tesla-hat-es-schwer-–-unguenstige-nachrichten-fuer-elon-muskTesla hat es schwer - Ungünstige Nachrichten für Elon Musk
wachdienst-fuer-schulen-in-berlin-–-und-der-spd-buergermeister-ist-„erfreut-darueberWachdienst für Schulen in Berlin – und der SPD-Bürgermeister ist "erfreut darüber
kein-recht-auf-schmerzensgeld-bei-augeninfarkt-nach-impfung

Kein Recht auf Schmerzensgeld bei Augeninfarkt nach Impfung

Published On: 9. Dezember 2023 15:15

Von Kai Rebmann Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, wie der Volksmund weiß. Dies kann auch ein Mann bestätigen, der vor dem Landgericht Rottweil (Baden-Württemberg) eine Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro gegen Biontech eingereicht hatte (reitschuster.de berichtete). Die Richter stellten sich erneut auf die Seite des Impfstoffherstellers und wiesen die Klage ab. Der Mann hatte nach seiner Corona-Impfung einen Augeninfarkt erlitten und war fast vollständig auf dem rechten Auge erblindet. Er führte dies auf die Impfung zurück und forderte Schmerzensgeld sowie die Feststellung, dass Biontech für mögliche zukünftige Impfschäden haftbar gemacht werden kann. Die Klage wurde abgewiesen. Die Richter verwiesen auf das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs, das mehrfach von der Europäischen Kommission bestätigt wurde.

Das Landgericht Rottweil hat entschieden, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Augeninfarkt sieht. Diese Frage wurde jedoch aus formaljuristischen Gründen nicht behandelt und könnte möglicherweise in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gestellt und beantwortet werden. In Rottweil ging es hauptsächlich darum, ob die Voraussetzungen für Schmerzensgeld erfüllt sind, die sich aus dem Arzneimittelgesetz ergeben. Der Kläger müsste nachweisen, dass es ein wissenschaftlich anerkanntes negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis für den Biontech-Impfstoff gibt oder dass der Hersteller fehlerhafte Kennzeichnungen oder Informationen geliefert hat. Beides wurde von der Kammer verneint. Die Richter verwiesen auf das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis, das von der Europäischen Kommission bestätigt wurde. Die Unstimmigkeiten bei den Zulassungsverfahren spielten dabei keine Rolle.

Die Klage hätte auch aufgrund des Bürgerlichen Gesetzbuchs Ansprüche auf Schmerzensgeld begründen können. Die Kammer stellte jedoch fest, dass keine fahrlässige Gesundheitsbeeinträchtigung seitens Biontech vorliegt, da dem Hersteller kein pflichtwidriges Verhalten oder Verschulden nachgewiesen werden konnte. Der Kläger hatte lediglich nicht verifizierte Verdachtsmeldungen von Impfschäden und Einzelmeinungen aus dem Internet vorgebracht. Das Gericht wies auch die Kritik an den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts und die Befürchtung einer politischen Einflussnahme auf die Zulassungsbehörden zurück. Die Frage nach der Haftung von Impfärzten und weiteren offenen Punkten bleibt offen.

Der Kampf um Entschädigungen bei Impfschäden bleibt für die Opfer schwierig. Die angekündigten Hilfen der Bundesregierung sind bisher nur Lippenbekenntnisse. Ein wegweisendes Urteil wird in den nächsten Wochen vor dem Oberlandesgericht Bamberg erwartet. Ein Kläger, der mit seiner Klage vor dem Landgericht Bayreuth gescheitert war, hat Berufung eingelegt

Original Artikel Teaser

Augeninfarkt nach Impfung: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Von Kai Rebmann Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, wie der Volksmund weiß. Davon kann jetzt auch ein Mann ein Lied singen, der vor dem Landgericht Rottweil (Baden-Württemberg) gegen Biontech auf Schmerzensgeld in Höhe von 150.000 Euro geklagt hatte (reitschuster.de berichtete). Wie schon in einigen ähnlich gelagerten Fällen vorher, stellten sich die Richter auch dieses Mal wieder auf die Seite des Impfherstellers und ließen die Argumente des Klägers ins Leere laufen. Das war passiert: Nach seiner „Impfung“ gegen Corona hatte der 58-Jährige einen Augeninfarkt erlitten und war in dessen Folge auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet. Der Mann führte diesen Schaden auf die „Impfung“ zurück und klagte vor dem Landgericht auf Schmerzensgeld sowie die

Details zu Augeninfarkt nach Impfung: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Categories: Corona, Deutsch, Quellen, ReitschusterTags: , , , , , , Daily Views: 1Total Views: 14
tesla-hat-es-schwer-–-unguenstige-nachrichten-fuer-elon-muskTesla hat es schwer - Ungünstige Nachrichten für Elon Musk
wachdienst-fuer-schulen-in-berlin-–-und-der-spd-buergermeister-ist-„erfreut-darueberWachdienst für Schulen in Berlin – und der SPD-Bürgermeister ist "erfreut darüber