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Berlin court sentences left-green Humboldt University

Published On: 8. Dezember 2023 14:00

Ein Berliner Gericht hat der Humboldt-Universität untersagt, abwertende Äußerungen über die Biologin Marie-Luise Vollbrecht zu machen. Vollbrecht hatte lediglich gesagt, dass es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt. Die Biologin sollte einen Vortrag mit dem Titel „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“ halten. Trans-Aktivisten starteten jedoch eine Kampagne gegen sie und warfen der Universität vor, transfeindliche Positionen zu unterstützen. Vollbrecht hatte auch einen Meinungsbeitrag veröffentlicht, in dem sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorwarf, Minderjährige im Sinne der Trans-Ideologie zu indoktrinieren. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, kritisierte die Autoren scharf. Die Humboldt-Universität sagte den Vortrag aus Sicherheitsgründen ab und distanzierte sich von Vollbrecht. Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte nun, diesen Satz zu verbreiten. Die Richter erklärten, dass der Grundrechtseingriff durch die Stellungnahme der Universität rechtswidrig sei. Der Anwalt von Vollbrecht lobte das Gericht für sein starkes Zeichen gegen Cancel-Culture an Universitäten.

Hintergrund der Entscheidung des Berliner Gerichts


Das Berliner Verwaltungsgericht hat der Humboldt-Universität untersagt, abwertende Äußerungen über die Biologin Marie-Luise Vollbrecht zu machen. Die Biologin hatte lediglich ihre Meinung geäußert, dass es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt. Die Universität sollte Vollbrecht die Möglichkeit geben, einen Vortrag zu halten, der sich mit dem Thema Geschlecht in der Biologie befasst. Jedoch starteten Trans-Aktivisten eine Kampagne gegen sie und warfen der Universität vor, transfeindliche Positionen zu unterstützen. Die Universität sagte den Vortrag aus Sicherheitsgründen ab und distanzierte sich von Vollbrecht. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Stellungnahme der Universität rechtswidrig sei und untersagte die Verbreitung des abwertenden Satzes.

Kritik an der Entscheidung des Berliner Gerichts


Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, der Humboldt-Universität zu verbieten, abwertende Äußerungen über die Biologin Marie-Luise Vollbrecht zu machen, stößt auf Kritik. Der Anwalt von Vollbrecht lobte das Gericht für sein starkes Zeichen gegen Cancel-Culture an Universitäten. Er betonte, dass es eine Schande sei, dass eine angebliche Exzellenz-Uni aus Angst vor radikalen Aktivisten ihre eigene wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin herabwürdigt. Die Humboldt-Universität hatte den Vortrag von Vollbrecht abgesagt und sich von ihr distanziert. Das Gericht erklärte jedoch, dass der Grundrechtseingriff durch die Stellungnahme der Universität rechtswidrig sei und untersagte die Verbreitung des abwertenden Satzes

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Berliner Gericht verdonnert links-grüne Humboldt-Universität

Ein Berliner Gericht hat der Humboldt-Universität verboten, sich abwertend über die Biologin Marie-Luise Vollbrecht zu äußern. Die Doktorandin und damalige Universitätsangestellte hatte nichts anderes gesagt, als dass es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt. IMAGO / Funke Foto Services Die Biologin Marie-Luise Vollbrecht sollte in einer „Langen Nacht der Wissenschaft“ im Juli 2022 einen Vortrag halten mit dem Titel „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“. Bereits nach der Ankündigung begannen sogenannte Trans-Aktivisten eine Kampagne gegen Vollbrecht. Der Universität warfen sie vor, transfeindlichen  Positionen eine Bühne zu bieten. Vollbrecht hatte zudem zusammen mit anderen Wissenschaftern einen Meinungsbeitrag in der Zeitung „Die Welt» veröffentlicht und darin dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgeworfen, Minderjährige im

Details zu Berliner Gericht verdonnert links-grüne Humboldt-Universität

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