Bundesregierung bleibt gegen Waffenruhe in Gaza und mit riskanter Auslegung des Völkerrechts
rstoßen hat. Die Besetzung der palästinensischen Gebiete und insbesondere des Gazastreifens wird als völkerrechtswidrig angesehen, da Israel die Bedingungen für das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta nicht erfüllt. Israel wird weiterhin als Besatzungsmacht betrachtet, da es effektive Kontrolle über den Gazastreifen ausübt, obwohl es seine Streitkräfte 2005 abgezogen hat. Die Angriffe auf die Zivilbevölkerung im Gazastreifen werden als Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht betrachtet. Diese Einschätzung wird von der internationalen Gemeinschaft und den meisten Völkerrechtsexperten geteilt
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Bundesregierung weiter gegen Waffenstillstand in Gaza und mit gewagter Interpretation des Völkerrechts
Die Sprecherin des Auswärtigen Amtes (AA) hat bei der Bundespressekonferenz am 27. November erneut erklärt, dass sich die Bundesregierung gegen einen Waffenstillstand im Gazastreifen ausspricht, denn das würde angeblich Israel daran hindern, sich gegen Angriffe der Hamas zu verteidigen. Ebenso wiederholte die AA-Sprecherin die Behauptung, Israel hätte ein „Recht auf Selbstverteidigung gegen den Terror der Hamas“. Die NachDenkSeiten meldeten angesichts dieser regierungsoffiziellen Aussagen zwei „Verständnisfragen“ an. Zum einen wollten sie wissen, wie die Bundesregierung die Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag bewertet, der 2004 zu dem Schluss kam, dass Israel als Besatzungsmacht völkerrechtlich nicht über das Recht auf Selbstverteidigung im Sinne von Artikel 51 der UN-Charta verfügt. Zum anderen baten die NDS das Auswärtige Amt, doch bitte näher zu