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Schweiz: Der Bundesrat beabsichtigt, das Epidemiegesetz zu überarbeiten

Published On: 30. November 2023 10:36

Der Bundesrat plant eine Überarbeitung des Epidemiegesetzes, um aus den Erfahrungen der COVID-19-Pandemie zu lernen und das Land besser auf zukünftige Krisen vorzubereiten. Der Gesundheitsminister Alain Berset betonte, dass das bestehende Gesetz wirksam war, aber punktuelle Anpassungen notwendig seien. Die geplante Revision konzentriert sich auf das Eskalationsmodell, Schutzmaßnahmen im öffentlichen Verkehr und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen.

Eine wichtige Änderung betrifft das Eskalationsmodell, das dem Bundesrat ermöglicht, eine besondere oder außerordentliche Lage auszurufen und Maßnahmen anzuordnen. Künftig sollen sich Bund und Kantone bereits im Vorfeld auf eine besondere Lage vorbereiten, bevor sie ausgerufen wird. Die Gesetzesrevision ermöglicht es dem Bund, schon in der normalen Lage Schutzmaßnahmen im öffentlichen Verkehr anzuordnen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht.

Um Konflikte zwischen Bund und Kantonen zu minimieren, soll im überarbeiteten Epidemiegesetz festgelegt werden, dass Kantone strengere Maßnahmen als der Bund ergreifen dürfen. Gleichzeitig soll der Bund Maßnahmen anordnen können, die nur für bestimmte Regionen gelten. Der Bundesrat plant, einige Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz zu übernehmen, darunter die Kompetenz des Bundes zur Beschaffung und Finanzierung von Medikamenten und Impfstoffen sowie die Herausgabe von Impfzertifikaten. Die Kantone bleiben jedoch weiterhin für die Gesundheitsversorgung und die Impfabgabe zuständig.

Die Revision berücksichtigt auch aktuelle Gesundheitsrisiken wie Antibiotikaresistenzen und die Verbreitung gefährlicher Keime in Spitälern und Arztpraxen. Der Bundesrat plant, die Kompetenz zu erhalten, den Verbrauch antimikrobieller Substanzen zu überwachen und Richtlinien zum Einsatz von Antibiotika zu erlassen. Es bleibt jedoch offen, ob Finanzhilfen an Unternehmen im Epidemiegesetz festgeschrieben werden sollen, und der Bundesrat stellt zwei Varianten zur Diskussion, eine mit einer gesetzlichen Regelung für Liquiditätshilfen und eine ohne.

Die Gesetzesrevision soll also die gesetzliche Grundlage schaffen, dass der Bundesrat zeitlich unbeschränkt praktisch in eigener Kompetenz Maßnahmen ergreifen kann, mit denen Grundrechte eingeschränkt beziehungsweise aufgehoben werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nicht als spezifisches Covid-19-Gesetz betrachtet wird, und es werden keine gesetzlichen Schwellenwerte festgelegt, um den Übergang zur besonderen Lage zu definieren. Es bleibt abzuwarten, wie die Vorlage im Parlament angenommen wird und ob es zu einem Referendum kommt, bei dem die Stimmbürger über die Änderungen entscheiden werden

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Schweiz: Bundesrat plant Revision des Epidemiegesetzes

Veröffentlicht am 30. November 2023 von DF. Der Bundesrat plant eine Revision des Epidemiegesetzes, um aus den Erfahrungen der COVID-19-Pandemie zu lernen und das Land besser auf zukünftige Krisen vorzubereiten, wie die Medien heute Morgen berichteten. Der auf Ende Jahr zurücktretende Gesundheitsminister, der sozialdemokratische Bundesrat Alain Berset betonte, dass das bestehende Gesetz aus dem Jahr 2016 ein wirksames Instrument war, aber punktuelle Anpassungen notwendig seien. Die geplante Revision konzentriert sich auf das Eskalationsmodell, Schutzmassnahmen im öffentlichen Verkehr (ÖV) und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Eine wichtige Änderung betrifft das Eskalationsmodell, das dem Bundesrat ermöglicht, eine besondere oder ausserordentliche Lage auszurufen und Massnahmen anzuordnen. Künftig sollen sich Bund und Kantone bereits im Vorfeld auf eine besondere Lage vorbereiten, bevor sie ausgerufen wird.

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