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Emporung Schöffin im Fall Dr. Jiang bei Pharmagrosshandler beschaftigt

Published On: 10. November 2023 18:29

Der Fall Dr. Monika Jiang – Inhaftierung wegen Nichttragens der Maske, Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse §278 StGB – Verurteilung zu 2 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung und 3 Jahre Berufsverbot

Das Urteil gegen die Ärztin Dr. Monika Jiang wurde am 02.01.2023 am Amtsgericht Weinheim von Richterin Lösche am 3. Gerichtstag gefällt (Verteidiger: Beate Bahner und RA Ivan Künnemann) – wir haben darüber berichtet. Der Prozess läuft seit dem 24. November 2022. Nun wurde uns dank eines Lesers bekannt, dass eine der Schöffinnen befangen ist. Die Dame arbeitet bei einem Pharmagroßhändler, der auch Coronamasken vertreibt. Richter, Staatsanwalt und die Schöffin selbst sehen darin keinen Interessenskonflikt. Na dann ist ja gut. Gut zu wissen, welche Ansichten bei Richtern, Schöffen und Staatsanwälten so vertreten werden. Aber sicher gilt weiterhin der Grundsatz „im Namen des Volkes“.

Schöffin im Visier der Verteidigung

Besonders eine der ehrenamtlichen Schöffinnen geriet ins Visier der Verteidigung, nachdem bekannt wurde, dass sie beruflich bei einem Pharmagroßhändler beschäftigt ist, der auch Coronamasken vertreibt. Das war offenbar auch dem Vorsitzenden Richter neu, der darin aber – genau wie der Staatsanwalt und die Schöffin selbst – keinen Interessenskonflikt und daher auch keinen Grund für eine „Selbstanzeige“ der Befangenheit erkennen konnte. Die Verteidiger sahen das anders. Als kurz darauf Richter Hirsch den Antrag der Verteidigung auf Lockerung der strengen Sicherheitsvorkehrungen für den Prozess erneut ablehnte und dann weiter feststellte, dass das Gericht am Mittwoch die schriftlichen Beweismittel (536 Seiten) im sogenannten Selbstleseverfahren zur Kenntnis genommen habe, folgte postwendend der nächste Befangenheitsantrag gegen den Richter und die beiden Schöffinnen. Als später bei der Befragung des Zeugen durch Verteidiger Sven Lausen die Schöffin hörbar seufzte und nach Auffassung seines Kollegen Ivan Künnemann eine „abschätzige Kopfbewegung“ machte, war die nächste Sitzungsunterbrechung fällig. Nun wurde es skurril: Richter Hirsch teilte mit, dass die Schöffin ihm erklärt habe, nur deshalb geseufzt zu haben, weil sie dringend zur Toilette musste, aber die Befragung nicht unterbrechen wollte. Keinesfalls hätten sich der Seufzer und eine mögliche Kopfbewegung auf die Fragen des Verteidigers bezogen. Rechtsanwalt Künnemann reichte das nicht als Erklärung aus; er stellte einen weiteren Befangenheitsantrag gegen die Schöffin.

WNOZ

Interessante Details werden durch Befragung bekannt – mit ein wenig Meinung unsererseits

