Die Bundesregierung lehnt weiterhin einen Waffenstillstand in Gaza ab und interpretiert das Völkerrecht auf riskante Weise
rstoßen hat. Die Besetzung der palästinensischen Gebiete wird als völkerrechtswidrig angesehen und Israel wird weiterhin als Besatzungsmacht betrachtet. Das Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta kann von Israel nicht geltend gemacht werden, da es nicht von einem anderen Staat bedroht wird, sondern von bewaffneten Gruppen in den besetzten Gebieten. Israel hat die Verpflichtung, die palästinensische Bevölkerung zu schützen, und muss die Mindestpflichten des humanitären Völkerrechts einhalten. Die Massenbombardements und militärischen Aktionen von Israel im Gazastreifen werden als Verstoß gegen das Völkerrecht betrachtet. Diese Einschätzung wird von der internationalen Gemeinschaft und Völkerrechtsexperten geteilt
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Bundesregierung weiter gegen Waffenstillstand in Gaza und mit gewagter Interpretation des Völkerrechts
Die Sprecherin des Auswärtigen Amtes (AA) hat bei der Bundespressekonferenz am 27. November erneut erklärt, dass sich die Bundesregierung gegen einen Waffenstillstand im Gazastreifen ausspricht, denn das würde angeblich Israel daran hindern, sich gegen Angriffe der Hamas zu verteidigen. Ebenso wiederholte die AA-Sprecherin die Behauptung, Israel hätte ein „Recht auf Selbstverteidigung gegen den Terror der Hamas“. Die NachDenkSeiten meldeten angesichts dieser regierungsoffiziellen Aussagen zwei „Verständnisfragen“ an. Zum einen wollten sie wissen, wie die Bundesregierung die Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag bewertet, der 2004 zu dem Schluss kam, dass Israel als Besatzungsmacht völkerrechtlich nicht über das Recht auf Selbstverteidigung im Sinne von Artikel 51 der UN-Charta verfügt. Zum anderen baten die NDS das Auswärtige Amt, doch bitte näher zu