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Urteil des Oberverwaltungsgerichts: Die Bundesregierung verletzt die Vorgaben im „Klimaschutzgesetz

Published On: 1. Dezember 2023 11:30

Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geklagt und gewonnen. Das Gericht entschied, dass die Bundesregierung zusätzliche Sofortmaßnahmen zum Schutz des Klimas vor „Klimagasen“ beschließen muss. Die Kläger argumentierten, dass die Regierung gegen die Vorgaben des aktuellen Klimaschutzgesetzes verstoßen habe. Das Gericht stimmte ihnen zu und forderte Maßnahmen, um den Ausstoß von Klimagasen aus den Bereichen Verkehr und Gebäude zu reduzieren. Die DUH und der BUND sind Organisationen, die vom Klimaschutzgesetz profitieren und sich für den Schutz des Klimas einsetzen.

Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die Klage nicht zulässig sei. Das Gericht wies dieses Argument jedoch zurück und erlaubte eine Revision. Die Regierung prüft nun, ob sie dagegen vorgehen will. Die DUH und der BUND fordern unter anderem ein Tempolimit auf deutschen Straßen und die energetische Modernisierung von Gebäuden. Kritiker argumentieren jedoch, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen, um den CO2-Ausstoß signifikant zu reduzieren. Sie sehen die Forderungen der Umwelt-NGOs als Symbolpolitik und befürchten weitere Einschränkungen der Freiheit, wie zum Beispiel Fahrverbote.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem skandalösen „Klimaurteil“ erklärt, dass der Klimaschutz zum Staatsziel erklärt werden soll. Es verlangt eine Orientierung der deutschen Klimamaßnahmen am nationalen CO2-Budget. Kritiker bemängeln, dass dieses Budget auf fragwürdigen Modellrechnungen basiert. Sie fordern, dass die Macht der Umwelt-NGOs beschränkt wird und die Klimapolitik auf einer neuen Basis aufgebaut wird. Sie betonen, dass das Klima sich immer ändert und es keinen Grund zur Panik gibt

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Urteil Oberverwaltungsgericht: Bundesregierung verstößt gegen Vorgaben im „Klimaschutzgesetz“

Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten DUH und BUND geklagt, also jene Organisationen, die vom Klimaschutzgesetz profitieren – und gewonnen. Laut Gericht muss die Bundesregierung zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um das Klima in der Welt vor „Klimagasen“ zu schützen. IMAGO / imagebroker Das war zu erwarten: Jene Trupps, die prächtig von der Religion »Klimaschutz« leben, haben vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen. Die Bundesregierung habe gegen die Vorgaben des aktuellen »Klimaschutzgesetzes« verstoßen, so das Gericht. Sie muss zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, damit aus den Bereichen (hochtrabend Sektoren genannt) Verkehr und Gebäude keine sogenannten Klimagase mehr kommen und das Klima in der Welt gefährden. Geklagt hatten die einschlägigen NGOs Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der BUND, einst als Umweltschutzverband gegründet, heute ein millionenschwerer Konzern mit nahezu

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