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Neue große finanzielle Katastrophe für die Ampel: Corona-Milliarden dürfen nicht für den „Klimaschutz“ ausgegeben werden!

Published On: 15. November 2023 12:26

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Chaos-Ampel nicht berechtigt ist, die Milliarden, die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Krise vorgesehen waren, für den Klimaschutz zu verwenden. Dadurch bricht der fragile Bundeshaushalt von Finanzminister Christian Lindner (FDP) wie ein Kartenhaus zusammen. Das Urteil des Karlsruher Gerichts erschüttert auch die Grundlagen der Ampel-Regierung. Der Bundeshaushalt 2021 wurde um 60 Milliarden Euro erhöht, um die sogenannte Corona-Krise zu bewältigen – dies war grundsätzlich möglich. Aber durfte der Bund das Geld später für den „Klimaschutz“ verwenden? Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war skeptisch und zog vor das Bundesverfassungsgericht. Die höchsten Richter haben nun entschieden, dass der Bund die für die Bekämpfung der „Corona-Krise“ vorgesehenen Gelder nicht für den Klimaschutz verwenden darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 wurde vom höchsten deutschen Gericht am Mittwoch (15. November) in Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt. Es geht um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, betonte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, bei der Verkündung des Urteils (Az. 2 BvF 1/22). Die Abriss-Ampel hat nun ein neues großes Problem: SPD, „Grüne“ und FDP wollten die nicht verwendeten Corona-Milliarden für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds verwenden und haben das Geld mit Zustimmung des Bundestages 2022 rückwirkend umgeschichtet. 197 Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag haben dagegen in Karlsruhe geklagt, da sie der Meinung sind (wie auch die AfD!), dass auf diese Weise die Schuldenbremse umgangen wird. Eine Konsequenz des Urteils: Woher soll jetzt das Geld für den Wärmepumpen-Murks von Robert Habeck („Grüne“) kommen?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Chaos-Ampel nicht berechtigt ist, die für die Bewältigung der Corona-Krise vorgesehenen Milliarden für den Klimaschutz zu verwenden. Dies hat schwerwiegende Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die Ampel-Regierung.

Die Entscheidung des Bundeshaushalts 2021

Der Bundeshaushalt 2021 wurde um 60 Milliarden Euro erhöht, um die Corona-Krise zu bewältigen. Allerdings war umstritten, ob der Bund dieses Geld später für den Klimaschutz verwenden durfte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zog vor das Bundesverfassungsgericht, das nun entschieden hat, dass die Gelder nicht zweckentfremdet werden dürfen.

Die Konsequenzen des Urteils

Die Abriss-Ampel, bestehend aus SPD, „Grünen“ und FDP, hatte geplant, die nicht verwendeten Corona-Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds zu nutzen. Mit Zustimmung des Bundestages wurde das Geld rückwirkend umgeschichtet. Allerdings haben 197 Abgeordnete der Unionsfraktion dagegen geklagt, da sie die Umgehung der Schuldenbremse befürchten. Eine Folge des Urteils ist nun die Frage, woher das Geld für den Wärmepumpen-Murks von Robert Habeck („Grüne“) kommen soll

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Neue Riesenpleite für die Ampel: Corona-Milliarden dürfen nicht fürs „Klima“ verausgabt werden!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Chaos-Ampel untersagt, die einst für die Bewältigung der sogenannten Corona-Krise gedachten Milliarden heute zweckentfremdet für den sogenannten Klimaschutz auszugeben! Damit bricht der ohnehin zusammengetrickste fragile Bundeshaushalt von Finanzminister Christian Lindner (FDP) wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Das Karlsruher Urteil erschüttert zugleich die Fundamente der Ampel-Regierung! Hintergrund: Der Bundeshaushalt 2021 wurde unter Umgehung der Schuldenbremse mit 60 Milliarden Euro aufgestockt – bei Notlagen wie der sogenannten Corona-Krise damals war das grundsätzlich möglich. Aber durfte der Bund das Geld später für den „Klimaschutz“ nutzen? Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sah das kritisch und zog vor das Bundesverfassungsgericht. Die höchsten Richter haben nun geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der „Corona-Krise“ gedachte Gelder NICHT für den Klimaschutz nutzen darf.

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