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Die Europäische Union im Kampf gegen die Zivilisation

Published On: 13. November 2023 13:00

Bis zum Jahr 2030 sollen die EU-Mitgliedstaaten auf mindestens 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresgebiete der EU Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur durchführen. Dies beinhaltet zum Beispiel die Wiedervernässung von trockengelegten Mooren, die Aufforstung von Wäldern, die naturnahe Gestaltung von Flüssen und die Begrünung von Städten. Im Juli dieses Jahres haben wir über den Vorschlag der EU-Kommission zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur berichtet, die auch als EU-Renaturierungsgesetz bekannt ist. In der Nacht zum vergangenen Freitag haben sich das Parlament und der Rat auf einen Kompromiss für den endgültigen Gesetzestext geeinigt. Bis zum Jahr 2030 sollen die EU-Mitgliedstaaten auf mindestens 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresgebiete der EU Maßnahmen zur Wiederherstellung durchführen. Bis zum Jahr 2050 sollen solche Maßnahmen für alle Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen, erfolgen. Dies beinhaltet zum Beispiel die Wiedervernässung von trockengelegten Mooren, die Aufforstung von Wäldern, die naturnahe Gestaltung von Flüssen und die Begrünung von Städten. Für Landwirte und private Landbesitzer bleibt die Wiedervernässung von Moorgebieten jedoch freiwillig. Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun offiziell annehmen. Sobald dies geschehen ist, tritt sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen dann innerhalb von zwei Jahren ihren ersten Plan zur Wiederherstellung der Natur bei der EU-Kommission einreichen. Link zur Pressemeldung des EU-Parlaments Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet unter anderem als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur

Bis 2030 sollen die EU-Mitgliedstaaten auf mindestens 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresgebiete der EU „Wiederherstellungsmaßnahmen“ durchführen. Dies umfasst die Wiedervernässung von trockengelegten Mooren, die Aufforstung von Wäldern, die naturnahe Gestaltung von Flüssen und die Begrünung von Städten. Bis 2050 sollen solche Maßnahmen für alle Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen, erfolgen.

Kompromiss für den endgültigen Gesetzestext

Im Juli dieses Jahres haben wir über den Vorschlag der EU-Kommission zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur berichtet, die auch als EU-Renaturierungsgesetz bekannt ist. In der Nacht zum vergangenen Freitag haben sich das Parlament und der Rat auf einen Kompromiss für den endgültigen Gesetzestext geeinigt. Dieser muss nun offiziell vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden.

Umsetzung und Fristen

Sobald die neue Verordnung offiziell angenommen wurde, tritt sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, ihren ersten Plan zur Wiederherstellung der Natur bei der EU-Kommission einzureichen. Für Landwirte und private Landbesitzer bleibt die Wiedervernässung von Moorgebieten freiwillig

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Die EU gegen die Zivilisation

Bis 2030 sollen die EU-Mitgliedstaaten auf mindestens 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresgebiete der EU „Wiederherstellungsmaßnahmen“ durchführen. Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass trockengelegte Moore wieder vernässt, Wälder aufgeforstet, Flüsse naturnäher gestaltet und Städte begrünt werden müssen. Im Juli dieses Jahres hatten wir über die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verordnung zur Wiederherstellung der Natur berichtet, die auch als EU-Renaturierungsgesetz bezeichnet wird. In der Nacht zu vergangenem Freitag haben sich Parlament und Rat nun auf einen Kompromiss für den finalen Gesetzestext geeinigt. Bis 2030 sollen die EU-Mitgliedstaaten auf mindestens 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresgebiete der EU „Wiederherstellungsmaßnahmen“ durchführen. Bis 2050 sollen solche Maßnahmen für alle Ökosysteme, die eine Wiederherstellung benötigen, erfolgen. Konkret bedeutet dies beispielsweise, dass trockengelegte Moore

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