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Jack Smith gegen das Recht der Öffentlichkeit auf Kameras im Gerichtssaal

Published On: 6. November 2023 21:58

Fotografiequelle: Ammodramus – Public Domain Am 3. November reichte der Sonderermittler Jack Smith beim US-Bezirksgericht für den Bezirk Columbia die „United States‘ Opposition to Applications to Broadcast the Criminal Trial of United States v. Trump“ ein. Eine „Koalition von Medienorganisationen“ hat das Gericht gebeten, die Aufzeichnung und Übertragung des Bundesprozesses gegen den ehemaligen Präsidenten Donald Trump wegen Verschwörung zum Betrug der Vereinigten Staaten, Behinderung eines offiziellen Verfahrens (und Verschwörung dazu) sowie Verschwörung gegen Rechte zu ermöglichen. Es scheint selbstverständlich zu sein, diesem Antrag zuzustimmen. Das sechste Verfassungszusatz garantiert dem Angeklagten das Recht auf einen „öffentlichen“ Prozess, und es liegt klar im Interesse der Öffentlichkeit, Gerichtsverfahren in Echtzeit verfolgen zu können. Leider respektieren Bundesgerichte weder dieses Recht noch dieses Interesse. „Die von den Antragstellern geforderte Erleichterung“, argumentiert Smith, „ist gemäß Regel 53 der Bundesregeln für Strafverfahren und Regel 53.1.1 der örtlichen Strafregeln eindeutig ausgeschlossen.“ Letztere ist eine detailliertere Version der ersteren, ich zitiere daraus: „Das Fotografieren und Betreiben von Tonbandgeräten im Inneren des United States Courthouse sowie das Radio- und Fernsehübertragen aus dem Gerichtsgebäude während des Fortgangs oder im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren, einschließlich Verfahren vor einem United States Magistrate Judge, ob das Gericht tatsächlich in Sitzung ist oder nicht, sind verboten.“ Theoretisch könnten Sie oder ich persönlich an Trumps Prozess teilnehmen. In der Realität nähern sich unsere Chancen, hineinzukommen, null, es sei denn, wir sind Mitglieder eines ausgewählten Clubs oder campieren tagelang vor dem Gerichtsgebäude. Der Gerichtssaal wird überfüllt sein, und diejenigen, die nicht hineinkommen können, werden darauf beschränkt sein, von denen, die hineinkommen können, über den Fortgang der Verhandlung zu hören. In einem Zeitalter kostengünstiger und unaufdringlicher Audio- und Videoübertragungen ist das das genaue Gegenteil von „öffentlich“. Es gibt keine gute Entschuldigung dafür, die Öffentlichkeit darauf zu beschränken, von einem öffentlichen Verfahren aus zweiter Hand zu hören, das wir, wenn wir dürften, problemlos in Echtzeit oder in aufgezeichnetem Format verfolgen könnten. Eine Fußnote zu Smiths Einreichung besagt, dass „der Rechtsbeistand des ehemaligen Präsidenten Trump darum gebeten hat, dass die Regierungsvertreter erklären, dass er zu diesen Anträgen keine Stellung bezieht.“ Er sollte Stellung beziehen – die Stellungnahme, dass der sechste Verfassungszusatz die Bundesregeln für Strafverfahren außer Kraft setzt. Und er sollte seine Anwälte anweisen, die Übertragung seines Prozesses aktiv zu verfolgen, indem er den Antrag unterstützt und sich einer Berufung gegen dessen Ablehnung anschließt, bis hin zum Obersten Gerichtshof, wenn nötig. Thomas L. Knapp ist Direktor und leitender Nachrichtenanalyst am William Lloyd Garrison Center for Libertarian Advocacy Journalism (thegarrisoncenter.org). Er lebt und arbeitet in Nordzentralflorida

Original Artikel Teaser

Jack Smith v. the Public’s Right to Cameras in the Courtroom

Photograph Source: Ammodramus – Public Domain On November 3, Special Counsel Jack Smith filed  the “United States’ Opposition to Applications to Broadcast the Criminal Trial of United States v. Trump” with the US District Court for the District of Columbia. A “coalition of media organizations” has petitioned the court to allow recording and broadcasting of former president Donald Trump’s federal trial on charges of conspiracy to defraud the United States, obstructing an official proceeding (and conspiring to do so), and conspiracy against rights. Granting that request seems like a no-brainer. The Sixth Amendment guarantees the accused the right to a “public” trial, and it’s clearly in the public’s interest to be able to follow judicial proceedings in real time. Unfortunately

Details zu Jack Smith v. the Public’s Right to Cameras in the Courtroom

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