Am zweiten Tag des Prozesses war Carsten Propp vor Ort und berichtete darüber. Neben 13 Sitzungsunterbrechungen, 3 Befangenheitsanträgen und nur einer Zeugenbefragung – was anscheinend wenig ist – ging der Tag nur schleppend voran. Wir kennen nur Gerichtsverhandlungen, bei denen Anwälte zu spät kommen und sich mit dem Sachverhalt nicht auskennen – vermutlich weil das Honorar bei einer Bußgeldverhandlung zu niedrig ist? Das ist natürlich nur eine böse Vermutung unsererseits. Richter behandeln einen seit einigen Jahren auch wie Schwerverbrecher, weil man während der Pandemie ein Grundgesetz in der Hand trug. Aber wie sagt es RAin Bahner diese Tage so schön, während RA Haintz einmal davon sprach, dass Rechtsanwälte in dieser Pandemie definitiv nicht die Verlierer sind: Sie rollen die AGENDA wieder aus Ich kann nur empfehlen, NEIN zu sagen! Wehrt Euch, sagt selbst NEIN. Wir paar Anwälte werden dieses Mal nicht wieder Tag und Nacht arbeiten und versuchen, Euch zu helfen! Dafür sind wir zu wenige, dafür dauert es zu lange, dafür haben wir uns jetzt drei Jahre lang massiv eingesetzt, mit unglaublichem Einsatz – meist gegen sehr wenig Geld. Jetzt ist jeder einzelne selbst an der Reihe. Und wir können erwidern, dass wir diejenigen waren, welche auf jeder Demonstration Präsenz zeigten, auch wenn es dafür hieß einmal quer durch Deutschland zu reisen, sich von der Polizei Bußgeldbescheide ausstellen zu lassen, Tag und Nacht zu recherchieren, diesen Blog zu gründen, um unabhängig berichten zu können usw. usf. Anscheinend reicht es gerade allen und jeder denkt er würde den Bärenanteil an dem Ganzen leisten. Vielleicht haben die Menschen auch einfach nur die Nase gestrichen voll, dass Polizisten nur etwas behaupten müssen, Richter, Schöffen, Staatsanwälte und Anwälte diesem generell Glauben schenken und man sich dann – teilweise trotz Rechtsschutzversicherung – einen teuren Anwalt leisten muss, um in diesem Land überhaupt an sein Recht zu gelangen. Wie es auch der Musiker Björn Banane feststellte. Man kann hier sicherlich beide Seiten verstehen, aber zumindest wir – egal welchen Anwalt wir kontaktierten – hätten für ein Erstberatungsgespräch jedes Mal weit über 150 Euro zahlen sollen. Mal davon abgesehen, dass wir immer noch nicht wissen, welche Gerichtsverhandlungen von dem Geld von Klagepaten finanziert wurden, wofür RA Ralf Ludwig ja mehr als einmal um Spenden geworben hatte. Jetzt aber erneut Spenden für sein ZZAAVV (wie auch immer) haben möchte. Wir sind ja gerne optimistisch – aber wie sagt es RAin Bahner – wir paar Anwälte. Von den paar kritischen Richtern, die es gibt, trauen sich nur wenige den Mund aufzumachen und Juli Zeh sagte es ja kürzlich selbst. Richter im Jahr 2023 sprechen nicht Recht, sondern sie entscheiden danach, was der vermeintliche Großteil des Volkes hören möchte – der allerdings von vorne bis hinten durch die Öffentlich-Rechtlichen verarscht wurde. Wir schreiben das hier mal in aller Deutlichkeit, können aber auc

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Empörung: Schöffin im Fall Dr. Jiang bei Pharmagroßhändler beschäftigt

Der Fall Dr. Monika Jiang – in Haft wegen der Befreiung vom Tragen der Maske, „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ §278 StGB – Verurteilung zu 2 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung und 3 Jahre Berufsverbot Das Urteil gegen die Ärztin Dr. Monika Jiang ist am 02.01.2023 am Amtsgericht Weinheim von Richterin Lösche am 3. Gerichtstag gefällt worden (Verteidiger: Beate Bahner und RA Ivan Künnemann) – wir haben berichtet. Der Prozess läuft seit 24. November 2022. Nun wurde uns, danke einem Leser bekannt, dass eine der Schöffinnen befangen ist. Die Dame arbeitet bei einem Pharmagroßhändler. Dieser Großhändler vertreibt auch Coronamasken. Richter, Staatsanwalt und die Schöffin selbst sehen darin keinen Interessenskonflikt. Na dann ist ja gut.Gut zu wissen, welche Ansichten bei Richtern, Schöffen

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