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Berliner Gericht verurteilt die links-grüne Humboldt-Universität

Published On: 8. Dezember 2023 14:00

Ein Berliner Gericht hat der Humboldt-Universität untersagt, abwertende Äußerungen über die Biologin Marie-Luise Vollbrecht zu machen. Vollbrecht hatte lediglich gesagt, dass es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt. Die Biologin sollte im Juli 2022 einen Vortrag mit dem Titel „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“ halten. Trans-Aktivisten starteten jedoch eine Kampagne gegen sie und warfen der Universität vor, transfeindliche Positionen zu unterstützen. Vollbrecht hatte auch einen Meinungsbeitrag veröffentlicht, in dem sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorwarf, Minderjährige im Sinne der Trans-Ideologie zu indoktrinieren. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, kritisierte die Autoren scharf. Die Humboldt-Universität sagte den Vortrag aus Sicherheitsgründen ab und distanzierte sich von Vollbrecht. Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte nun, diesen Satz zu verbreiten. Die Richter erklärten, dass die Äußerung der Universität einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstelle. Der Anwalt von Vollbrecht lobte das Gericht für sein starkes Zeichen gegen Cancel-Culture an Universitäten.

H2: Hintergrund der Entscheidung des Berliner Gerichts
Das Berliner Gericht hat der Humboldt-Universität untersagt, abwertende Äußerungen über die Biologin Marie-Luise Vollbrecht zu machen. Dies geschah, nachdem Vollbrecht in einem Meinungsbeitrag in der Zeitung „Die Welt“ behauptet hatte, dass es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt. Die Universität hatte daraufhin den Vortrag von Vollbrecht abgesagt und sich in einer Pressemitteilung von ihr distanziert. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Äußerung der Universität einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt und daher nicht verbreitet werden darf.

H2: Kritik an der Entscheidung des Berliner Gerichts
Die Entscheidung des Berliner Gerichts, der Humboldt-Universität zu verbieten, abwertende Äußerungen über Marie-Luise Vollbrecht zu machen, stößt auf Kritik. Der Anwalt von Vollbrecht lobte das Gericht für sein starkes Zeichen gegen Cancel-Culture an Universitäten. Er betonte, dass es eine Schande sei, dass eine angebliche Exzellenz-Uni aus Angst vor radikalen Aktivisten ihre eigene wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin herabwürdige. Er verwies auch auf Alexander und Wilhelm von Humboldt, nach denen die Universität benannt ist, und sagte, dass sie sich im Grabe herumdrehen würden, wenn sie wüssten, was aus der Universität geworden ist.

H2: Bedeutung der Entscheidung für die Meinungsfreiheit an Universitäten
Die Entscheidung des Berliner Gerichts, der Humboldt-Universität zu verbieten, abwertende Äußerungen über Marie-Luise Vollbrecht zu machen, hat eine wichtige Bedeutung für die Meinungsfreiheit an Universitäten. Sie setzt ein starkes Zeichen gegen Cancel-Culture und zeigt, dass staatliche Universitäten nicht ohne rechtfertigenden Grund abwertende Kommentare über Bürger machen dürfen. Die Entscheidung betont auch die Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und den Schutz der Meinungsfreiheit. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung Auswirkungen auf ähnliche Fälle an anderen Universitäten haben wird und ob sie zu einer offeneren Debatte über kontroverse Themen führen wird

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Berliner Gericht verdonnert links-grüne Humboldt-Universität

Ein Berliner Gericht hat der Humboldt-Universität verboten, sich abwertend über die Biologin Marie-Luise Vollbrecht zu äußern. Die Doktorandin und damalige Universitätsangestellte hatte nichts anderes gesagt, als dass es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt. IMAGO / Funke Foto Services Die Biologin Marie-Luise Vollbrecht sollte in einer „Langen Nacht der Wissenschaft“ im Juli 2022 einen Vortrag halten mit dem Titel „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“. Bereits nach der Ankündigung begannen sogenannte Trans-Aktivisten eine Kampagne gegen Vollbrecht. Der Universität warfen sie vor, transfeindlichen  Positionen eine Bühne zu bieten. Vollbrecht hatte zudem zusammen mit anderen Wissenschaftern einen Meinungsbeitrag in der Zeitung „Die Welt» veröffentlicht und darin dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgeworfen, Minderjährige im

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