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Ostschweizer Kantone verlangen eine Neuausrichtung des elektronischen Patientendossiers

Published On: 9. Dezember 2023 0:03

Eine verbindliche und benutzerfreundliche Lösung könnte die Privatsphäre der Gesundheitsdaten gefährden. Die Ostschweizer Kantone haben am 6. Dezember 2023 eine Forderung an den Bundesrat bezüglich des elektronischen Patientendossiers (EPD) gestellt. Das Bundesgesetz über das EPD ist seit 2017 in Kraft und seit 2020 für alle stationären Leistungserbringer verpflichtend. Der Bundesrat plant nun, das EPD zu überarbeiten. Die Ostschweizer Regierungen fordern jedoch, dass grundlegende Probleme des EPD zuerst gelöst werden, bevor das Parlament eine Zusatzfinanzierung beschließt. Sie befürchten, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Krankenkassenprämien erhöhen könnten, ohne dabei die bestehenden Konstruktionsfehler des EPD zu beheben.

Die Ostschweizer Regierungen haben mehrere Anliegen bezüglich des EPD. Erstens basiert das EPD auf veralteter Technologie und enthält nur statische Bilder und PDF-Dateien anstelle von dynamischen Daten. Dies erschwert den effizienten Austausch von Informationen zwischen den Leistungserbringern. Zweitens wird das EPD von der Bevölkerung kaum genutzt, da der Nutzen für die Patienten nicht erkennbar ist. Drittens macht die Möglichkeit, jede Krankheit gegenüber jedem Leistungserbringer offenlegen zu können oder nicht, den potenziellen Nutzen des EPD zunichte und führt zu unnötigen Untersuchungen. Schließlich behindert die Freiwilligkeit des EPD für ambulante Leistungserbringer den Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen. Die Ostschweizer Kantonsregierungen fordern eine verbindliche Lösung für alle Leistungserbringer.

Die Ostschweizer Kantonsregierungen setzen sich dafür ein, dass über eine Zusatzfinanzierung des EPD erst entschieden wird, wenn diese grundlegenden Konstruktionsfehler behoben sind. Sie fordern, die aktuellen Vorlagen an den Bundesrat zurückzuweisen und ihn zu beauftragen, eine Botschaft auszuarbeiten, welche die genannten Probleme löst. Es ist wichtig, den Datenschutz zu gewährleisten und die Möglichkeit zu haben, Einträge im EPD offenlegen oder sperren zu können, um die Grundrechte und den Datenschutz zu wahren. Es sollten einfache Möglichkeiten zur Sperrung von Daten geschaffen werden, ohne negative Folgen zu haben

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Ostschweizer Kantone fordern einen Neuanfang beim elektronischen Patientendossier

Eine für alle Leistungserbringer verbindliche, benutzerfreundliche Lösung könnte die Privatsphäre bei den Gesundheitsdaten untergraben. Veröffentlicht am 9. Dezember 2023 von DF. In der Schweiz haben die Ostschweizer Kantone am 6. Dezember 2023 eine Forderung an den Bundesrat bezüglich des elektronischen Patientendossiers (EPD) gestellt, wie der Kanton Glarus auf seiner Webseite meldet. Seit 2017 ist das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft und seit 2020 ist es für alle stationären Leistungserbringer verpflichtend. Der Bundesrat plant nun, das EPDG zu revidieren Die Ostschweizer Regierungen verlangen jedoch, dass grundlegende Probleme des EPD zuerst gelöst werden, bevor das Parlament eine Zusatzfinanzierung beschliesst. Die geplanten Revisionen des EPDG durch den Bundesrat beunruhigen die Ostschweizer Kantone. Sie befürchten, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Krankenkassenprämien erhöhen könnten

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