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Faeser plant Sanktionen gegen „Seenotretter

Published On: 9. November 2023 13:44

Vom deutschen Außenministerium erhalten Flüchtlingshelfer auf See finanzielle Unterstützung. Das Innenministerium plant nun, die umstrittenen Organisationen, denen wiederholt Zusammenarbeit mit Schleusern vorgeworfen wird, strafrechtlich zu verfolgen. Der Referentenentwurf für das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen und an den Bundestag geschickt. Eine wichtige Passage in dem Entwurf, die zunächst unbemerkt blieb, besagt, dass deutsche „Seenotretter“ zukünftig vor Gericht wie Schleuser behandelt werden können. Bisher wurden in Deutschland nur gewinnorientierte Schleuser strafrechtlich verfolgt, während nun auch diejenigen bestraft werden sollen, die wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern bei der illegalen Einreise in die EU helfen, selbst wenn sie dafür kein Geld nehmen. Dies betrifft vor allem Organisationen wie Mission Lifeline, Sea-Watch und SOS Humanity, die Flüchtlinge aus Afrika im Mittelmeer retten und nach Europa bringen.

In Griechenland und Italien, die besonders vom Flüchtlingsstrom aus dem Mittelmeer betroffen sind, gehen die Behörden bereits seit längerem gegen die „Seenotretter“ vor. In Athen werden sogar Migranten bestraft, die selbst ein Boot steuern, da sie anderen bei der illegalen Einreise helfen. In Deutschland gab es bisher keine derartigen Maßnahmen. Der Vorschlag des Innenministeriums hat jedoch das Potenzial, in der Regierungskoalition für Streit zu sorgen. Der grüne Bundestagsabgeordnete Julian Pahlke, der selbst Vorstandsmitglied bei „Jugend Rettet“ war, fordert, dass die Verschärfung zurückgenommen wird und bezeichnet einen Angriff auf die Retter als inakzeptabel. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass es in Deutschland zu einer Strafverfolgung der privaten Seenotretter kommt, trotz des Gesetzentwurfs. Das Innenministerium erklärte auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung, dass das Handeln der „Seenotretter“ gerechtfertigt sei, um Gefahren für Leib und Leben abzuwenden, und dass private Seenotretter nicht strafrechtlich verfolgt werden sollen.

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Faeser plant Strafen für „Seenotretter“

Vom Außenministerium bekommen deutsche Flüchtlingshelfer auf See Fördergelder. Das Innenministerium will das Treiben der umstrittenen Organisationen, denen immer wieder mindestens Zusammenarbeit mit Schleusern vorgeworfen wird, jetzt unter Strafe stellen. IMAGO / Jürgen Heinrich In schönstem Beamtendeutsch heißt das Papier „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)“. Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf schon beschlossen und an den Bundestag geschickt. Das lief glatt und geräuschlos, auch in der öffentlichen Wahrnehmung – vielleicht, weil ein bedeutender Passus nicht nur versteckt, sondern auch so technisch formuliert ist, dass er allgemein zunächst gar nicht aufgefallen war: Ohne weitere Begründung steht in dem Entwurf, dass in § 96 des Aufenthaltsgesetzes „Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2

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