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unvergeblich:-cdc-bestaetigt,-dass-58000-kinder-verletzt-wurden,-15000-ins-krankenhaus-eingeliefert-wurden,-1.200-behindert-blieben-und-163-tragischerweise-aufgrund-der-covid-19-impfung-in-den-usa-bis-oktober-2022-verstorben-sindUNVERGEBLICH: CDC bestätigt, dass 58.000 Kinder verletzt wurden, 15.000 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, 1.200 behindert blieben und 163 tragischerweise aufgrund der COVID-19-Impfung in den USA bis Oktober 2022 verstorben sind
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100 Euro compensation for pain and suffering after fatal brawl at a disco

Published On: 14. November 2023 7:54

Von Kai Rebmann

Was vor Gericht geschieht, wird im Namen des Volkes getan. So lautet zumindest die Theorie, die sich jedoch in den letzten Jahren immer weiter von der Realität entfernt hat. Während Kritiker von Maßnahmen oder Ärzte, die nicht impfen, mit drakonischen und existenzvernichtenden Urteilen zum Schweigen gebracht wurden, kommen Straftäter immer wieder erstaunlich glimpflich davon – und ein Migrationshintergrund scheint regelmäßig als strafmildernd angesehen zu werden. Und jetzt dieser unglaubliche Fall aus Österreich: Im Dezember 2022 haben ein 19-jähriger Syrer und sein Komplize (17), laut Medien ein „Burgenländer“, vor einer Disco in Schattendorf den 42-jährigen Jürgen T. brutal zusammengeschlagen. Kurz darauf starb der zweifache Familienvater an den Folgen einer Hirnblutung. Das Urteil: 15 Monate Haft, davon 14 auf Bewährung, sowie die Zahlung von je 100 Euro Schmerzensgeld an die beiden Töchter des Opfers. Verurteilung wegen „versuchter schwerer Körperverletzung“.

Aber nicht nur der „Freispruch“ an sich hat insbesondere bei den Nutzern sozialer Medien eine Welle der Empörung ausgelöst. Auch die Urteilsbegründung muss für die Familie von Jürgen T. wie blanker Hohn klingen. Die „Verurteilung“ erfolgte demnach nicht wegen Totschlags, Körperverletzung mit Todesfolge oder eines ähnlich nachvollziehbaren Tatbestands, sondern wegen „versuchter schwerer Körperverletzung“. Warum es nach Ansicht des Gerichts nur beim Versuch geblieben sein soll, erscheint rätselhaft. Fakt ist: Das Opfer musste infolge des Angriffs ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dort erlag der Familienvater kurz darauf den Folgen einer Hirnblutung. Der geständige Syrer und der „Burgenländer“ kamen zunächst in U-Haft. Dies führte dazu, dass die Täter das Gericht als freie Männer verlassen konnten, da sie den nicht zur Bewährung ausgesetzten Teil ihrer „Strafe“ – einen Monat (!) – bereits verbüßt hatten.

Doch damit nicht genug, die Verhöhnung der hinterbliebenen Witwe und der beiden Halbwaisen durch die Justiz geht noch weiter. Das Landesgericht in Eisenstadt stützte sich auf ein medizinisches Gutachten, wonach ein Zusammenhang zwischen der Hirnblutung und den kurz zuvor erlittenen Schlägen gegen den Kopf des Opfers nicht „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ nachgewiesen werden kann. Woher die Verletzung stattdessen stammt oder zumindest stammen könnte, bleibt unklar. Das Gutachten schweigt sich darüber aus. Richterin Birgit Falb kam jedoch zu dem Schluss: „Die beiden Angeklagten haben den Tod nicht zu verantworten.“ Die Verurteilten haben ihre „Strafe“ akzeptiert, während die Hinterbliebenen des Opfers noch nicht entschieden haben, ob sie in Berufung gehen werden.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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100 Euro Schmerzensgeld nach Disco-Schlägerei mit Todesfolge

Von Kai Rebmann Was vor Gericht passiert, geschieht „im Namen des Volkes“. So jedenfalls die Theorie, die sich in den vergangenen Jahren aber immer weiter von der Wirklichkeit entfernt hat. Während Maßnahmen-Kritiker oder Nichtimpf-Ärzte reihenweise mit drakonischen bis hin zu existenzvernichtenden Urteilen mundtot gemacht wurden, kommen Straftäter immer wieder bemerkenswert glimpflich davon – ein Migrationshintergrund scheint dabei regelmäßig als strafmildernd ausgelegt zu werden. Und jetzt dieser unfassbare Fall aus Österreich: Im Dezember 2022 schlugen ein 19-jähriger Syrer und dessen Komplize (17), laut Medien ein „Burgenländer“, vor einer Disco in Schattendorf den 42-jährigen Jürgen T. brutal zusammen. Kurz darauf starb der zweifache Familienvater an den Folgen einer Hirnblutung. Das Urteil: 15 Monate Haft, davon 14 auf Bewährung, sowie die Zahlung von

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