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Die unrechtmäßige US-Blockade gegen Kuba und die inkonsistente Position der deutschen Regierung

Published On: 14. November 2023 11:00

Seit 1992 verurteilt die UN-Vollversammlung jedes Jahr das völkerrechtswidrige US-Embargo gegen Kuba, aber bisher hat dies keine Konsequenzen gehabt. Auch in diesem Jahr stimmten 187 Länder, darunter Deutschland, gegen das US-Embargo und forderten dessen sofortige und bedingungslose Aufhebung. Nur die USA und Israel stimmten gegen diese Resolution. Angesichts dieser Situation fragten die NachDenkSeiten, was die Bundesregierung konkret unternimmt, um ihrem Votum Nachdruck zu verleihen und die seit Jahrzehnten anhaltende Verletzung des Völkerrechts durch den Wertepartner in Washington zu stoppen. Außerdem wollten die NDS wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um deutschen Unternehmen, Banken und Vereinen in Deutschland zu helfen, die von den illegalen US-Zwangsmaßnahmen im Zuge des Embargos betroffen sind.

Die Resolutionen gegen das US-Embargo, die regelmäßig von der UN-Generalversammlung verabschiedet werden, sind rechtlich nicht bindend, haben aber einen hohen symbolischen Wert und erzeugen politischen und diplomatischen Druck. Sie zeigen, dass sich Washington zumindest in dieser Angelegenheit komplett isoliert hat. Der Umgang mit der Resolution zeigt jedoch auch, dass die USA bisher ohne jegliche Konsequenzen über dieses eindeutige Votum der Weltgemeinschaft hinweggehen konnten. Im Fall des seit 62 Jahren andauernden völkerrechtswidrigen US-Embargos zeigt sich zudem eine kaum erklärliche und geradezu kindische Hartnäckigkeit und Besessenheit gegenüber der sozialistischen Karibikinsel. Ein Beispiel hierfür ist ein Zitat des ehemaligen US-Staatssekretärs für Auswärtige Angelegenheiten, Lester Malory, der sich bereits 1960 für die Verhängung eines Embargos gegen Kuba aussprach und dies wie folgt begründete: „Die einzige Möglichkeit, der (kubanischen) Regierung die Unterstützung im Inland zu entziehen, besteht darin, Enttäuschung und Entmutigung durch wirtschaftliche Unzufriedenheit und Nöte zu provozieren (…) Es sollte sofort jedes mögliche Mittel eingesetzt werden, um das Wirtschaftsleben zu schwächen (…) Kuba Mittel und Lieferungen zu verweigern, um die nominalen und realen Gehälter zu senken, mit dem Ziel, Hunger, Verzweiflung und den Sturz der Regierung zu provozieren.“

Die Komplettblockade schadet nicht nur der kubanischen Bevölkerung in allen Lebensbereichen, sondern hat auch konkrete Auswirkungen auf deutsche und europäische Unternehmen, Banken, Vereine und Privatpersonen. Jede Transaktion und jeder Handel mit Kuba kann vom US-Finanzministerium und dem ihm unterstellten OFAC, dem US-Amt zur Kontrolle von Auslandsvermögen, mit horrenden Strafen belegt werden. Diese Strafen sind zwar völlig illegal, aber die meisten Unternehmen und Banken entscheiden sich dennoch dafür, sie zu zahlen, um den Zugang zum US-Markt nicht zu verlieren. Darüber hinaus haben diese Strafen auch eine abschreckende Wirkung auf Drittstaaten. Potenzielle Investoren, Wirtschaftspartner, Banken, Versicherungen und Unternehmen sehen aufgrund der drohenden US-Zwangsmaßnahmen davon ab, sich wirtschaftlich in Kuba zu engagieren. Auf die Frage, was die Bundesregierung tut, um deutsche Unternehmen und Banken vor diesen willkürlichen Maßnahmen der USA zu schützen, gab das Bundeswirtschaftsministerium an, nichts von solchen Fällen zu wissen. Es wurden jedoch einige Fälle von Strafzahlungen, Kontosperrungen und anderen Zwangsmaßnahmen gegen deutsche und europäische Unternehmen, Banken, Vereine und Einzelpersonen in den letzten zehn Jahren dokumentiert.

2013 sperrte PayPal das Konto der deutschen Heavy-Metal-Band COR und fror die Hälfte der eingegangenen Spenden ein, die über eine Spendenplattform im Internet für eine Tour nach Kuba gesammelt wurden. Die italienische Bank Intesa Sanpaolo musste drei Millionen Dollar an die USA zahlen, weil sie von 2004 bis 2008 insgesamt 53 Geldüberweisungen nach Kuba vorgenommen hatte. Das Schweizer Unternehmen Weatherford International Ltd. soll 252 Millionen US-Dollar an die USA zahlen, weil es Ausrüstungsgüter für die Erdöl- und Erdgasgewinnung nach Kuba geliefert hatte. 2014 forderte das US-Finanzministerium von der französischen Großbank BNP Paribas eine Rekordstrafe von zehn Milliarden US-Dollar wegen Geschäften mit Kuba. Im selben Jahr verhängte die US-Regierung gegen die Commerzbank eine Strafe in Höhe von 650.000 US-Dollar wegen ihres Kuba-Geschäfts. Der deutsche Verein Netzwerk Cuba wollte 2014 einen Spendenbetrag in Höhe von 4.000 Euro an ein Konto der britischen CSC (Cuba Solidarity Campaign) überweisen, aber die Postbank verweigerte die Überweisung mit dem Hinweis, dass die US-Korrespondenzbank das Geld wegen des Bezugs zu Kuba einbehalten würde. 2015 wurde die französische Bank Crédit Agricole zu einer Strafzahlung in Höhe von 787 Millionen US-Dollar gezwungen, ebenfalls wegen Geschäften mit Kuba. Im selben Jahr sollte die Commerzbank, an der die Bundesregierung 15 Prozent Anteile hält, unglaubliche 1,71 Milliarden Dollar „Strafgebühr“ zahlen. Im Herbst 2017 wollte der deutsche Verein „Netzwerk Cuba“ umfangreiche Spenden nach Kuba überweisen, die zur Behebung der durch Hurrikan „Irma“ verursachten massiven Schäden dienen sollten

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Die völkerrechtswidrige US-Blockade gegen Kuba und die widersprüchliche Haltung der Bundesregierung

Seit 1992 verurteilt die UN-Vollversammlung jährlich das völkerrechtswidrige US-Embargo gegen Kuba – bisher ohne Konsequenzen. Auch dieses Jahr stimmten 187 Länder, darunter Deutschland, gegen die US-Blockade und forderten deren sofortige und bedingungslose Aufhebung. Lediglich die USA und Israel stimmten gegen diese Resolution. Vor diesem Hintergrund fragten die NachDenkSeiten, was die Bundesregierung konkret tut, um ihrem Votum Nachdruck zu verleihen und die seit Jahrzehnten anhaltende Verletzung des Völkerrechts durch den Wertepartner in Washington zu stoppen. Zudem wollten die NDS wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um den von illegalen US-Zwangsmaßnahmen im Zuge des Embargos betroffenen deutschen Unternehmen, Banken und Vereinen in Deutschland, auch eingedenk des geleisteten Amtseids, zu helfen. Von Florian Warweg. Die Resolutionen gegen die US-Blockade, die die UN-Generalversammlung regelmäßig

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