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Elektronische Patientenakte für jeden: Einschränkungen beim Widerspruch

Published On: 30. November 2023 19:13

Die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten hat eine weitere Hürde genommen. Bei einer Abstimmung im Europaparlament haben die Mitglieder zweier Fachausschüsse einen Entwurf mehrheitlich verabschiedet. Der Entwurf sieht vor, dass die elektronische Patientenakte für alle verpflichtend wird, jedoch mit Unterschieden zwischen Primär- und Sekundärdaten. Die Bürger können grundsätzlich die Weitergabe von bestimmten Daten nicht ablehnen, haben aber Einspruchsmöglichkeiten bei der Verwertung von Sekundärdaten. Die Einführung der elektronischen Patientenakte widerspricht den Aussagen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der zuvor erklärt hatte, dass jeder automatisch dabei ist, es sei denn, er widerspricht ausdrücklich.

Laut der EU-Mitteilung müssen alle Länder nationale Dienste für den Zugang zu Gesundheitsdaten einrichten. Das Gesetz würde auch Regeln für die Qualität und Sicherheit der Daten von Anbietern elektronischer Patientendatensätze in der EU festlegen. Werbung, Entscheidungen über den Ausschluss von Personen von Leistungen oder Versicherungsarten sowie die Weitergabe an Dritte ohne Genehmigung sollen verboten sein. Anträge auf Zugang zu sekundären Daten würden von nationalen Stellen bearbeitet, um sicherzustellen, dass die Daten nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form bereitgestellt werden.

Die EU kommentiert die Abstimmung als einen Schritt hin zur Schaffung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums, der den Bürgern die Kontrolle über ihre persönlichen Gesundheitsdaten ermöglicht und den sicheren Austausch für Forschungs- und uneigennützige Zwecke erleichtert. Die Piratenpartei äußert massive Kritik an dem Entwurf und am Abstimmungsergebnis. Sie sieht darin das Ende des Arztgeheimnisses und warnt vor Risiken des Diebstahls, Hacks oder Verlustes persönlichster Behandlungsdaten. Die Spitzenkandidatin der Piratenpartei für die Europawahl 2024 betont die Bedeutung des Datenschutzes und fordert ein Opt-in Verfahren bei der Weitergabe von Patientendaten.

Der verabschiedete Entwurf wird im Dezember im Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung stehen und soll 2025 in Kraft treten

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Elektronische Patientenakte für alle: Widerspruch nur eingeschränkt möglich

Die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten hat die nächste Hürde genommen. Bei einer Abstimmung im Europaparlament am Dienstag, 28. November 2023, haben die Mitglieder zweier Fachausschüsse mehrheitlich einen Entwurf verabschiedet. Das Papier stand auf der Tagesordnung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI). Die Abgeordneten nahmen den Entwurf mit 95 Ja-Stimmen an, heißt es auf der Internetseite der EU. 18 Abgeordnete stimmten dagegen, zehn enthielten sich. Jetziges Vorgehen widerspricht Aussagen von Lauterbach Dabei ist die Einführung der elektronischen Patientenakte für alle zunächst verpflichtend. Es werden jedoch Unterschiede zwischen sogenannten Primär- und Sekundärdaten gemacht. Grundsätzlich nicht ablehnen können die Bürger die Weitergabe von Patientenübersichten, elektronischen Verschreibungen, medizinischen Bildern

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