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Bundesverwaltungsgericht: Keine Nachsicht für Kritiker von Maßnahmen

Published On: 8. Dezember 2023 9:48

Von Daniel Weinmann

Die „Pandemie“ hat eine unumstößliche Wahrheit hervorgebracht: Kritiker der Corona-Maßnahmen werden oft als rechtsextreme Verschwörungstheoretiker abgestempelt. Der Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hat sogar eine neue Kategorie des Extremismus geschaffen, um die „Querdenker“-Szene ins Visier des Geheimdienstes zu nehmen. Er bezeichnete sie als „Delegitimierer“ des Staates. Interessanterweise betrachtet Haldenwang radikale Klimaschützer, die Straftaten begehen, um politischen Druck auszuüben, nicht als Extremisten. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in einem Urteil bestätigt, dass selbst Staatsdiener bestraft werden können, wenn sie angebliche Verschwörungsmythen verbreiten und die Pandemiepolitik als „diktatorisch“ kritisieren. Unter bestimmten Umständen werden sogenannte Corona-Leugner mit Rechtsextremen gleichgesetzt. Berlin weigert sich hartnäckig, eine Kurskorrektur vorzunehmen.

Das Urteil wurde im Juni gefällt, aber bisher weitgehend ignoriert und erst kürzlich in der „Juristenzeitung“ beleuchtet. Im Mittelpunkt steht ein ehemaliger Bundeswehr-Hauptmann im Ruhestand, der jedoch ein Ruhegehalt von etwa 3.410 Euro netto aus der Besoldungsgruppe A 11 bezieht. Er muss sich für einen Facebook-Post verantworten, in dem er im April 2020 die Corona-Maßnahmen kritisierte und schrieb: „Ich schäme mich für diesen Staat, dem ich über 30 Jahre treu gedient habe. Was lassen wir mit uns machen? Das ist das wahre Gesicht einer aufkommenden Diktatur.“ Das Urteil enthält weitere Aussagen des ehemaligen Hauptmanns, wie zum Beispiel: „Wir brauchen jetzt die Alliierten, die uns endlich aus dem Kriegszustand befreien, bevor Merkel uns in die nächste deutsche Diktatur führt!“ Laut dem zweiten Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts stellt eine solche Kritik einen Verstoß gegen die dienstliche Pflicht zur Verfassungstreue dar. Der Staat darf den ehemaligen Offizier bestrafen, indem er sein Ruhegehalt kürzt.

Im vergangenen Jahr wurde der ehemalige Soldat vom Truppendienstgericht Süd in München freigesprochen, da er sich auf seine Meinungsfreiheit berief. Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch rechtskräftig.

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Bundesverwaltungsgericht: keine Gnade für Maßnahmen-Kritiker

Von Daniel Weinmann Zu den unumstößlichen Wahrheiten der „Pandemie“ zählte das Narrativ, Kritiker der Corona-Maßnahmen (vulgo: Corona-Leugner) unhinterfragt als rechtsextreme Verschwörungstheoretiker zu brandmarken. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang ersann mit „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ eigens eine dazu passende neue Extremismus-Kategorie, um die verhasste „Querdenker“-Szene ins Visier des Geheimdienstes zu rücken. „Delegitimierer“ als Extremisten einstufen – auf eine derartige Finte muss man erst einmal kommen. Bei radikalen Klimaschützern, die auch vor Straftaten nicht zurückschrecken, um Druck auf die Politik auszuüben, sah Haldenwang hingegen keinen Extremismus. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun in einer Entscheidung den Verfassungsschutzpräsidenten: Danach dürfen selbst Staatsdiener bestraft werden, wenn sie angebliche Verschwörungsmythen verbreiten und die Pandemiepolitik als „diktatorisch“ kritisieren. Sogenannte Corona-Leugner werden unter bestimmten Umständen

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