Die Einkommensgrenze für das Elterngeld soll allmählich reduziert werden
Epoch Times 16. November 2023
Für Gutverdiener wird das Elterngeld ab dem nächsten Jahr gestrichen, jedoch mit anderen Bedingungen als bisher geplant. Die Einkommensgrenze wird nicht abrupt, sondern schrittweise gesenkt, wie aus der Sitzung des Haushaltsausschusses bekannt wurde. Bis Ende März bleibt die Grenze wie bisher bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro, dann sinkt sie bis zum Jahresende auf 200.000 Euro. Ab April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hat beschlossen, das Elterngeld für Paare mit besonders hohen Einkommen zu streichen. Nach ihrem Vorschlag soll es nur noch an Eltern ausgezahlt werden, die alleine oder zusammen nicht mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Derzeit liegt die Grenze bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 Euro für Paare. „Wir nehmen die Kürzungen beim Elterngeld zurück und setzen stärkere Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“, erklärte der SPD-Haushälter Felix Döring. Familien haben mehr Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen. Außerdem können Paare weiterhin bis zu 14 Monate Elternzeit gemeinsam nehmen, aber nur noch maximal einen Monat parallel. Mindestens einer der Partnermonate muss alleine genommen werden. Dies muss auch innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes erfolgen. Diese Änderung gilt nicht für Mehrlingsgeburten. (dpa)
Elterngeld für Gutverdiener wird schrittweise gestrichen
Ab dem nächsten Jahr wird das Elterngeld für Gutverdiener gestrichen, jedoch mit anderen Bedingungen als bisher geplant. Die Einkommensgrenze wird schrittweise gesenkt, um den Übergang zu erleichtern. Bis Ende März bleibt die Grenze bei 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, dann sinkt sie bis zum Jahresende auf 200.000 Euro. Ab April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro. Diese Maßnahme wurde von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) beschlossen, um das Elterngeld nur noch an Eltern mit niedrigerem Einkommen auszuzahlen. Derzeit liegt die Grenze bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 Euro für Paare. Diese Änderung soll mehr Partnerschaftlichkeit fördern und den Familien mehr Zeit geben, sich anzupassen. Paare können weiterhin bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen, jedoch nur noch maximal einen Monat parallel. Mindestens einer der Partnermonate muss alleine genommen werden und dies innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes. Diese Regelung gilt nicht für Mehrlingsgeburten.
Elterngeld für Gutverdiener wird schrittweise gestrichen
Ab dem nächsten Jahr wird das Elterngeld für Gutverdiener gestrichen, jedoch mit anderen Bedingungen als bisher geplant. Die Einkommensgrenze wird schrittweise gesenkt, um den Übergang zu erleichtern. Bis Ende März bleibt die Grenze bei 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, dann sinkt sie bis zum Jahresende auf 200.000 Euro. Ab April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro. Diese Maßnahme wurde von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) beschlossen, um das Elterngeld nur noch an Eltern mit niedrigerem Einkommen auszuzahlen. Derzeit liegt die Grenze bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 Euro für Paare. Diese Änderung soll mehr Partnerschaftlichkeit fördern und den Familien mehr Zeit geben, sich anzupassen. Paare können weiterhin bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen, jedoch nur noch maximal einen Monat parallel. Mindestens einer der Partnermonate muss alleine genommen werden und dies innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes. Diese Regelung gilt nicht für Mehrlingsgeburten.
Elterngeld für Gutverdiener wird schrittweise gestrichen
Ab dem nächsten Jahr wird das Elterngeld für Gutverdiener gestrichen, jedoch mit anderen Bedingungen als bisher geplant. Die Einkommensgrenze wird schrittweise gesenkt, um den Übergang zu erleichtern. Bis Ende März bleibt die Grenze bei 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, dann sinkt sie bis zum Jahresende auf 200.000 Euro. Ab April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro. Diese Maßnahme wurde von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) beschlossen, um das Elterngeld nur noch an Eltern mit niedrigerem Einkommen auszuzahlen. Derzeit liegt die Grenze bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 Euro für Paare. Diese Änderung soll mehr Partnerschaftlichkeit fördern und den Familien mehr Zeit geben, sich anzupassen. Paare können weiterhin bis zu 14 Monate Elternzeit nehmen, jedoch nur noch maximal einen Monat parallel. Mindestens einer der Partnermonate muss alleine genommen werden und dies innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes. Diese Regelung gilt nicht für Mehrlingsgeburten
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Einkommensgrenze beim Elterngeld soll schrittweise sinken
Epoch Times 16. November 2023 Für Vielverdiener soll ab dem kommenden Jahr das Elterngeld wegfallen – allerdings mit anderen Eckwerten als bisher geplant. Die Einkommensgrenze soll nicht plötzlich, sondern schrittweise sinken, wie die Deutsche Presse-Agentur aus der Sitzung des Haushaltsausschusses erfuhr. Bis Ende März soll die Grenze wie bisher bei 300.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen liegen, dann bis Jahresende auf 200.000 Euro fallen. Ab April 2025 soll eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro gelten. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte entschieden, das Elterngeld für Paare mit besonders hohen Einkommen zu streichen. Nach ihrem Vorschlag sollte es nur noch an Eltern ausgezahlt werden, die alleine oder zusammen nicht mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben. Aktuell liegt die Grenze bei 250.000 Euro
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