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Neuer großer Misserfolg für die Ampel: Corona-Milliarden dürfen nicht für den „Klimaschutz“ ausgegeben werden!

Published On: 15. November 2023 12:26

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Chaos-Ampel nicht berechtigt ist, die Milliarden, die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Krise vorgesehen waren, für den Klimaschutz zu verwenden. Dadurch bricht der fragile Bundeshaushalt von Finanzminister Christian Lindner (FDP) wie ein Kartenhaus zusammen. Das Urteil des Karlsruher Gerichts erschüttert auch die Grundlagen der Ampel-Regierung. Der Bundeshaushalt 2021 wurde um 60 Milliarden Euro erhöht, um die sogenannte Corona-Krise zu bewältigen – dies war grundsätzlich möglich. Aber durfte der Bund das Geld später für den „Klimaschutz“ verwenden? Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war skeptisch und zog vor das Bundesverfassungsgericht. Die höchsten Richter haben nun entschieden, dass der Bund die für die Bekämpfung der „Corona-Krise“ vorgesehenen Gelder nicht für den Klimaschutz verwenden darf. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 wurde vom höchsten Gericht Deutschlands am Mittwoch (15. November) in Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt. Es geht um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, betonte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, bei der Verkündung des Urteils (Az. 2 BvF 1/22). Die Abriss-Ampel steht nun vor einem neuen großen Problem: SPD, „Grüne“ und FDP wollten die nicht verwendeten Corona-Milliarden für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds verwenden und haben das Geld mit Zustimmung des Bundestages rückwirkend umgeschichtet. 197 Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag haben dagegen in Karlsruhe geklagt, da sie der Meinung sind (wie auch die AfD!), dass auf diese Weise die Schuldenbremse umgangen wird. Eine Konsequenz des Urteils: Woher soll jetzt das Geld für den Wärmepumpen-Murks von Robert Habeck („Grüne“) kommen?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Chaos-Ampel nicht berechtigt ist, die Milliarden, die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Krise vorgesehen waren, für den Klimaschutz zu verwenden. Das Urteil betrifft den fragilen Bundeshaushalt von Finanzminister Christian Lindner (FDP) und hat auch Auswirkungen auf die Ampel-Regierung.

Die Hintergründe des Urteils

Der Bundeshaushalt 2021 wurde um 60 Milliarden Euro erhöht, um die sogenannte Corona-Krise zu bewältigen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war jedoch skeptisch, ob der Bund das Geld später für den Klimaschutz verwenden durfte. Sie zog vor das Bundesverfassungsgericht, das nun entschieden hat, dass die für die Corona-Krise vorgesehenen Gelder nicht für den Klimaschutz genutzt werden dürfen. Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 wurde als verfassungswidrig erklärt.

Auswirkungen des Urteils

Die Abriss-Ampel, bestehend aus SPD, „Grünen“ und FDP, steht nun vor einem großen Problem. Sie wollten die nicht verwendeten Corona-Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds verwenden, was nun nicht mehr möglich ist. 197 Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag haben gegen die Umschichtung des Geldes geklagt, da sie der Meinung sind, dass dadurch die Schuldenbremse umgangen wird. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat somit weitreichende Konsequenzen für den Bundeshaushalt und stellt die Ampel-Regierung vor neue Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf den Klimaschutz

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Neue Riesenpleite für die Ampel: Corona-Milliarden dürfen nicht fürs „Klima“ verausgabt werden!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat der Chaos-Ampel untersagt, die einst für die Bewältigung der sogenannten Corona-Krise gedachten Milliarden heute zweckentfremdet für den sogenannten Klimaschutz auszugeben! Damit bricht der ohnehin zusammengetrickste fragile Bundeshaushalt von Finanzminister Christian Lindner (FDP) wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Das Karlsruher Urteil erschüttert zugleich die Fundamente der Ampel-Regierung! Hintergrund: Der Bundeshaushalt 2021 wurde unter Umgehung der Schuldenbremse mit 60 Milliarden Euro aufgestockt – bei Notlagen wie der sogenannten Corona-Krise damals war das grundsätzlich möglich. Aber durfte der Bund das Geld später für den „Klimaschutz“ nutzen? Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sah das kritisch und zog vor das Bundesverfassungsgericht. Die höchsten Richter haben nun geurteilt, dass der Bund zur Bekämpfung der „Corona-Krise“ gedachte Gelder NICHT für den Klimaschutz nutzen darf.

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