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Das Bundesverfassungsgericht ignoriert einen heiklen Antrag

Published On: 2. Dezember 2023 15:59

Das Bundesverfassungsgericht wird über die Wiederholung der Wahl in Berlin entscheiden. Es fällt auf, dass es nicht den umfassendsten Antrag bevorzugt. Denn nicht nur in Berlin, sondern in ganz Deutschland ist die Briefwahl zur Regel geworden und stellt ein Problem dar. Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, am 19. Dezember eine Entscheidung über die Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wegen der Berliner Wahlpannen zu verkünden. Diese wurde vor einiger Zeit mündlich verhandelt und steht stellvertretend für zahlreiche andere Wahlprüfungsbeschwerden, darunter auch eine der AfD-Bundestagsfraktion und die von zwei Tichy-Lesern, die sich einem Wahlprüfungsaufruf der Atlas-Initiative angeschlossen hatten. Die lange Verfahrensdauer wird nun vielfach kritisiert, da eine Wiederholungswahl frühestens Anfang 2024 stattfinden wird. In 431 Wahllokalen muss auf jeden Fall neu gewählt werden, da der Deutsche Bundestag dies in Reaktion auf zahlreiche Wahleinsprüche beschlossen hat. Die Wahlprüfungsbeschwerden wurden erhoben, weil der Beschluss des Bundestages vielen Einspruchsführern zu zurückhaltend erscheint. Die Entscheidung des Bundestages steht in starkem Kontrast zu der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs im Herbst 2022, nach der die Abgeordnetenhauswahl bereits im Februar 2023 komplett wiederholt werden sollte. Bei Wahlwiederholungen muss die Wahl nur in denjenigen Wahllokalen wiederholt werden, in denen die Fehler und ihre mögliche Auswirkung auf das Wahlergebnis ausreichend dargelegt wurden. Das ansonsten bestehende Wahlergebnis bleibt unangetastet. Die verfassungsrechtlichen Probleme, die sich hierbei ergeben, sind schwer lösbar. Die beste Lösung wäre, das Verfahren zu beschleunigen, damit die Nachwahl zeitnah zur Ausgangswahl stattfinden kann und die politische Gesamtsituation noch ähnlich ist. Auf Bundesebene ist jedoch immer der Bundestag als erste Instanz für Wahleinsprüche zuständig, das Bundesverfassungsgericht ist immer die Rechtsmittelinstanz. Der Bundestag zieht das Einspruchsverfahren oft in die Länge, um seine Besetzung so lange wie möglich zu erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch auch über ein Jahr gebraucht. Es sind beim Bundesverfassungsgericht nicht nur Wahlprüfungsbeschwerden wegen des Berliner Wahlchaos anhängig, sondern auch eine Wahlprüfungsbeschwerde eines süddeutschen Einspruchsführers, die nichts mit den Berliner Wahlpannen zu tun hat. In dieser Beschwerde wird die gesamte Bundestagswahl als ungültig erklärt, aufgrund des hohen Briefwähleranteils, der bundesweit bei rund 47 Prozent lag. Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch 2009 entschieden, dass die Briefwahl nie zum „Regelfall“ werden dürfe. In den Beschwerden der Tichy-Leser wird diese Argumentation ebenfalls übernommen. Nach rechtsmethodischen Grundsätzen sollte immer zuerst über den weitestgehenden Antrag verhandelt und entschieden werden, was in diesem Fall der Antrag des süddeutschen Beschwerdeführers gewesen wäre. Denn wenn die gesamte Bundestagswahl ungültig wäre, wäre es irrelevant, ob in Berlin nur in 431 oder in mehr Wahllokalen neu gewählt werden müsste. Der süddeutsche Beschwerdeführer hat jedoch noch keine Rückmeldung zu seiner Beschwerde erhalten

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Das Bundesverfassungsgericht klammert einen brisanten Antrag aus

Das Bundesverfassungsgericht soll über die Wiederholung der Wahl in Berlin entscheiden. Auffällig ist, dass es dabei nicht den weitestgehenden Antrag vorzieht. Denn nicht nur in Berlin, sondern in ganz Deutschland ist die Bundestagswahl problematisch, weil die Briefwahl zum Regelfall geworden ist. IMAGO / Stockhoff Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, am 19. Dezember eine Entscheidung über die Wahlprüfungsbeschwerde der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wegen der Berliner Wahlpannen zu verkünden. Diese war seitens des Bundesverfassungsgerichts vor einiger Zeit offenbar stellvertretend für zahlreiche Wahlprüfungsbeschwerden, darunter auch eine der AfD-Bundestagsfraktion sowie die von zwei Tichy-Lesern, die sich einem Wahlprüfungsaufruf der Atlas-Initiative angeschlossen hatten, auch mündlich verhandelt worden. Die lange Verfahrensdauer gibt jetzt vielfach Anlass zu Kritik. Denn nun wird eine Wiederholungswahl im Bundesland Berlin oder jedenfalls in einigen

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