, was bereits schwierig genug ist. Davon sind allein 1000 noch minderjährig und genießen den Schutz der Familie. Möglicherweise wird die Freizügigkeit im Schengen-Raum zukünftig nur noch für EU-Bürger gelten. Seit dem Attentat von Arras wird in Frankreich eine lebhafte Diskussion über den radikalen Islam geführt, die sogar schärfer ist als in Deutschland. Premierministerin Élisabeth Borne hat als erste die Abschiebung aller Gefährder angekündigt, die auf der offiziellen Gefährderliste (FSPRT) stehen. Diese Liste enthält die Namen der radikalen „Islamisten“, die sich in Frankreich befinden und als anfällig für terroristische Akte gelten. Innenminister Gérald Darmanin hatte diese Maßnahme gefordert, da er nach dem Ende von Emmanuel Macrons Amtszeit die Macht übernehmen möchte. Marine Le Pen hat jedoch sofort versucht, die Ankündigung der Premierministerin zu übertreffen, indem sie die Ausweisung aller „Islamisten“ ohne französischen Pass gefordert hat. Sie fragte in der Nationalversammlung: „Ob Islamisten, Kriminelle oder Straftäter, was haben wir für ein Interesse, sie auf unserem Territorium zu belassen?“ Es ist anzunehmen, dass das Rassemblement National (RN) und Marine Le Pen, wenn sie an der Macht wären, entschiedener vorgehen würden als die aktuelle Regierung. Zwei Drittel der 4.263 Gefährder haben angeblich einen regulären Status in Frankreich. 1.411 von ihnen befinden sich illegal im Land und wären daher abschiebbar. Allerdings wurden in den letzten Jahren nur 922 abgeschoben. 489 von ihnen sind immer noch im Land, 214 in provisorischer Haft und 82 unter Hausarrest. 193 haben keinen legalen Status im Land, wurden aber auch noch nicht von staatlichen Maßnahmen betroffen, obwohl sie als radikalisiert gelten. Das Innenministerium schätzt jedoch, dass 85 von dieser letzten Gruppe sich „ohne Zweifel“ nicht mehr im Land befinden. Ehrenstaatsrat Schoettl: Ausweisungen reichen angesichts der Gefahren nicht aus. Nun kommt jedoch das eigentliche Erstaunliche an der französischen Diskussion. Denn dieser Analyse scheint auch Jean-Éric Schoettl zuzustimmen, und das ist nicht irgendjemand. Der hochrangige staatliche Funktionär und Berater war von 1997 bis 2007 Generalsekretär des Verfassungsrates und ist seitdem stellvertretender Präsident des Staatsrates sowie seit 2018 Vizepräsident der Geheimnis- und Deklassifizierungskommission des Verteidigungsministeriums. Er sollte also einen Einblick in die Staatsgeschäfte und die Probleme der Sicherheitskräfte haben. Schoettl bestätigte nun der Nachrichtenwebsite Front populaire, dass „die Zahl der durchgeführten Ausweisungen in keinem Verhältnis zu den Gefahren“ steht, egal ob es um die Bekämpfung von Kriminalität oder Islamismus geht. Innenminister Gérald Darmanin hatte angekündigt, dass er gerne 4.000 ausländische Straftäter abschieben würde, was jedoch durch geltende Gesetze verhindert wird. Das reformierte Einwanderungsgesetz soll hier Abhilfe schaffen. Schoettl bestätigt, dass in den letzten 40 Jahren viele Gesetze den Nicht-Franzosen entgegengekommen sind, um ihre Grundrechte zu schützen. Dadurch wurde dem Innenministerium wertvoller Handlungsspielraum genommen. Schoettl diagnostiziert eine geringere „Wirksamkeit staatlichen Handelns“ und ein „Ungleichgewicht bei der Abwägung zwischen den individuellen Rechten von Ausländern und den übergeordneten Interessen der Nation“. Die Abschiebungen sind ein gutes Beispiel dafür, da heute jeder fünfte Gefängnisinsasse in Frankreich ausländischer Nationalität ist. Schoettl weist jedoch auch darauf hin, dass eine Ausweisung nicht gleichbedeutend mit einer Verpflichtung zur Ausreise oder Abschiebung ist. Eine Ausweisung kommt nur in Frage, wenn die Anwesenheit einer Person auf französischem Boden als „schwere Bedrohung“ der öffentlichen Ordnung angesehen wird. Eine einzelne Straftat oder eine Reihe von leichteren Straftaten rechtfertigt noch keine Ausweisung. Einige wenden sich nun gelangweilt ab, da Schoettl dies erst kurz vor seinem Ruhestand sagt, nachdem er der Republik ein Leben lang mehr oder weniger stumm gedient hat. Aber dass Schoettl es jetzt sagt, und nicht nur einmal, hat Gewicht. Nationales Recht muss über EU-Recht stehen. In einem Interview mit dem Journal du Dimanche legte Schoettl wenige Tage später nach und sagte: „Unsere rechtlichen Waffen reichen nicht aus, um uns vor dem Islamismus zu schützen.“ Nur wenn Frankreich den Vorrang des nationalen Rechts vor dem EU-Recht betont, kann es die Kontrolle über seine Grenzen zurückgewinnen. Allerdings warnt Schoettl auch davor, dass eine Verschärfung der Abschiebegesetze mit der Rechtsprechung der obersten Gerichte in Konflikt geraten könnte. Es ist also kein einfacher Weg, wie das britische Beispiel zeigt. Das erste Grundrecht, das Schoettl anspricht und angreift, ist das Recht auf ein „normales Familienleben“, das der Ursprung der Familienzusammenführung ist

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Frankreich will Gefährder abschieben – aber scheitert am EU-Recht

Durch den Hamas-Terror stehen „innere Gefährder“ auf der Agenda Frankreichs. Innenminister Darmanin will 4000 Gefährder abschieben, was schwer genug ist. Allein 1000 davon sind zudem noch keine 18 Jahre alt und genießen Familienschutz. Zukünftig Freizügigkeit im Schengen-Raum nur noch für EU-Bürger? Seit dem Attentat von Arras wird auch in Frankreich – und im Grunde um einiges schärfer als in Deutschland – eine angeregte Diskussion über den radikalen Islam geführt. Als erste hat tatsächlich Premierministerin Élisabeth Borne die Abschiebung aller Gefährder angekündigt, die in der offiziellen Gefährderliste (FSPRT) stehen. Es handelt sich um ein Verzeichnis jener radikalen „Islamisten“, die sich auf dem französischen Staatsgebiet befinden und als „anfällig“ für das Begehen von terroristischen Akten gelten. Gefordert hatte das Mittel Innenminister Gérald

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