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31. Anniversary of the EEA-No: No to institutional EU integration. Pro Switzerland calls for steadfastness!

Published On: 8. Dezember 2023 2:31

Der Beitritt zum EWR hätte bedeutet, dass die Schweiz institutionell dem EU-Recht unterstellt worden wäre. Die direkte Demokratie und somit die politischen Mitbestimmungsrechte des Schweizer Volkes wären dem EU-Gerichtshof in Luxemburg ausgeliefert gewesen. Das Nein zum EWR hat den schnellen EU-Beitritt gestoppt, aber der Volkswille wurde und wird nicht respektiert. Die Verlierer des EWR haben die bilateralen Verhandlungen geführt und die Gunst der Stunde genutzt, um die Schweiz über das EWR-Niveau hinaus in die Abhängigkeit von der EU zu führen. Die Personenfreizügigkeit und das nicht funktionierende Schengen/Dublin-System haben schwerwiegende Folgen für die Volkswirtschaft, die Sozialversicherungen, den Arbeitsmarkt, die Umwelt und die Landschaft sowie die Sicherheit. Die Bürgerinnen und Bürger zahlen den Preis mit ihrem Geldbeutel. Die Chancen der jungen Menschen werden aufgrund der unkontrollierten EU-Zuwanderung immer geringer. Seit dem Nein zum EWR im Jahr 1992 und dem Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen im Jahr 2022 hat sich leider nichts zum Vorteil der Schweiz geändert. EU-Befürworter und eine von Angst getriebene Mehrheit im Bundesrat wollen erneut mit Brüssel verhandeln, um die Schweiz doch noch institutionell in die EU zu führen und einen faktischen Beitritt zu erreichen. Pro Schweiz hat wenig Vertrauen in die neue Zusammensetzung des National- und Ständerates. Links-Grün will so oder so in die EU, die Mitte und weite Teile der FDP werden nicht genug Kraft aufbringen, um die Interessen der Schweiz und ihrer Bevölkerung energisch zu verteidigen. Deshalb muss Pro Schweiz dem EU-Anschluss-Kurs der Classe politique mit Nachdruck entgegentreten und zur Standhaftigkeit gegenüber der EU-Kommission und ihren Vertretern aufrufen. Denn das Nein zum EWR im Jahr 1992 muss ein Nein bleiben. Die roten Linien von Pro Schweiz im Verhältnis zur EU sind: Keine automatische oder „dynamische“ Übernahme von EU-Recht. Keine Unterstellung der schweizerischen Gesetzgebung und der direkten Demokratie unter den EU-Gerichtshof. Keine rechtlichen Verknüpfungen von Abkommen mit sogenannten „Guillotine-Klauseln“. Keine Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie (UBRL: vollständige Gleichstellung der Schweizer Bürger mit EU-Bürgern unter anderem bei den Sozialversicherungen) bei der Personenfreizügigkeit. Der Präsident von Pro Schweiz, Dr. Stephan Rietiker, warnt: „Wie wir bei den Handelshemmnissen seitens der EU gesehen haben, ist die EU ein unzuverlässiger Partner, der nicht davor zurückschreckt, Verträge zu brechen. Wenn Bundesbern glaubt, mit Zugeständnissen, Kompromissen, vorläufigen Ausnahmeregelungen wie Opting-outs und Übergangsbestimmungen die Gunst von Brüssel zu erlangen, dann ist das ein schwerwiegender Irrtum. Die EU und insbesondere der EU-Gerichtshof werden unser Land sehr schnell und mit massivem Druck auf EU-Kurs bringen.

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31. Jahrestag des EWR-Neins: Nein zur institutionellen EU-Anbindung. Pro Schweiz ruft zu Standhaftigkeit auf!

Der EWR-Beitritt hätte eine institutionelle Unterstellung der Schweiz unter EU-Recht zur Folge gehabt. Die direkte Demokratie und somit die politischen Mitbestimmungsrechte des Schweizer Volkes wären abschliessend der Willkür des EU-Gerichtshofes in Luxembourg ausgeliefert gewesen. Das EWR-Nein hat den raschen EU-Beitritt gestoppt. Aber der Volkswille von damals wurde und wird nicht respektiert. Die EWR-Verlierer haben die bilateralen Verhandlungen geführt. Sie nutzten die Gunst der Stunde und führten mit den Bilateralen die Schweiz über EWR-Niveau hinaus in die EU-Abhängigkeit. Die Personenfreizügigkeit und das nicht funktionierende Schengen/Dublin-System haben für die Volkswirtschaft, für die Sozialversicherungen, für den Arbeitsmarkt, für die Umwelt und Landschaft sowie für die Sicherheit schwerwiegende Folgen. Den Preis zahlen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Portemonnaie. Die Chancen der jungen Menschen

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