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Die Bundesregierung bleibt gegen einen Waffenstillstand in Gaza und interpretiert das Völkerrecht auf riskante Weise

Published On: 29. November 2023 8:51

rstoßen hat. Die Besetzung der palästinensischen Gebiete wird als völkerrechtswidrig angesehen und Israel wird weiterhin als Besatzungsmacht betrachtet. Daher kann sich Israel nicht auf das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta berufen. Die Angriffe auf die Zivilbevölkerung im Gazastreifen werden als Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht betrachtet. Diese Einschätzung wird von verschiedenen UN-Organisationen, EU-Mitgliedsstaaten und den USA geteilt. Es gibt auch Gerichtsurteile, die die Besatzungsmacht Israel von einem Staat unterscheiden, der von einem anderen Staat angegriffen wird. Es wird betont, dass Israel verpflichtet ist, die Bevölkerung in den besetzten Gebieten zu schützen und humanitäre Hilfe zu gewähren

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Bundesregierung weiter gegen Waffenstillstand in Gaza und mit gewagter Interpretation des Völkerrechts

Die Sprecherin des Auswärtigen Amtes (AA) hat bei der Bundespressekonferenz am 27. November erneut erklärt, dass sich die Bundesregierung gegen einen Waffenstillstand im Gazastreifen ausspricht, denn das würde angeblich Israel daran hindern, sich gegen Angriffe der Hamas zu verteidigen. Ebenso wiederholte die AA-Sprecherin die Behauptung, Israel hätte ein „Recht auf Selbstverteidigung gegen den Terror der Hamas“. Die NachDenkSeiten meldeten angesichts dieser regierungsoffiziellen Aussagen zwei „Verständnisfragen“ an. Zum einen wollten sie wissen, wie die Bundesregierung die Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag bewertet, der 2004 zu dem Schluss kam, dass Israel als Besatzungsmacht völkerrechtlich nicht über das Recht auf Selbstverteidigung im Sinne von Artikel 51 der UN-Charta verfügt. Zum anderen baten die NDS das Auswärtige Amt, doch bitte näher zu

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