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Verbot der LGBT-Bewegung in Russland durch den Obersten Gerichtshof: extremistische Organisation

Published On: 30. November 2023 14:47

30. November 2023, 14:47 Uhr

Der Oberste Gerichtshof Russlands hat entschieden, dass die LGBT-Bewegung extremistisch ist und ihre Aktivitäten verboten sind. Dieses Urteil stellt jeglichen LGBT-Aktivismus unter Strafe. Die Gerichtssitzung fand am Donnerstag hinter verschlossenen Türen statt. Der Oberste Gerichtshof Russlands hat die „internationale öffentliche LGBT-Bewegung“ als extremistisch eingestuft und verboten. Die Anhörung fand am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da sie als „geheim“ eingestuft wurde. Nur ein Vertreter des Justizministeriums nahm teil, während Journalisten nur zur Verkündung des Urteils zugelassen waren.

Das Urteil begründet sich auf verschiedenen Anzeichen und Erscheinungsformen einer extremistischen Ausrichtung bei den Aktivitäten der LGBT-Bewegung in Russland, einschließlich der Aufstachelung zu sozialem und religiösem Hass. Jeglicher LGBT-Aktivismus wird nun unter Strafe gestellt, wie zum Beispiel die Teilnahme an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. In diesem Fall drohen bis zu sechs Jahre Haft. Darüber hinaus können Geldstrafen gegen Personen verhängt werden, die „LGBT-Symbole“ tragen. Es ist jedoch noch unklar, welche Symbole als extremistisch eingestuft werden. Russische Menschenrechtsorganisationen haben mehrfach betont, dass es keine offizielle „internationale LGBT-Bewegung“ gibt.

Zuvor hatte das Justizministerium gefordert, die LGBT-Bewegung als extremistisch einzustufen und ihre Aktivitäten in Russland zu verbieten. Am selben Tag äußerte sich der russische Präsident, dass LGBT-Personen ein Teil der Gesellschaft seien, es jedoch problematisch sei, wenn sie „alle möglichen Wettbewerbe gewinnen“. Das erste Gesetz zur Verbannung von LGBT-Propaganda unter Minderjährigen wurde 2013 verabschiedet. Im Dezember 2022 unterzeichnete Präsident Wladimir Putin ein allgemeines Gesetz zur Verbannung von LGBT-Propaganda. Verstöße werden mit Geldstrafen von bis zu 400.000 Rubel (ca. 4.000 Euro) für Privatpersonen und bis zu fünf Millionen Rubel (51.000 Euro) für juristische Personen geahndet.

H2: Auswirkungen des Urteils auf die LGBT-Gemeinschaft in Russland

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs Russlands hat schwerwiegende Auswirkungen auf die LGBT-Gemeinschaft in Russland. Jeglicher Aktivismus wird nun unter Strafe gestellt, was zu einer Einschränkung der Rechte und Freiheiten von LGBT-Personen führt. Die Verbote und Geldstrafen für das Tragen von „LGBT-Symbolen“ schränken die individuelle Ausdrucksfreiheit weiter ein. Die Entscheidung des Gerichts wird von Menschenrechtsorganisationen kritisiert, die darauf hinweisen, dass die LGBT-Bewegung keine extremistische Organisation ist und dass die Verbote gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen.

H2: Internationale Reaktionen auf das Urteil

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs Russlands hat international Besorgnis ausgelöst. Verschiedene Länder und Organisationen haben ihre Ablehnung gegenüber dem Verbot von LGBT-Aktivitäten in Russland zum Ausdruck gebracht. Sie fordern Russland auf, die Rechte und Freiheiten von LGBT-Personen zu respektieren und die Diskriminierung zu beenden. Die Entscheidung des Gerichts wird als Rückschritt für die Menschenrechte angesehen und verstärkt die Sorge um die Situation von LGBT-Personen in Russland. Es bleibt abzuwarten, wie die internationale Gemeinschaft auf das Urteil reagieren wird und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Rechte von LGBT-Personen zu schützen

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„Extremistische Organisation“: Oberster Gerichtshof verbietet LGBT-Bewegung in Russland

30 Nov. 2023 14:47 Uhr Der Oberste Gerichtshof Russlands hat die LGBT-Bewegung als extremistisch eingestuft und ihre Aktivitäten verboten. Durch das Urteil wird jeglicher LGBT-Aktivismus unter Strafe gestellt. Die Gerichtssitzung fand am Donnerstag hinter verschlossenen Türen statt. Der Oberste Gerichtshof Russlands hat die „internationale öffentliche LGBT-Bewegung“ für extremistisch erklärt und sie verboten. Die Anhörung fand am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da sie als „geheim“ eingestuft wurde. Lediglich ein Vertreter des Justizministeriums habe teilgenommen, hieß es aus dem Gericht. Journalisten waren nur zur Urteilsverkündung zugelassen. Wie in der Klageschrift dargelegt, wurden bei den Aktivitäten der Bewegung in Russland verschiedene Anzeichen und Erscheinungsformen einer extremistischen Ausrichtung festgestellt, einschließlich der Aufstachelung zu sozialem und religiösem Hass. Durch das Urteil wird jeglicher LGBT-Aktivismus

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