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Gegen Atomwaffen mit dem Fahrrad

Published On: 14. November 2023 21:13

Bekanntermaßen sind etwa 20 US-amerikanische Atombomben auf dem Bundeswehr-Luftwaffenstützpunkt Büchel (Eifel) gelagert. Friedensaktivisten haben immer wieder zum zivilen Ungehorsam gegriffen, indem sie Go-in-Aktionen durchgeführt haben, bei denen sie unter anderem die Startbahn oder einen Atombunker besetzt haben. Diese Aktionen stehen in direktem Zusammenhang mit den Verfassungsbeschwerden, die von den Beschwerdeführern eingereicht wurden. Diese haben Klagen gegen ihre Verurteilungen eingereicht, unter anderem weil die Vorgerichte die Kriterien des rechtfertigenden Notstands und die Argumentationen zur Völkerrechtswidrigkeit der Atomwaffenstationierung nicht ausreichend geprüft hätten. Anstatt dies zu berücksichtigen, wurden sie nach den Paragrafen zu Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt. Es ist wichtig zu beachten, dass Deutschland laut dem Atomwaffen-Nichtverbreitungsvertrag verpflichtet ist, keine Atomwaffen anzunehmen. Die Atomwaffenstationierung, die von unseren Regierungen praktiziert wird, bedroht das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Obwohl das Bundesverfassungsgericht bisher noch keine der Beschwerden zur Behandlung angenommen hat, hat Lies Welker am 21. September 2023 eine Beschwerde eingereicht, auch wegen ihrer eigenen Verurteilung. Dies geschah genau einen Tag vor dem Protest aller Beschwerdeführer „20 Verfassungsbeschwerden gegen 20 Atombomben“, was dem Bundesverfassungsgericht erneut die Möglichkeit gibt, sich mit der Frage der Verfassungs- und Völkerrechtswidrigkeit der nuklearen Teilhabe zu befassen. Lies führte am Freitag die goldene Justitia vor dem Haupteingang des Bundesverfassungsgerichts vor, um das Gericht aufzuwecken. Am Montag, dem 25. September, wurde auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Aufführung „Justitia aufwecken“ gezeigt, da dieses Gericht bisher ebenfalls nicht reagiert hatte. Seitdem gab es zumindest eine Eingangsbestätigung an einen der Kläger aus den USA. Bereits 2021 hatten zwei Beschwerdeführer, die vom Bundesverfassungsgericht ignoriert wurden, Klage gegen die Nichtbehandlung eingereicht. Bis heute sind zwei weitere hinzugekommen und zwei Kläger bereiten einen Appell an das Gericht des Europarats vor. Die rechtliche Situation der Atomwaffenstationierung und die Verfahren wurden von den Beschwerdeführern John LaForge und Susan Crane aus den USA, Marion Küpker von der Kampagne „atomwaffenfrei.jetzt“ und der Rechtsanwältin Anna Busl erläutert. Es gab zwar keine große Demonstration, aber es war ein weiterer Schritt in Richtung Bewusstwerdung, bei dem 30 Teilnehmer und Passanten zugehört haben.

Am Donnerstag hatten die Beschwerdeführer zu einer Informationsveranstaltung im Internationalen Begegnungszentrum Karlsruhe eingeladen. Die einzelnen Aktivisten erzählten ihre Geschichten, zeigten Bilder von den Go-in-Aktionen und berichteten, was sie dazu motiviert hat, diese durchzuführen. Die Beiträge wurden musikalisch von Gerd Schinkel begleitet, der auch ein eigens für diesen Anlass komponiertes Lied Justitia präsentierte. Ein besonderer Dank geht auch an die Karlsruher Friedensbewegung, die die Aktionen tatkräftig unterstützt hat, insbesondere die örtliche Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG

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Mit dem Rad gegen Atomwaffen

Bekanntlich lagern etwa 20 US-amerikanische Atombomben auf dem Bundeswehr-Luftwaffenstützpunkt Büchel (Eifel). Friedensbewegte sahen sich immer wieder genötigt, zu dem Mittel des zivilen Ungehorsams zu greifen. Ihre Go-in-Aktionen, teils mit Besetzung der Startbahn oder eines Atombunkers, stehen in direktem Zusammenhang mit den Verfassungsbeschwerden. Die Beschwerdeführenden hatten gegen ihre Verurteilungen Klagen eingereicht, unter anderem weil die Vorgerichte die Kriterien des rechtfertigenden Notstands, § 34 Strafgesetzbuch (StGB), und die Argumentationen zur Völkerrechtswidrigkeit der Atomwaffenstationierung nicht hinreichend geprüft hätten. Foto: Stefanie Intveen (Performance „Justitia aufwecken“ am EGMR Straßburg, 25. September 2023 ) Stattdessen verurteilten sie nach den Paragrafen zu Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Irrelevant war beispielsweise: Deutschland ist laut Atomwaffen-Nichtverbreitungsvertrag unter anderem verpflichtet, Atomwaffen weder mittelbar noch unmittelbar anzunehmen. Und die durch unsere Regierungen praktizierte Atomwaffenstationierung bedroht

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