Zensurwillkür: AUF1 ist nicht mehr berechtigt, über Satellit zu senden
Eine Zensur findet nicht statt“, lautet eine der deutlichsten und eindeutigsten Einzelnormen des deutschen Grundgesetzes. In der linksgrün verunstalteten Bundesrepublik Deutschland ist die Meinungsfreiheit jedoch längst zur Farce geworden. Dies zeigt sich täglich an der Verfolgung von Andersdenkenden. Die politisch gelenkten Aufsichts- und Regulierungsbehörden zelebrieren die Missachtung von Artikel 5 GG in einer offensichtlichen und dreisten Weise. Ein Beispiel dafür ist die Landesmedienanstalt in Baden-Württemberg (LfK), die dem österreichischen Sender AUF1 die Möglichkeit gen
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Zensurwillkür: AUF1 darf nicht mehr über Satellit senden
“Eine Zensur findet nicht statt“, heißt es in einer der klarsten und eindeutigsten Einzelnormen des deutschen Grundgesetzes. Dass auch dieses Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in der Demokratur dieser linksgrün verunstalteten, zu einer Karikatur ihrer selbst gewordenen Bundesrepublik längst zur Farce geworden ist, zeigt sich Tag für Tag an der Verfolgung Andersdenkender. Selten jedoch wird die Missachtung von Artikel 5 GG so offensichtlich und dreist zelebriert wie derzeit durch die politisch gelenkten Aufsichts- und Regulierungsbehörden. In einem ungeheuerlichen Akt obrigkeitsstaatlicher Willkür und Zensur hat die Landesmedienanstalt in Baden-Württemberg (LfK) dem österreichischen Sender AUF1 die Möglichkeit genommen, weiter über Satellitenfernsehen (Astra) in Deutschland zu senden. Als Vorwand dafür dient die Behauptung, die Kooperation von AUF1 mit dem Satellitenkanal SRGT, auf dem AUF1 seit September
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