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Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt: Unzuverlässige Quellen

Published On: 19. November 2023 17:25

Am 31.12.2022 galt die AfD noch nicht als „radikalisiert“ und verfassungsfeindlich. Seit November 2023 wird sie jedoch als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Was hat sich in der Zwischenzeit geändert? Die Umfrageergebnisse. Der „Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2022“ wurde am 20. Juni 2023 veröffentlicht. In dem Bericht, der 284 Seiten umfasst, kommt der Name „AfD“ jedoch überhaupt nicht vor. Viereinhalb Monate nach Veröffentlichung des Berichts bewertete der sachsen-anhaltinische Verfassungsschutz die AfD plötzlich als „gesichert rechtsextremistisch“. Dies geschah am 7. November, obwohl die AfD bei der Landtagswahl 2021 mit 21,8% nach der CDU (34,1%) die zweitstärkste Partei geworden war und laut einer Umfrage vom 24. Oktober aktuell mit 33% die stärkste Partei wäre.

Im Verfassungsschutzbericht 2022 für Sachsen-Anhalt wird Sven Liebich unter der Überschrift „Rechtsextremistische Aktivitäten von Sven LIEBICH“ ausführlich behandelt. Ihm werden dreieinhalb Seiten gewidmet, mehr als jeder anderen Person. Er ist bekannt für die Organisation von Versammlungen, die laut Verfassungsschutzbericht bundesweit einzigartig sind. Der Bericht erwähnt auch, dass Liebich an verschiedenen Veranstaltungen teilgenommen hat, darunter auch eine Kundgebung bei den Bayreuther Festspielen. Die Versammlungen von Liebich hatten laut Schätzung des Verfassungsschutzes maximal 50 Teilnehmer. Obwohl er keiner Partei oder Gruppierung zugeordnet wird, wird er als „Rechtsextremist“ bezeichnet. Im Vergleich dazu wird im Bericht auch die linksextremistische Szene in Sachsen-Anhalt behandelt, die gewalttätiger ist und häufiger zu Ausschreitungen und Angriffen führt.

Die Frage stellt sich, warum die AfD erst seit November 2023 als rechtsextremistisch eingestuft wird, obwohl es bereits früher Hinweise auf muslimfeindliche, rassistische und antisemitische Aussagen von Funktionsträgern gab. Die offizielle Antwort lautet, dass sich die AfD „seit der Corona-Pandemie radikalisiert“ habe. Allerdings müsste diese Radikalisierung bereits 2022 sichtbar gewesen sein, da die Pandemie von Frühjahr 2020 bis Herbst 2022 dauerte. Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 wird die AfD jedoch nicht als verfassungsfeindlich eingestuft. Es werden insgesamt 74 Parteien und Gruppierungen genannt, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, aber die AfD gehört nicht dazu. Es scheint also, als ob die Einstufung der AfD als rechtsextremistisch nicht auf wissenschaftlichen Beweisen beruht.

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Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt: „Gesichert“ unseriös

Am 31.12.2022 war die AfD noch nicht „radikalisiert“ und verfassungsfeindlich; nun, seit November 2023, soll sie „rechtsextremistisch“ sein, und zwar „gesichert“. Was hat sich inzwischen geändert? Die Umfrageergebnisse. IMAGO Der „Verfassungsschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2022“ wurde am 20. Juni 2023 präsentiert und ins Netz gestellt. Der Bericht umfasst 284 Seiten (ohne Anhang), und der Name „AfD“ kommt darin überhaupt nicht vor. Viereinhalb Monate nach Erscheinen des Berichts, am 7. November, bewertete der sachsen-anhaltinische Verfassungsschutz die AfD – die bei der Landtagswahl 2021 mit 21,8% nach der CDU (34,1 %) zweitstärkste Partei geworden war und aktuell nach einer Umfrage vom 24. Oktober mit 33% stärkste Partei sein würde – plötzlich als „gesichert rechtsextremistisch“. Kennen Sie Sven Liebich? Im

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