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Entlassung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis in Bayern aufgrund kritischer Haltung zu den Corona-Maßnahmen

Published On: 17. November 2023 12:48

17. Nov. 2023 12:48 Uhr

Der Freistaat Bayern hat die Revisionsklage einer Lehrerin abgelehnt und sie nach dreizehn Jahren Tätigkeit an einem Gymnasium endgültig aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Die Lehrerin aus Oberbayern hatte sich geweigert, im Unterricht eine „Corona-Maske“ zu tragen, und war auch auf maßnahmenkritischen Demonstrationen aufgetreten. Das Verwaltungsgericht München hatte bereits im Dezember 2021 entschieden, dass die Lehrerin ihren Beamtenstatus verliert. Die Revision wurde nun endgültig abgewiesen.

Die Vorwürfe gegen die Lehrerin wurden in den Medien während des Disziplinarverfahrens ausführlich dargelegt. Sie hatte in einer Rede auf einer Demonstration gesagt: „Stellen Sie sich nur mal vor, eine Person fängt an, keine Maske zu tragen in der Schule, in der ich unterrichte. Was passiert denn da? Da könnten andere ja auch noch auf die Idee kommen, dass sie Luft zum Atmen brauchen. Und vielleicht besser leben können.“ Diese Aussagen führten zu einer verschärften Atmosphäre an der Schule, wodurch die Lehrerin sich entschied, dem Unterricht fernzubleiben. Zudem soll sie Eltern unterstützt haben, die ihre Kinder aus der Schule nehmen wollten.

Im November 2023 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Disziplinarmaßnahme bestätigt und die Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Bild-Zeitung titelt: „Corona-Skeptikerin fliegt von Schule“.

H2: Hintergründe der Disziplinarmaßnahme

Die Disziplinarmaßnahme gegen die Lehrerin wurde aufgrund ihrer Weigerung, eine „Corona-Maske“ im Unterricht zu tragen, und ihrer Teilnahme an maßnahmenkritischen Demonstrationen verhängt. Die Vorwürfe wurden während des Disziplinarverfahrens ausführlich dargelegt, und die Lehrerin wurde schließlich aus dem Beamtenverhältnis entfernt.

H2: Reaktionen auf das Urteil

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Während einige Medien die Entscheidung unterstützen und die Lehrerin als „Corona-Skeptikerin“ bezeichnen, gibt es auch Kritik an der Disziplinarmaßnahme. Die Debatte über individuelle Entscheidungen zum Thema körperlicher Eigenschutz und die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf die Arbeitsbedingungen an Schulen wird weiterhin kontrovers diskutiert.

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Corona-Aufarbeitung in Bayern: Maßnahmenkritische Lehrerin aus Beamtenverhältnis entlassen

17 Nov. 2023 12:48 Uhr Der Freistaat Bayern hat über den Verwaltungsgerichtshof in München die Revisionsklage einer Lehrerin zurückgewiesen. Nach dreizehn Jahren Tätigkeit an einem Gymnasium wurde die maßnahmenkritische Frau nun final aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/Alexander Pohl Die juristischen Ereignisse, die zu der ersten vorläufigen Disziplinarklage gegen die damals 51-jährige Lehrerin aus Oberbayern führten, ergaben sich in der Hochphase der sogenannten Corona-Krise im Jahr 2021. Die an einem Gymnasium der Stadt Landsberg am Lech tätige Frau weigerte sich im Unterricht den behördlich vorgeschrieben Mund-Nasen-Schutz in Form einer „Corona-Maske“ zu tragen. Des Weiteren wurde ihr vorgeworfen, proaktiv auf maßnahmenkritischen Demonstrationen anwesend gewesen, wie auch als Rednerin in Erscheinung getreten zu sein. Das Verwaltungsgericht München entschied dann im Dezember 2021, dass die

Details zu Corona-Aufarbeitung in Bayern: Maßnahmenkritische Lehrerin aus Beamtenverhältnis entlassen

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