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Drohende obligatorische Impfung in der Schweiz: Beruhigung der Lage

Published On: 4. November 2023 0:03

Veröffentlicht am 4. November 2023 von DF. Vor 40 Tagen begann die Mahnwache vor der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Sissach-Gelterkinden. Sie erregte viel Aufmerksamkeit und löste inner- und außerhalb der Behörden einen Nachdenkprozess aus. Das hat die Situation der Söhne von Frau Honegger positiv beeinflusst. Die Mahnwache wurde deshalb vorläufig eingestellt. Immer mehr Menschen erkennen: Rechtlich, rechtsstaatlich, medizinisch und menschlich ist eine Zwangsimpfung der beiden Jungen (9 und 11) nicht zu rechtfertigen. Die KESB hat nach wochenlangem Schweigen am 19. Oktober den Kindern zumindest freies Geleit auf dem Schulweg und in der Schule garantiert, so dass die beiden nicht mehr damit rechnen müssen, mit Polizeigewalt zum Impfarzt gebracht zu werden. Entscheidend war aber wohl die Haltung der Polizei, die früh zugesichert hatte, sich nicht missbrauchen zu lassen und stets verhältnismäßig vorzugehen. Dies hat die Situation beruhigt und die beiden Jungen gehen seit dem 20. Oktober wieder unbesorgt zur Schule. Wir haben hier, hier, hier, hier, hier und hier bereits über den Fall berichtet. Besonders auffällig an dem Fall ist die Art und Weise, wie gewählte Behördenvertreter versuchen, sich wegzuducken und den „Schwarzen Peter“ weiterzureichen. Die 29-jährige SVP-Politikerin Sarah Regez, die bei den Nationalratswahlen ein sehr gutes Ergebnis erzielt hat, berichtete von der Gemeindeversammlung in Sissach. Dort habe sich ein Bürger darüber beschwert, dass ein Brief in dieser Sache von der Gemeinde nicht beantwortet werde. Auch die für die KESB zuständige Regierungsrätin des Kantons Baselland schweigt dazu. Regez ist zusammen mit der ehemaligen Grünen Laura Grazioli eine der wenigen Politikerinnen, die sich zum Fall geäußert und sich für die beiden Jungen eingesetzt haben. So hat sich die Situation zwar entspannt und es ist eine Art Alltag eingekehrt, aber das Problem ist nicht gelöst: Es existiert nämlich ein Bundesgerichtsurteil, das zwar eine Zwangsimpfung vorschreibt, aber mit Formfehlern behaftet ist. Die beiden Jungen wurden in dem Verfahren nie angehört, wie es die UNO-Menschenrechtskonvention vorschreibt. Und das Urteil wurde in einer Zeit gefällt, als Behördenvertreter betonten, dass es Impfungen unter Polizeigewalt nie geben würde, und als man entschieden hatte, dass schon Zehnjährige beim Entscheid für eine Covid-„Impfung“ die Eltern übergehen dürfen. Das Bundesgerichtsurteil bezieht sich jedoch auf die Masernimpfung. Deshalb kann dafür nur ein Masern-Einzelimpfstoff verwendet werden. Und hier gibt es in der Schweiz genau ein Produkt, das dafür zugelassen ist. Dieses Produkt ist nun aus verschiedenen Gründen umstritten und der Verein PIU, der bei der Zulassungsstelle Swissmedic entsprechend Akteneinsicht verlangte, strebt einen Entzug dieser Zulassung an.

Die Situation der Söhne von Frau Honegger verbessert sich durch die Mahnwache

Vor 40 Tagen begann die Mahnwache vor der KESB Sissach-Gelterkinden, die viel Aufmerksamkeit erregte und zu einem Nachdenkprozess führte. Dies hatte eine positive Auswirkung auf die Situation der beiden Söhne von Frau Honegger, weshalb die Mahnwache vorläufig eingestellt wurde. Immer mehr Menschen erkennen, dass eine Zwangsimpfung der beiden Jungen nicht rechtlich, rechtsstaatlich, medizinisch oder menschlich gerechtfertigt ist. Die KESB hat schließlich am 19. Oktober nach wochenlangem Schweigen zumindest freies Geleit für die Kinder auf dem Schulweg und in der Schule garantiert, sodass sie nicht mehr befürchten müssen, mit Polizeigewalt zum Impfarzt gebracht zu werden. Die Haltung der Polizei, die sich frühzeitig dazu verpflichtet hatte, sich nicht missbrauchen zu lassen und stets verhältnismäßig vorzugehen, war entscheidend für die Beruhigung der Situation. Seit dem 20. Oktober gehen die beiden Jungen wieder unbesorgt zur Schule.

