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Verfassungsrichter stürzen das „Ampel“-Finanz-Kartenhaus ein

Published On: 17. November 2023 11:06

Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 wurde vom höchsten deutschen Gericht als verfassungswidrig eingestuft. Die Regierungskoalition „Ampel“ hatte versucht, die Schuldenbremse zu umgehen, indem sie Milliarden aus den Corona-Sonderprogrammen für ihre eigenen Projekte wie den Klimaschutz verwendet hat. Das Urteil wurde vom Zweiten Senat in Karlsruhe gefällt, der als etwas unabhängiger von der Regierung angesehen wird. Das Gericht hatte im November 2022 vorläufig grünes Licht für die Haushalts-Trickserei der Ampel gegeben, aber nun hat es diese Entscheidung revidiert. Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen warnte damals, dass ein Verbot des Nachtragshaushalts das Land wirtschaftlich hart treffen würde. Die CDU ging gegen die Umgehung der Schuldenbremse vor das Bundesverfassungsgericht, das nun entschieden hat, dass es sich um einen verfassungswidrigen Buchungstrick handelt. Die illegale Umschichtung der Mittel sollte unter anderem für den Klima- und Transformationsfonds verwendet werden. Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf den Haushalt und die Klimapolitik der Ampelkoalition. Die Koalition muss nun ihren Fehler korrigieren. Die Entscheidung aus Karlsruhe hat massive Auswirkungen auf den Haushalt für 2024, der in der Nacht zu Freitag stehen sollte. Eine Einigung scheint nun kaum noch realistisch zu sein. Die Zukunft der Koalition steht auf dem Spiel

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Verfassungsrichter bringen „Ampel“-Finanz-Kartenhaus zum Einstürzen

Die Änderung des Nachtragshaushalts 2021 ist verfassungswidrig. Das hat das höchste deutsche Gericht am Mittwoch entschieden. Die „Ampel“ wollte mit einem Trick die Schuldenbremse aushebeln. Milliarden aus den Corona-Sonderprogrammen, die noch übrig waren, nutzte sie einfach für ihre rot-grünen Projekte wie den „Klimaschutz“. Das Urteil wurde vom Zweiten Senat in Karlsruhe getroffen. Dieser gilt im Vergleich zu dem von dem Merkel-Vertrauten und Gerichtspräsidenten Stephan Harbarth geleiteten Ersten Senat als etwas weniger gleich getaktet mit der Regierung. Die kolossale Ohrfeige aus Karlsruhe war nicht abzusehen. In einer Eilentscheidung in gleicher Sache im November 2022 hatte das Gericht die Haushalts-Trickserei der Ampel nämlich noch vorläufig abgesegnet. Offiziell „mit Blick auf die Verbraucher“. Denn, so hieß es damals, der Schaden durch ein vorzeitiges

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