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Steigende Verfolgung von Straftaten gegen die Meinungsfreiheit – Man ist unsicher, was man noch äußern darf

Published On: 18. November 2023 17:16

18. Nov. 2023, 17:16 Uhr

Im Interview warnt der Kölner Strafverteidiger Dirk Sattelmaier vor der zunehmenden Verfolgung von angeblichen Meinungsdelikten. Die Bürger werden immer mehr eingeschüchtert und können ihre Meinung nicht mehr frei äußern. Juristische Laien verstehen nicht mehr, was erlaubt und was verboten ist.

Kürzlich kündigte die bayrische Generalstaatsanwaltschaft an, Nutzer des Slogans „From the River to the Sea, Palestine will be free!“ (Vom Fluss bis zum Meer – Palästina wird frei sein!) strafrechtlich zu verfolgen. Laut der Generalstaatsanwaltschaft ist die „kontextlose Verwendung“ des Slogans strafbar, da er das Kennzeichen einer terroristischen Vereinigung darstellt. Jedoch scheint die italienische Obrigkeit, wie die Autorin selbst auf einer pro-palästinensischen Großdemonstration in Rom erlebt hat, sich nicht um diesen Slogan zu kümmern. Die Polizei hat bei den Rufen dieses Slogans nichts unternommen. Dirk Sattelmaier sieht in der Ankündigung der bayrischen Staatsanwaltschaft jedoch nicht nur die Unterdrückung dieses Slogans, sondern auch Anzeichen für eine weitere Einschüchterung und Verunsicherung der Menschen in Deutschland. Für juristische Laien wird immer unklarer, was sie sagen dürfen und was nicht.

Was bedeutet die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen nach dem deutschen Strafrecht? Dirk Sattelmaier erklärt im Interview die Bedeutung des § 86a StGB „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Laut dem Gesetzestext des § 86a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer im Inland Kennzeichen einer verfassungswidrigen Partei oder Vereinigung verbreitet oder öffentlich verwendet. Zu den Kennzeichen gehören Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Die Gerichte müssen jeweils prüfen, ob es sich um ein Kennzeichen einer verfassung

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Zunehmende Verfolgung von Meinungsdelikten – Man weiß nicht mehr, was man sagen darf

18 Nov. 2023 17:16 Uhr Im Interview warnt der Kölner Strafverteidiger Dirk Sattelmaier vor der zunehmenden Verfolgung von angeblichen Meinungsdelikten. Die Bürger würden zunehmend eingeschüchtert, ihre Meinung zu äußern. Juristische Laien könnten nicht mehr verstehen, was verboten und was erlaubt sei. Von Felicitas Rabe Kürzlich kündigte die bayrische Generalstaatsanwaltschaft an, Nutzer des Slogans „From the River to the Sea, Palestine will be free!“ (Vom Fluss bis zum Meer – Palästina wird frei sein!) ab sofort strafrechtlich zu verfolgen. Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft sei die „kontextlose Verwendung“ des Slogans strafbar, da es sich hierbei um das Kennzeichen einer terroristischen Vereinigung handele. Wie die Autorin auf einer propalästinensischen Großdemonstration am 28. Oktober in Rom selbst erleben konnte, schert sich die Obrigkeit in

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