Behördenvertreter versuchen, Verantwortung abzuschieben

Besonders auffällig an diesem Fall ist die Art und Weise, wie gewählte Behördenvertreter versuchen, sich wegzuducken und die Verantwortung weiterzureichen. Bei einer Gemeindeversammlung in Sissach beschwerte sich ein Bürger darüber, dass ein Brief zu diesem Thema von der Gemeinde nicht beantwortet wurde. Auch die für die KESB zuständige Regierungsrätin des Kantons Baselland schweigt dazu. Sarah Regez, eine 29-jährige SVP-Politikerin, die bei den Nationalratswahlen gute Ergebnisse erzielt hat, und die ehemalige Grüne Laura Grazioli sind zwei der wenigen Politikerinnen, die sich zum Fall geäußert und sich für die beiden Jungen eingesetzt haben. Obwohl sich die Situation entspannt hat und eine gewisse Normalität eingekehrt ist, ist das Problem noch nicht gelöst. Es gibt ein Bundesgerichtsurteil, das eine Zwangsimpfung vorschreibt, aber mit Formfehlern behaftet ist. Die beiden Jungen wurden in dem Verfahren nie angehört, wie es die UNO-Menschenrechtskonvention vorschreibt. Das Urteil wurde zu einer Zeit gefällt, als Behördenvertreter betonten, dass es niemals Impfungen unter Polizeigewalt geben würde, und als beschlossen wurde, dass bereits Zehnjährige ihre Eltern bei der Entscheidung für eine Covid-Impfung umgehen dürfen. Das Bundesgerichtsurteil bezieht sich jedoch nur auf die Masernimpfung, für die in der Schweiz nur ein zugelassener Einzelimpfstoff existiert. Dieses Produkt ist nun aus verschiedenen Gründen umstritten, und der Verein PIU strebt den Entzug der Zulassung an, nachdem er bei der Zulassungsstelle Swissmedic Akteneinsicht verlangt hat.

Die Situation der Söhne von Frau Honegger verbessert sich durch die Mahnwache

Vor 40 Tagen begann die Mahnwache vor der KESB Sissach-Gelterkinden, die viel Aufmerksamkeit erregte und zu einem Nachdenkprozess führte. Dies hatte eine positive Auswirkung auf die Situation der beiden Söhne von Frau Honegger, weshalb die Mahnwache vorläufig eingestellt wurde. Immer mehr Menschen erkennen, dass eine Zwangsimpfung der beiden Jungen nicht rechtlich, rechtsstaatlich, medizinisch oder menschlich gerechtfertigt ist. Die KESB hat schließlich am 19. Oktober nach wochenlangem Schweigen zumindest freies Geleit für die Kinder auf dem Schulweg und in der Schule garantiert, sodass sie nicht mehr befürchten müssen, mit Polizeigewalt zum Impfarzt gebracht zu werden. Die Haltung der Polizei, die sich frühzeitig dazu verpflichtet hatte, sich nicht missbrauchen zu lassen und stets verhältnismäßig vorzugehen, war entscheidend für die Beruhigung der Situation. Seit dem 20. Oktober gehen die beiden Jungen wieder unbesorgt zur Schule.

Behördenvertreter versuchen, Verantwortung abzuschieben

Besonders auffällig an diesem Fall ist die Art und Weise, wie gewählte Behördenvertreter versuchen, sich wegzuducken und die Verantwortung weiterzureichen. Bei einer Gemeindeversammlung in Sissach beschwerte sich ein Bürger darüber, dass ein Brief zu diesem Thema von der Gemeinde nicht beantwortet wurde. Auch die für die KESB zuständige Regierungsrätin des Kantons Baselland schweigt dazu. Sarah Regez, eine 29-jährige SVP-Politikerin, die bei den Nationalratswahlen gute Ergebnisse erzielt hat, und die ehemalige Grüne Laura Grazioli sind zwei der wenigen Politikerinnen, die sich zum Fall geäußert und sich für die beiden Jungen eingesetzt haben. Obwohl sich die Situation entspannt hat und eine gewisse Normalität eingekehrt ist, ist das Problem noch nicht gelöst. Es gibt ein Bundesgerichtsurteil, das eine Zwangsimpfung vorschreibt, aber mit Formfehlern behaftet ist. Die beiden Jungen wurden in dem Verfahren nie angehört, wie es die UNO-Menschenrechtskonvention vorschreibt. Das Urteil wurde zu einer Zeit gefällt, als Behördenvertreter betonten, dass es niemals Impfungen unter Polizeigewalt geben würde, und als beschlossen wurde, dass bereits Zehnjährige ihre Eltern bei der Entscheidung für eine Covid-Impfung umgehen dürfen. Das Bundesgerichtsurteil bezieht sich jedoch nur auf die Masernimpfung, für die in der Schweiz nur ein zugelassener Einzelimpfstoff existiert. Dieses Produkt ist nun aus verschiedenen Gründen umstritten, und der Verein PIU strebt den Entzug der Zulassung an, nachdem er bei der Zulassungsstelle Swissmedic Akteneinsicht verlangt hat

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Drohende Zwangsimpfung in der Schweiz: Entspannung der Situation

Veröffentlicht am 4. November 2023 von DF. Vor 40 Tagen begann die Mahnwache vor der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Sissach-Gelterkinden. Sie erregte viel Aufmerksamkeit und löste inner- und ausserhalb der Behörden einen Nachdenkprozess aus. Das hat die Situation der Söhne von Frau Honegger positiv beeinflusst. Die Mahnwache wurde deshalb vorläufig sistiert. Immer mehr Menschen erkennen: Rechtlich, rechtsstaatlich, medizinisch und menschlich ist eine Zwangsimpfung der beiden Buben (9 und 11) nicht zu rechtfertigen. Die KESB hat nach wochenlangem Schweigen am 19. Oktober den Kindern zumindest freies Geleit auf dem Schulweg und in der Schule garantiert, so dass die beiden nicht mehr damit rechnen müssen, mit Polizeigewalt zum Impfarzt gebracht zu werden. Entscheidend war aber wohl die Haltung der Polizei, die früh zugesichert hatte

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