Ballwegs gesamtes Privatvermögen bleibt weiterhin bis auf 300 Euro eingefroren
Michael Ballweg hat kürzlich in seinem Telegram-Kanal über die Beschlagnahmung seines Vermögens berichtet. Er kritisiert diese Maßnahme als unverhältnismäßig. Obwohl das Landgericht Stuttgart am 6. Oktober 2023 beschlossen hatte, die Anklage gegen ihn nicht zuzulassen und die Beschlagnahmung seines Vermögens aufzuheben, hat das Oberlandesgericht Stuttgart überraschend die Freigabe seines Vermögens vorläufig gestoppt. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Beschwerde gegen die Nichteröffnung der Anklage bisher nicht begründet. Michael Ballweg ist enttäuscht von dieser Entscheidung, da sie gegen seine rechtsstaatlichen Prinzipien verstößt. Er bittet um finanzielle Unterstützung, um diese schwierige Phase zu überstehen.
Michael Ballwegs gesamtes Vermögen, das nachweislich aus seiner unternehmerischen Tätigkeit vor 2020 stammt, wurde am 29. Juni 2022 vollständig eingefroren, mit Ausnahme von 300 Euro. Dadurch wurde ihm die Möglichkeit genommen, sich angemessen zu verteidigen. Obwohl das Oberlandesgericht Stuttgart festgestellt hat, dass kein Schaden entstanden ist, bleibt das gesamte Vermögen von Michael Ballweg weiterhin durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart arrestiert. Es konnte kein dringender Tatverdacht wegen Betrugs festgestellt werden.
Um seine Unterstützer und Freunde bittet Michael Ballweg, für die gemeinsamen Werte einzustehen, wie Eigenverantwortung, Selbstbestimmung, Liebe, Freiheit, Frieden und Wahrheit. Er wünscht ihnen ein Leben voller Freude und Liebe
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Ballwegs komplettes Privatvermögen bis auf 300 Euro weiterhin arrestiert
Michael Ballweg berichtete vor wenigen Tagen auf seinem Telegram Kanal über die Arrestierung seines Vermögens. Danke für den Leserhinweis. Michael Ballweg kritisiert fortbestehenden Arrest seines Vermögens als unverhältnismäßig – Stuttgart, 16.11.2023 Liebe Unterstützer und Freunde, Heute richte ich mich mit einer dringenden Bitte an euch. Trotz des Beschlusses des Landgerichts Stuttgart vom 06.10.2023, der die Nichtzulassung der Anklage gegen mich und die Aufhebung der auf meinem Vermögen liegenden Arreste vorsah, hat das Oberlandesgericht Stuttgart überraschend die Freigabe meines Vermögens vorläufig gestoppt. Dies geschieht, obwohl die Staatsanwaltschaft ihre Beschwerde gegen die Nichteröffnung der Anklage bisher nicht einmal begründet hat. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts ist mehr als nur enttäuschend. Sie hält mein gesamtes Vermögen weiterhin fest und verletzt damit grundlegend meine rechtsstaatlichen
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