Offizieller Stempel: „AfD in Sachsen wird als sicher rechtsextremistisch angesehen
„Illegal? Legal? Und doch egal!“ – Dies scheint das Motto des Verfassungsschutzes zu sein, wenn es darum geht, als Konkurrenzschutz für die etablierten Parteien zu agieren. Nun ist die nächste Behörde vorgeprescht – die in Sachsen. Rechtzeitig vor der Landtagswahl im nächsten Jahr erklärte der sächsische Verfassungsschutz die AfD für „gesichert rechtsextrem“. Das bedeutet, dass die Behörde, die eigentlich die Verfassung schützen soll, die größte Oppositionspartei im Freistaat diffamiert und damit die Regierung schützt, der sie unterstellt ist. Das ist eine völlige Pervertierung demokratischer Grundsätze und der Idee des Verfassungsschutzes.
Das Verwaltungsgericht Gera hat im August eine politische Bombe platzen lassen. Die Behauptung des Thüringer Verfassungsschutz-Chefs Stephan Kramer, die AfD in Thüringen sei „gesichert rechtsextrem“, ist nach Ansicht des Gerichts juristisch nicht haltbar. Das Gericht entschied in einem Eilverfahren zugunsten eines Sportschützen und AfD-Mitglieds, dem das Innenministerium in Erfurt seinen Waffenschein entzogen hatte. Das Ministerium hatte sich lediglich auf den Verfassungsschutzbericht und einen internen Vermerk berufen, die nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend waren. Das Gericht stellte fest, dass der Verfassungsschutz nicht nachweisen konnte, dass die gesamte Thüringer AfD und alle ihre Mitglieder Verfassungsfeinde sind.
Auch wenn die Entscheidung des Thüringer Gerichts nicht direkt auf Sachsen übertragen werden kann, besteht zumindest der Verdacht, dass auch der Verfassungsschutz dort keine besseren Gründe für seine Diffamierung der AfD hat. Dirk-Martin Christian, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz in Dresden, erklärte, dass es keine Zweifel mehr an der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD Sachsen gebe. Doch seine Gründe ähneln den Ausführungen der Thüringer Verfassungsschützer, die vom Gericht in Gera kritisiert wurden. Es scheint, dass der Verfassungsschutz sich grundgesetzwidrig in die politische Konkurrenz einmischt und sich selbst zur Streitaxt der Regierung gegen ihre Herausforderer macht.
H2: Die Rolle des Verfassungsschutzes und die Entscheidung des Gerichts in Gera
H2: Der Verdacht gegen den Verfassungsschutz in Sachsen
H2: Die Diffamierung der AfD und die Parallelen zur DDR
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Amtliches Stigma: „AfD in Sachsen ist gesichert rechtsextremistisch“
„Illegal? Legal? Und doch egal!“ Das scheint das Motto des Verfassungsschutzes zu sein, wenn es darum geht, als Konkurrenzschutz für die Parteien zu agieren, die schon länger da sind. Jetzt ist die nächste Behörde vorgeprescht – die in Sachsen. Rechtzeitig vor der Landtagswahl dort im nächsten Jahr preschte der sächsische Verfassungsschutz vor und erklärte die AfD für „gesichert rechtsextrem“. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Die Behörde, die eigentlich die Verfassung schützen soll, und damit auch die faire politische Konkurrenz, diffamiert die größte Oppositionspartei im Freistaat und schützt damit die Regierung, der sie unterstellt ist. Das ist eine völlige Pervertierung demokratischer Grundsätze und der Idee des Verfassungsschutzes. In Deutschland wiegt dies besonders. Denn als Lektion aus
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