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Berliner Gericht verurteilt links-grüne Humboldt-Universität

Published On: 8. Dezember 2023 14:00

Ein Berliner Gericht hat der Humboldt-Universität untersagt, abwertende Äußerungen über die Biologin Marie-Luise Vollbrecht zu machen. Vollbrecht hatte lediglich gesagt, dass es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt. Die Biologin sollte einen Vortrag mit dem Titel „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“ halten. Trans-Aktivisten starteten jedoch eine Kampagne gegen sie und warfen der Universität vor, transfeindliche Positionen zu unterstützen. Vollbrecht hatte auch einen Meinungsbeitrag veröffentlicht, in dem sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorwarf, Minderjährige im Sinne der Trans-Ideologie zu indoktrinieren. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, kritisierte die Autoren scharf. Die Humboldt-Universität sagte den Vortrag aus Sicherheitsgründen ab und distanzierte sich von Vollbrecht. Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte nun, diese Distanzierung zu verbreiten, da sie einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Der Anwalt von Vollbrecht lobte das Gericht für sein starkes Zeichen gegen Cancel-Culture an Universitäten.

H2: Hintergrund der Entscheidung des Berliner Gerichts
Das Berliner Gericht hat der Humboldt-Universität untersagt, abwertende Äußerungen über die Biologin Marie-Luise Vollbrecht zu machen. Dies geschah, nachdem Vollbrecht in einem Meinungsbeitrag und in einem geplanten Vortrag ihre Ansichten zur Geschlechterfrage in der Biologie äußerte. Trans-Aktivisten starteten daraufhin eine Kampagne gegen Vollbrecht und warfen der Universität vor, transfeindliche Positionen zu unterstützen. Die Humboldt-Universität sagte den Vortrag aus Sicherheitsgründen ab und distanzierte sich von Vollbrecht. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied nun, dass diese Distanzierung einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt.

H2: Kritik an der Entscheidung des Berliner Gerichts
Die Entscheidung des Berliner Gerichts stieß auf Kritik von Vollbrechts Anwalt Ralf Höcker. Er lobte das Gericht jedoch dafür, ein starkes Zeichen gegen Cancel-Culture an Universitäten gesetzt zu haben. Höcker betonte, dass es eine Schande sei, dass eine angebliche Exzellenz-Uni wie die Humboldt-Universität aus Angst vor radikalen Aktivisten ihre eigene wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin herabwürdigt. Er verwies auch auf die Namensgeber der Universität, Alexander und Wilhelm von Humboldt, und sagte, sie würden sich im Grabe herumdrehen, wenn sie wüssten, was aus ihrer Universität geworden ist.

H2: Bedeutung der Entscheidung für die Cancel-Culture-Debatte
Die Entscheidung des Berliner Gerichts hat eine wichtige Bedeutung für die Debatte um Cancel-Culture an Universitäten. Sie zeigt, dass staatliche Universitäten nicht ohne rechtfertigenden Grund abwertende Äußerungen über Bürger machen dürfen, auch wenn sie deren Meinungen nicht teilen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht verbietet solche Herabsetzungen. Die Entscheidung des Gerichts kann als Signal gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit und für den Schutz der Persönlichkeitsrechte gesehen werden

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Berliner Gericht verdonnert links-grüne Humboldt-Universität

Ein Berliner Gericht hat der Humboldt-Universität verboten, sich abwertend über die Biologin Marie-Luise Vollbrecht zu äußern. Die Doktorandin und damalige Universitätsangestellte hatte nichts anderes gesagt, als dass es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt. IMAGO / Funke Foto Services Die Biologin Marie-Luise Vollbrecht sollte in einer „Langen Nacht der Wissenschaft“ im Juli 2022 einen Vortrag halten mit dem Titel „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“. Bereits nach der Ankündigung begannen sogenannte Trans-Aktivisten eine Kampagne gegen Vollbrecht. Der Universität warfen sie vor, transfeindlichen  Positionen eine Bühne zu bieten. Vollbrecht hatte zudem zusammen mit anderen Wissenschaftern einen Meinungsbeitrag in der Zeitung „Die Welt» veröffentlicht und darin dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgeworfen, Minderjährige im

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